
Zusammenleben. Damit Tier und Mensch sich verstehen, ist es wichtig, Kauf oder Adoption gut vorzubereiten. © Getty Images / Chalabala
Statt in Zoohandlungen werden Hund, Katze und Hamster heute oft online angeboten – über Züchter und Privatleute. Diese Rechte haben Sie, wenn es Probleme gibt.
Flosse, Flügel, Fell
Deutschland ist ein Haustierland. Rund 34,7 Millionen Hunde, Katzen, Kaninchen, Meerschweine und andere Felltiere leben in den Haushalten. Dazu kommen Millionen Ziervögel, Zierfische und Exoten wie Leguane, Geckos oder Vogelspinnen. Außerdem halten die Deutschen etwa 1,3 Millionen Pferde. Seit Jahren in der Beliebtheit ganz vorne liegen Hunde und Katzen, deren Anzahl seit der Jahrtausendwende permanent gestiegen ist. Gab es im Jahr 2000 noch 6,8 Millionen Katzen und 5 Millionen Hunde, so waren es im Jahr 2021 rund 16,7 Millionen Katzen und 10,3 Millionen Hunde.
Kauf gut planen
Wer sich auf das Leben mit einem Tier einlässt, sollte zunächst das Für und Wider abwägen und den Kauf gut planen. Hund oder Häschen können sich als krank oder verhaltensgestört erweisen und auf ihre neuen Besitzer oder andere Tiere losgehen. Auch können Besuche beim Tierarzt, -heilpraktiker oder Hundeflüsterer teuer werden.
Damit Mensch und Tier später viel Freude miteinander haben, sollte ein Käufer
- einen guten Händler oder Züchter wählen, der auch den Tierschutz im Blick hat,
- den Tierkauf gerade bei Pferden und Hunden vertraglich absichern und
- schnell reagieren, wenn sich Tiere nach dem Kauf als krank erweisen.
Unser Rat
Auswahl. Wichtig ist, dass Sie zunächst genau abwägen, welches Tier zu Ihnen und Ihren Lebensumständen passt. Emotionen sollten dabei möglichst außen vor bleiben. Der Anblick von Tierkinder-Fotos im Internet, von Welpen beim Züchter oder von einsamen Katzen im Tierheim veranlasst viele zu Spontankäufen.
Seriös. Ob ein Tierhändler oder Züchter liebevoll mit seinen Tieren und deren Nachwuchs umgeht, können Sie nur vor Ort erkennen. Die Tiere sollten gesund und zufrieden wirken und genügend Platz haben. Die Mitgliedschaft in einer anerkannten Züchtervereinigung ist meist ebenfalls ein gutes Zeichen.
Krank. Wird Ihr Tier in den sechs Monaten nach dem Kauf krank, dann informieren Sie umgehend den Züchter oder Verkäufer. Er muss dafür sorgen, dass das Tier behandelt wird. Wenn die Zeit drängt, können Sie auch gleich einen Tierarzt aufsuchen. Der Verkäufer muss die Kosten für die Behandlung später übernehmen. Ausgenommen davon sind frische Verletzungen, Erkältungen oder Durchfall.
Kaufpreis. Stellt sich heraus, dass Ihr Tier nicht die vereinbarten Eigenschaften hat, können Sie unter Umständen nachträglich den Kaufpreis mindern. Dazu müssen Sie aber beweisen, dass Ihnen wissentlich ein mangelhaftes Tier verkauft wurde.
Weiterverkauf. Nach dem Kauf ist das Tier Ihr Eigentum, damit dürfen Sie es auch weiterverkaufen. Bei wertvollen Tieren bestehen Züchter jedoch mitunter auf einer besonderen Vertragsklausel, die das verbietet.
Tiere aus dem Internet
Früher war es üblich, Tiere in Zoohandlungen oder bei Züchtern in der Nachbarschaft zu kaufen. Heute wählen Tierkäufer meist einen anderen Weg, um an einen tierischen Mitbewohner zu kommen: Sie klicken sich durchs Internet.
