Eine Klausel in einem vorgedruckten Mietvertragsformular, die das Halten von Tieren generell verbietet, ist unwirksam. Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat kürzlich entschieden, dass ein solches pauschales Tierhaltungsverbot auch dann unwirksam ist, wenn es vom Vermieter handschriftlich in ein Vertragsformular hineingeschrieben wird (Az. 7 S 8871/16).
Ein Haustierverbot kann in Ausnahmefällen zwar gültig sein. Aber dann darf es nicht einseitig vom Vermieter diktiert, sondern muss von den Mietparteien frei ausgehandelt worden sein. Dass ein Vermieter bei den Vertragsunterschriften zum Mietvertrag eine handschriftliche Ergänzung vorgenommen hat, beweist aber noch nicht, dass die Mietparteien wirklich frei über die Tierhaltung verhandelt haben. Betroffen war ein Mieter, der sich trotz des Verbots einen Mops angeschafft hatte. Der Hund darf nun in der Wohnung bleiben.
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