Tiere aus dem Tierheim

Tierkauf: Das müssen Sie beachten

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Tiere aus dem Tierheim - Was bei einer Tier­adoption zu beachten ist

Zusammenleben. Damit Tier und Mensch sich verstehen, ist es wichtig, Kauf oder Adoption gut vorzubereiten. © Getty Images / Chalabala

Statt in Zoohand­lungen werden Hund, Katze und Hamster heute oft online angeboten – über Züchter und Privatleute. Diese Rechte haben Sie, wenn es Probleme gibt.

Flosse, Flügel, Fell

Deutsch­land ist ein Haustier­land. Rund 34,7 Millionen Hunde, Katzen, Kanin­chen, Meer­schweine und andere Fell­tiere leben in den Haushalten. Dazu kommen Millionen Ziervögel, Zier­fische und Exoten wie Leguane, Geckos oder Vogelspinnen. Außerdem halten die Deutschen etwa 1,3 Millionen Pferde. Seit Jahren in der Beliebtheit ganz vorne liegen Hunde und Katzen, deren Anzahl seit der Jahr­tausend­wende permanent gestiegen ist. Gab es im Jahr 2000 noch 6,8 Millionen Katzen und 5 Millionen Hunde, so waren es im Jahr 2021 rund 16,7 Millionen Katzen und 10,3 Millionen Hunde.

Kauf gut planen

Wer sich auf das Leben mit einem Tier einlässt, sollte zunächst das Für und Wider abwägen und den Kauf gut planen. Hund oder Häschen können sich als krank oder verhaltens­gestört erweisen und auf ihre neuen Besitzer oder andere Tiere losgehen. Auch können Besuche beim Tier­arzt, -heilpraktiker oder Hundeflüsterer teuer werden.

Damit Mensch und Tier später viel Freude miteinander haben, sollte ein Käufer

  • einen guten Händler oder Züchter wählen, der auch den Tier­schutz im Blick hat,
  • den Tierkauf gerade bei Pferden und Hunden vertraglich absichern und
  • schnell reagieren, wenn sich Tiere nach dem Kauf als krank erweisen.

Unser Rat

Auswahl. Wichtig ist, dass Sie zunächst genau abwägen, welches Tier zu Ihnen und Ihren Lebens­umständen passt. Emotionen sollten dabei möglichst außen vor bleiben. Der Anblick von Tier­kinder-Fotos im Internet, von Welpen beim Züchter oder von einsamen Katzen im Tierheim veranlasst viele zu Spontan­käufen.

Seriös. Ob ein Tierhändler oder Züchter liebevoll mit seinen Tieren und deren Nach­wuchs umgeht, können Sie nur vor Ort erkennen. Die Tiere sollten gesund und zufrieden wirken und genügend Platz haben. Die Mitgliedschaft in einer anerkannten Züchter­ver­einigung ist meist ebenfalls ein gutes Zeichen.

Krank. Wird Ihr Tier in den sechs Monaten nach dem Kauf krank, dann informieren Sie umge­hend den Züchter oder Verkäufer. Er muss dafür sorgen, dass das Tier behandelt wird. Wenn die Zeit drängt, können Sie auch gleich einen Tier­arzt aufsuchen. Der Verkäufer muss die Kosten für die Behand­lung später über­nehmen. Ausgenommen davon sind frische Verletzungen, Erkältungen oder Durch­fall.

Kauf­preis. Stellt sich heraus, dass Ihr Tier nicht die vereinbarten Eigenschaften hat, können Sie unter Umständen nach­träglich den Kauf­preis mindern. Dazu müssen Sie aber beweisen, dass Ihnen wissentlich ein mangelhaftes Tier verkauft wurde.

Weiterverkauf. Nach dem Kauf ist das Tier Ihr Eigentum, damit dürfen Sie es auch weiterverkaufen. Bei wert­vollen Tieren bestehen Züchter jedoch mitunter auf einer besonderen Vertrags­klausel, die das verbietet.

Tiere aus dem Internet

Früher war es üblich, Tiere in Zoohand­lungen oder bei Züchtern in der Nach­barschaft zu kaufen. Heute wählen Tierkäufer meist einen anderen Weg, um an einen tierischen Mitbewohner zu kommen: Sie klicken sich durchs Internet.