37 000 Katzen bei Ebay
Das Angebot an online gehandelten Tieren ist riesig. Allein bei Ebay-Kleinanzeigen erscheinen unter dem Suchbegriff „Welpen“ mehr als 15 000 Einträge, unter dem Begriff „Katzen“ mehr als 150 000. Mit dabei sind zwar auch Onlineanzeigen für Hundeleinen und Kratzbäume, die Zahl der angebotenen Tiere ist dennoch überwältigend. Die Anzeigenfotos mit kulleräugigen Welpen und flauschige Kätzchen sind es auch. Beschrieben werden die Tiere als „wunderschön“, „reinrassig“ oder als „kleine Wollnasen“. Dass Tierfreunde bei so einem Anblick dahinschmelzen: verständlich.
Kaum Schutz vor Geschäftemachern
Doch keiner sollte sich von den niedlichen Fotos und Beschreibungen zu einem vorschnellen Kauf hinreißen lassen. Für Laien ist es schwierig, festzustellen, ob hinter den Anzeigen ein liebevoller Züchter oder ein skrupelloser Geschäftemacher steckt. Über Herkunft und Gesundheitszustand sagen die Fotos nichts, Papiere wie Impfscheine und Ahnentafeln, die beim Kauf übergeben werden, sind manchmal Fälschungen.
Illegaler Welpenhandel
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft warnt derzeit vor illegalem Welpenhandel. Die Tiere werden in Ländern wie Polen, Tschechien oder Ungarn unter sehr schlechten Bedingungen gezüchtet und oft krank verkauft. Sie leiden unter schweren Viruserkrankungen wie Staupe oder Parvovirose und müssen eingeschläfert werden. Immer wieder bekannt werden auch Fälle von illegalen Importen von Rassekatzen.
Vertraglich absichern
Selbst wenn die Tiere gesund und munter sind und die Verkäufer einen soliden Eindruck machen – es ist immer sinnvoll, sich als Käufer den Kauf von Hund, Katze oder Hamster vertraglich abzusichern (Checkliste). Das ist umso wichtiger, da Internetseiten lediglich als Vermittlungsplattform fungieren und niemals für den Kauf haften.
Nicht jeder darf jedes Tier verkaufen
Für den Handel mit Wirbeltieren, zu denen Säugetiere, Vögel, Fische, Reptilien und Amphibien gehören, gibt es in Deutschland rechtliche Vorgaben. Sie regeln vor allem die Haltung vor dem Verkauf und schreiben vor, dass den Tieren genügend Futter, Platz und Auslauf zur Verfügung gestellt werden muss. In der Theorie klingt das besser, als es in der Praxis zum Teil umgesetzt wird.
Tierhändler brauchen Genehmigung des Veterinäramts
Tierschutzvereine beklagen immer wieder die Haltung in einigen Zoohandlungen und Baumärkten. Jungtiere werden dort zu früh von ihren Müttern getrennt und wochenlang Kunstlicht ausgesetzt. Sie leiden nicht selten unter zu wenig Platz im Gehege. Das Tierschutzgesetz schreibt außerdem vor, dass gewerbliche Tierhändler oder Züchter eine Genehmigung des zuständigen Veterinäramts brauchen. Besondere Regelungen gelten für den Hundeverkauf, denn hier ist noch zusätzlich die Tierschutz-Hundeverordnung gültig. Sie schreibt unter anderem vor, dass junge Hunde frühestens im Alter von acht Wochen von ihren Müttern getrennt werden dürfen. Hauptberufliche Züchter müssen für je zehn Zuchthunde einen Tierpfleger anstellen.
Was einen guten Züchter ausmacht
Verbandsmitgliedschaft. Eine Art Gütesiegel für Züchter ist die Mitgliedschaft in Vereinigungen wie dem Verband für das deutsche Hundewesen (VDH) oder dem Deutschen Edelkatzenzüchter-Verband (DEKZV). Doch das ist nur ein Kriterium: Hobbyzüchter ohne Verbandsmitgliedschaft gehen oft ebenfalls gut mit ihren Tieren und deren Nachwuchs um.
