
Frischlinge. Sie sind niedlich, aber keine Haustiere.
Wildschweine haben in Wohngebieten nichts verloren. So entschied das Verwaltungsgericht Gießen per Eilverfahren (Az. 4 L 1922/19.GI, 4 L 1940/19.GI).
Der Fall: Zwei Grundstückeigentümer in Gießen hatten in ihrem Vorgarten seit Jahren einen ausgewachsenen Keiler gehalten. Später kam ein weiterer, im November 2018 geborener Keiler hinzu. Das Veterinäramt stellte bei Kontrollen fest, dass die Tiere nicht artgerecht gehalten wurden. Daraufhin transportierte das Amt die Wildschweine ab und brachte sie anderweitig unter. Die Halter wehrten sich dagegen mit gerichtlichen Aussetzungsanträgen.
Doch das Gericht gab dem Veterinäramt recht. Das Tierschutzgesetz erlaube, dass die Behörde gegen Halter vorgeht, um aktuelle und künftige Verstöße zu verhindern. Es gäbe keine Alternative dazu, die Tiere in einer artgerechten Umgebung unterzubringen.