37 000 Katzen bei Ebay

Das Angebot an online gehandelten Tieren ist riesig. Allein bei Ebay-Klein­anzeigen erscheinen unter dem Such­begriff „Welpen“ mehr als 15 000 Einträge, unter dem Begriff „Katzen“ mehr als 150 000. Mit dabei sind zwar auch Online­anzeigen für Hundeleinen und Kratzbäume, die Zahl der angebotenen Tiere ist dennoch über­wältigend. Die Anzeigenfotos mit kuller­äugigen Welpen und flauschige Kätz­chen sind es auch. Beschrieben werden die Tiere als „wunderschön“, „rein­rassig“ oder als „kleine Woll­nasen“. Dass Tierfreunde bei so einem Anblick dahin­schmelzen: verständlich.

Kaum Schutz vor Geschäftemachern

Doch keiner sollte sich von den niedlichen Fotos und Beschreibungen zu einem vorschnellen Kauf hinreißen lassen. Für Laien ist es schwierig, fest­zustellen, ob hinter den Anzeigen ein liebevoller Züchter oder ein skrupelloser Geschäftemacher steckt. Über Herkunft und Gesund­heits­zustand sagen die Fotos nichts, Papiere wie Impf­scheine und Ahnen­tafeln, die beim Kauf übergeben werden, sind manchmal Fälschungen.

Illegaler Welpen­handel

Das Bundes­ministerium für Ernährung und Land­wirt­schaft warnt derzeit vor illegalem Welpen­handel. Die Tiere werden in Ländern wie Polen, Tschechien oder Ungarn unter sehr schlechten Bedingungen gezüchtet und oft krank verkauft. Sie leiden unter schweren Virus­erkrankungen wie Staupe oder Parvovirose und müssen einge­schläfert werden. Immer wieder bekannt werden auch Fälle von illegalen Importen von Rassekatzen.

Vertraglich absichern

Selbst wenn die Tiere gesund und munter sind und die Verkäufer einen soliden Eindruck machen – es ist immer sinn­voll, sich als Käufer den Kauf von Hund, Katze oder Hamster vertraglich abzu­sichern (Checkliste). Das ist umso wichtiger, da Internet­seiten lediglich als Vermitt­lungs­platt­form fungieren und niemals für den Kauf haften.

Nicht jeder darf jedes Tier verkaufen

Für den Handel mit Wirbeltieren, zu denen Säugetiere, Vögel, Fische, Reptilien und Amphibien gehören, gibt es in Deutsch­land recht­liche Vorgaben. Sie regeln vor allem die Haltung vor dem Verkauf und schreiben vor, dass den Tieren genügend Futter, Platz und Auslauf zur Verfügung gestellt werden muss. In der Theorie klingt das besser, als es in der Praxis zum Teil umge­setzt wird.

Tierhändler brauchen Genehmigung des Veterinär­amts

Tier­schutz­ver­eine beklagen immer wieder die Haltung in einigen Zoohand­lungen und Baumärkten. Jung­tiere werden dort zu früh von ihren Müttern getrennt und wochen­lang Kunst­licht ausgesetzt. Sie leiden nicht selten unter zu wenig Platz im Gehege. Das Tier­schutz­gesetz schreibt außerdem vor, dass gewerb­liche Tierhändler oder Züchter eine Genehmigung des zuständigen Veterinär­amts brauchen. Besondere Rege­lungen gelten für den Hunde­verkauf, denn hier ist noch zusätzlich die Tier­schutz-Hunde­ver­ordnung gültig. Sie schreibt unter anderem vor, dass junge Hunde frühestens im Alter von acht Wochen von ihren Müttern getrennt werden dürfen. Haupt­berufliche Züchter müssen für je zehn Zucht­hunde einen Tier­pfleger anstellen.

Was einen guten Züchter ausmacht

Verbands­mitgliedschaft. Eine Art Gütesiegel für Züchter ist die Mitgliedschaft in Vereinigungen wie dem Verband für das deutsche Hundewesen (VDH) oder dem Deutschen Edelkatzenzüchter-Verband (DEKZV). Doch das ist nur ein Kriterium: Hobby­züchter ohne Verbands­mitgliedschaft gehen oft ebenfalls gut mit ihren Tieren und deren Nach­wuchs um.