Transparent und seriös. Hinweise, ob ein Züchter oder ein Zoofachgeschäft seriös arbeiten, gibt es oft bereits am Telefon. Gute Züchter würden Tiere niemals einem möglichen Käufer aufschwatzen. Sie geben Tipps zu Ernährung und Verhalten und erkundigen sich nach den Bedingungen, unter denen das Tier später gehalten wird. Noch wichtiger ist der Besuch vor Ort. Die Räume oder Anlagen, in denen die Tiere gehalten werden, sollten sauber und großzügig geschnitten sein. Seriöse Züchter lassen es zu, dass Käufer mehrmals vorbeikommen, ehe sie ein Tier mit nach Hause nehmen.
Keine Dumpingpreise. Stutzig machen sollten Käufer Dumpingpreise. Rassehunde aus seriöser Zucht kosten in Deutschland meist mehr als 800 Euro, Rassekatzen mehr als 500 Euro. Wenn Tierhändler Hunde oder Katzen aus dem Kofferraum oder auf Märkten verkaufen, heißt es nicht nur: Finger weg! Solche Fälle sollten umgehend bei der Polizei oder beim Veterinäramt gemeldet werden.
Händler haften beim Tierkauf
Tierfreunden kommt die Formulierung meist herzlos vor: In der Rechtsprechung werden Haus- und Nutztiere wie Kühe als „lebende Sachen“ bewertet. Haltung oder Transport sind durch das Tierschutzgesetz geregelt, doch wenn es um den Verkauf geht, sind Tiere Gebrauchsgüter. „Der Handel mit Tieren fällt unter das Gewährleistungsrecht. Die Verkäufer haften zwei Jahre ab Kauf für alle Mängel, die sie verantworten. Das bedeutet auch: Kunden können in dieser Zeit mögliche Mängel reklamieren“, sagt Andreas Ackenheil, Anwalt und Experte für Tierkaufrecht aus Mainz.
Weniger juristische Vorgaben für den privaten Tierhandel
Dass Privatleute ihren Hund oder einen Wurf Kätzchen weiterverkaufen, ist ebenfalls erlaubt. Doch Vorsicht: Für den privaten Tierhandel gibt es weniger juristische Vorgaben. Privatleute dürfen beim Tierverkauf die Haftung vertraglich ausschließen. Das ist für sie sinnvoll, um spätere Forderungen abzuwehren. Bei gewerblichen Züchtern und Händlern haben Tierkäufer deshalb mehr Sicherheit.
Anspruch auf ein „mangelfreies“ Tier
Für Käufer heißt das Gewährleistungsrecht, dass sie Anspruch auf ein „mangelfreies“ Tier haben. Mangelfrei heißt meist nur, dass es gesund sein muss. Anders ist das bei Tieren, die zu Zucht- oder Sportzwecken verkauft werden. Ein vermeintliches Springpferd, das beim Anblick von Hindernissen scheut, hat aus juristischer Sicht einen Mangel, genau wie die Zuchthündin, die alle Rüden wegbeißt. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) schreibt vor, dass Käufer dem Verkäufer zunächst die Möglichkeit geben müssen, den Mangel zu beseitigen. Bei Tieren könnte das zum Beispiel heißen: Der Verkäufer muss dafür sorgen, dass eine Katze mit Wurmbefall einer erneuten Wurmkur unterzogen wird.
Krankheit umgehend melden
Wird ein Tier nach der Übergabe krank, dann sollten Käufer das dem Züchter oder Verkäufer umgehend melden. Der wiederum muss dafür sorgen, dass das Tier behandelt wird. Doch das kann manchmal zu lange dauern: Wenn Gefahr im Verzug ist oder der Verkäufer weit entfernt lebt, dürfen Neubesitzer sofort einen Tierarzt einschalten. Der Verkäufer muss später die Kosten für die Behandlung übernehmen. Ausgenommen davon sind Erkrankungen, die sich die Tiere bei ihren neuen Besitzern zuziehen. Dazu gehören Erkältungen, Verletzungen und Durchfall.
Tierkäufe vor Gericht
Wenn ein Tierkauf schiefgeht und vor Gericht landet, werden oft Gutachter eingeschaltet. Oft geht es um die Frage: Wussten die Verkäufer, dass das Tier krank oder verhaltensauffällig war? Dann müssen sie für den Tierarzt und mögliche Folgekosten aufkommen.
Beispiel 1: Bei einem Prozess im April 2017 wurden einer Frau aus Dortmund 16 000 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz zugesprochen. Die Mitarbeiter des Tierheims hatten ihr versichert, ein Kater namens Lobo sei „lieb und verschmust“. Die Frau zahlte 50 Euro Schutzgebühr und nahm ihn nach Hause. Dort war der Kater hochaggressiv und verbiss sich in ihren Unterarm. Die Frau erlitt eine Blutvergiftung, war acht Monate krankgeschrieben und leidet jetzt an einer dauerhaften Behinderung. Während des Prozesses konnte nachgewiesen werden, dass das aggressive Verhalten im Tierheim bekannt war.
Beispiel 2: Im Mai 2017 wurde der Fall der Mopshündin Ronja vor dem Landgericht Ingolstadt verhandelt. Nach Monaten zeigte sich, dass sie einen rassetypischen Gendefekt hatte, der einen Wasserkopf und andere Krankheiten verursachte (Az. 33 O 109/15). Das Gericht urteilte, dass die Züchterin nichts von dem Gendefekt wusste und den halben Kaufpreis von 1 400 Euro zurückzahlen muss, weil das Tier mangelhaft war. Auf den Tierarztkosten von mehr als 5 500 Euro bleiben die Besitzer aber sitzen.
Auf den Vertrag kommt es an
Was bei einem Tier im juristischen Sinn ein Mangel ist, hängt auch von den Vereinbarungen im Kaufvertrag ab. Das kann eine Krankheit sein, eine schwere Verhaltensauffälligkeit oder Unfruchtbarkeit bei Zuchttieren. Das Gewährleistungsrecht regelt, dass in den ersten sechs Monaten nach der Übergabe der Verkäufer beweisen muss, dass das Tier beim Verkauf mangelfrei war. Kann er das nicht, muss er einen Teil des Kaufpreises oder sogar den ganzen Preis erstatten. Hat der Verkäufer den Mangel verschuldet, zum Beispiel durch falsche Haltung, muss er möglicherweise auch Schadenersatz zahlen.
Rückgabe wegen Mängeln eher selten
Nach sechs Monaten kommt es zur Beweislastumkehr: Ab dann muss der Käufer beweisen, dass die Krankheit nicht erst in seiner Obhut entstanden ist. In den zwei Jahren nach dem Kauf können Käufer ein Tier mit nachgewiesenem Mangel sogar zurückgeben und ein neues verlangen. „Doch das scheitert meist an der Realität. Züchter sind nur selten in der Lage, ein vergleichbares Tier zur Verfügung zu stellen. Meist besteht auch schnell eine enge Bindung zwischen Mensch und Tier“, sagt Andreas Ackenheil. „Deshalb macht kaum ein Tierfreund von diesem Recht Gebrauch.“
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Der Artikel gibt eine gute Zusammenfassung und einen tollen Überblick über das Thema. Lob hier an die Stiftung Warentest. Gerade die Punkte die im Artikel genannt werden, wie eine sehr ausführliche Überprüfung des neuen Halters und auch dass in manchen Fällen der Halter nur Besitzer aber nicht Eigentümer wird, sind maßgebliche Gründe dafür, dass viele Tiere nie aus dem Tierheim heraus ein neues Zuhause finden. Das Ziel dieser Maßnahmen ist sicherlich positiv und richtig. Nur ein guter Wille sorgt eben nicht dafür, dass das Ergebnis auch gut ist. Wenn zukünftige Halter eines Tieres geradezu einen Spießrutenlauf erleben und dann in manchen Fällen nicht mal Eigentum an dem Tier erwerben, ist es wohl kein Wunder, dass viel zu wenig Tiere adoptiert werden. Dann gehe ich als Interessierter eben gleich zu einem Züchter oder bekomme Tiere von privat oder im schlimmsten Fall sogar aus dubiosen Quellen. Das Ergebnis ist dann sehr schnell noch mehr Tierleid.
Hallo Tester,
wie schön wäre es gewesen neben dem Hinweis: "Überlegt euch genau welches Tier zu euch passt" den Hinweis zu lesen, dass es viele Tiere gibt, die in Tierheimen darunter leiden nicht genug artgerechte Zuwendung bekommen zu können. Wäre das Tierwohl und die Tierliebe nicht die richtige Motivation sich ein Tier anzuschaffen?
Schönen Gruß, Daniel