Trans­parent und seriös. Hinweise, ob ein Züchter oder ein Zoofach­geschäft seriös arbeiten, gibt es oft bereits am Telefon. Gute Züchter würden Tiere niemals einem möglichen Käufer aufschwatzen. Sie geben Tipps zu Ernährung und Verhalten und erkundigen sich nach den Bedingungen, unter denen das Tier später gehalten wird. Noch wichtiger ist der Besuch vor Ort. Die Räume oder Anlagen, in denen die Tiere gehalten werden, sollten sauber und groß­zügig geschnitten sein. Seriöse Züchter lassen es zu, dass Käufer mehr­mals vorbeikommen, ehe sie ein Tier mit nach Hause nehmen.

Keine Dumping­preise. Stutzig machen sollten Käufer Dumping­preise. Rassehunde aus seriöser Zucht kosten in Deutsch­land meist mehr als 800 Euro, Rassekatzen mehr als 500 Euro. Wenn Tierhändler Hunde oder Katzen aus dem Kofferraum oder auf Märkten verkaufen, heißt es nicht nur: Finger weg! Solche Fälle sollten umge­hend bei der Polizei oder beim Veterinär­amt gemeldet werden.

Händler haften beim Tierkauf

Tierfreunden kommt die Formulierung meist herz­los vor: In der Recht­sprechung werden Haus- und Nutztiere wie Kühe als „lebende Sachen“ bewertet. Haltung oder Trans­port sind durch das Tier­schutz­gesetz geregelt, doch wenn es um den Verkauf geht, sind Tiere Gebrauchs­güter. „Der Handel mit Tieren fällt unter das Gewähr­leistungs­recht. Die Verkäufer haften zwei Jahre ab Kauf für alle Mängel, die sie verantworten. Das bedeutet auch: Kunden können in dieser Zeit mögliche Mängel reklamieren“, sagt Andreas Ackenheil, Anwalt und Experte für Tierkaufrecht aus Mainz.

Weniger juristische Vorgaben für den privaten Tier­handel

Dass Privatleute ihren Hund oder einen Wurf Kätz­chen weiterverkaufen, ist ebenfalls erlaubt. Doch Vorsicht: Für den privaten Tier­handel gibt es weniger juristische Vorgaben. Privatleute dürfen beim Tier­verkauf die Haftung vertraglich ausschließen. Das ist für sie sinn­voll, um spätere Forderungen abzu­wehren. Bei gewerb­lichen Züchtern und Händ­lern haben Tierkäufer deshalb mehr Sicherheit.

Anspruch auf ein „mangelfreies“ Tier

Für Käufer heißt das Gewähr­leistungs­recht, dass sie Anspruch auf ein „mangelfreies“ Tier haben. Mangelfrei heißt meist nur, dass es gesund sein muss. Anders ist das bei Tieren, die zu Zucht- oder Sport­zwecken verkauft werden. Ein vermeintliches Spring­pferd, das beim Anblick von Hinder­nissen scheut, hat aus juristischer Sicht einen Mangel, genau wie die Zucht­hündin, die alle Rüden wegbeißt. Das Bürgerliche Gesetz­buch (BGB) schreibt vor, dass Käufer dem Verkäufer zunächst die Möglich­keit geben müssen, den Mangel zu beseitigen. Bei Tieren könnte das zum Beispiel heißen: Der Verkäufer muss dafür sorgen, dass eine Katze mit Wurmbefall einer erneuten Wurmkur unterzogen wird.

Krankheit umge­hend melden

Wird ein Tier nach der Über­gabe krank, dann sollten Käufer das dem Züchter oder Verkäufer umge­hend melden. Der wiederum muss dafür sorgen, dass das Tier behandelt wird. Doch das kann manchmal zu lange dauern: Wenn Gefahr im Verzug ist oder der Verkäufer weit entfernt lebt, dürfen Neubesitzer sofort einen Tier­arzt einschalten. Der Verkäufer muss später die Kosten für die Behand­lung über­nehmen. Ausgenommen davon sind Erkrankungen, die sich die Tiere bei ihren neuen Besitzern zuziehen. Dazu gehören Erkältungen, Verletzungen und Durch­fall.

Tierkäufe vor Gericht

Wenn ein Tierkauf schief­geht und vor Gericht landet, werden oft Gutachter einge­schaltet. Oft geht es um die Frage: Wussten die Verkäufer, dass das Tier krank oder verhaltens­auffäl­lig war? Dann müssen sie für den Tier­arzt und mögliche Folge­kosten aufkommen.

Beispiel 1: Bei einem Prozess im April 2017 wurden einer Frau aus Dort­mund 16 000 Euro Schmerzens­geld und Schaden­ersatz zugesprochen. Die Mitarbeiter des Tierheims hatten ihr versichert, ein Kater namens Lobo sei „lieb und verschmust“. Die Frau zahlte 50 Euro Schutz­gebühr und nahm ihn nach Hause. Dort war der Kater hoch­aggressiv und verbiss sich in ihren Unter­arm. Die Frau erlitt eine Blut­vergiftung, war acht Monate krank­geschrieben und leidet jetzt an einer dauer­haften Behin­derung. Während des Prozesses konnte nachgewiesen werden, dass das aggressive Verhalten im Tierheim bekannt war.

Beispiel 2: Im Mai 2017 wurde der Fall der Mops­hündin Ronja vor dem Land­gericht Ingol­stadt verhandelt. Nach Monaten zeigte sich, dass sie einen rassetypischen Gendefekt hatte, der einen Wasser­kopf und andere Krankheiten verursachte (Az. 33 O 109/15). Das Gericht urteilte, dass die Züchterin nichts von dem Gendefekt wusste und den halben Kauf­preis von 1 400 Euro zurück­zahlen muss, weil das Tier mangelhaft war. Auf den Tier­arzt­kosten von mehr als 5 500 Euro bleiben die Besitzer aber sitzen.

Auf den Vertrag kommt es an

Was bei einem Tier im juristischen Sinn ein Mangel ist, hängt auch von den Vereinbarungen im Kauf­vertrag ab. Das kann eine Krankheit sein, eine schwere Verhaltens­auffäl­ligkeit oder Unfrucht­barkeit bei Zucht­tieren. Das Gewähr­leistungs­recht regelt, dass in den ersten sechs Monaten nach der Über­gabe der Verkäufer beweisen muss, dass das Tier beim Verkauf mangelfrei war. Kann er das nicht, muss er einen Teil des Kauf­preises oder sogar den ganzen Preis erstatten. Hat der Verkäufer den Mangel verschuldet, zum Beispiel durch falsche Haltung, muss er möglicher­weise auch Schaden­ersatz zahlen.

Rück­gabe wegen Mängeln eher selten

Nach sechs Monaten kommt es zur Beweislastumkehr: Ab dann muss der Käufer beweisen, dass die Krankheit nicht erst in seiner Obhut entstanden ist. In den zwei Jahren nach dem Kauf können Käufer ein Tier mit nachgewiesenem Mangel sogar zurück­geben und ein neues verlangen. „Doch das scheitert meist an der Realität. Züchter sind nur selten in der Lage, ein vergleich­bares Tier zur Verfügung zu stellen. Meist besteht auch schnell eine enge Bindung zwischen Mensch und Tier“, sagt Andreas Ackenheil. „Deshalb macht kaum ein Tierfreund von diesem Recht Gebrauch.“

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GuessWhat am 16.11.2022 um 20:39 Uhr
Die Crux an der Geschichte

Der Artikel gibt eine gute Zusammenfassung und einen tollen Überblick über das Thema. Lob hier an die Stiftung Warentest. Gerade die Punkte die im Artikel genannt werden, wie eine sehr ausführliche Überprüfung des neuen Halters und auch dass in manchen Fällen der Halter nur Besitzer aber nicht Eigentümer wird, sind maßgebliche Gründe dafür, dass viele Tiere nie aus dem Tierheim heraus ein neues Zuhause finden. Das Ziel dieser Maßnahmen ist sicherlich positiv und richtig. Nur ein guter Wille sorgt eben nicht dafür, dass das Ergebnis auch gut ist. Wenn zukünftige Halter eines Tieres geradezu einen Spießrutenlauf erleben und dann in manchen Fällen nicht mal Eigentum an dem Tier erwerben, ist es wohl kein Wunder, dass viel zu wenig Tiere adoptiert werden. Dann gehe ich als Interessierter eben gleich zu einem Züchter oder bekomme Tiere von privat oder im schlimmsten Fall sogar aus dubiosen Quellen. Das Ergebnis ist dann sehr schnell noch mehr Tierleid.

daniel0802 am 14.11.2017 um 11:52 Uhr
Tierheimtiere

Hallo Tester,
wie schön wäre es gewesen neben dem Hinweis: "Überlegt euch genau welches Tier zu euch passt" den Hinweis zu lesen, dass es viele Tiere gibt, die in Tierheimen darunter leiden nicht genug artgerechte Zuwendung bekommen zu können. Wäre das Tierwohl und die Tierliebe nicht die richtige Motivation sich ein Tier anzuschaffen?
Schönen Gruß, Daniel