
Ein Hundebesitzer haftet auch dann für Schäden, die sein Tier verursacht, wenn der Hund in einer Tierpension ist. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor (Az. VI ZR 372/13).
Der Hundehalter hatte seine Border-Collie-Mischlingshündin im September 2011 für zehn Tage zur Betreuung in eine Hundepension gegeben. Am zweiten Tag wollte die Betreiberin der Pension die Hündin anleinen und wurde dabei von ihr in die Ober- und Unterlippe gebissen. Sie klagte gegen den Hundehalter auf Zahlung von Schadenersatz und Schmerzensgeld. Die Tierhalterhaftung bestehe grundsätzlich auch, wenn ein Tieraufseher durch das betreute Tier verletzt wird, so die Richter. Sogar eine gewerbliche Risikoübernahme führe nicht zum Haftungsausschluss des Halters.
Tipp: Schließen Sie unbedingt eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung ab, wenn Sie sich einen Hund kaufen. Es gibt sie für rund 75 Euro im Jahr. In einigen Bundesländern wie etwa Hamburg und Berlin ist sie für alle Hunde Pflicht, andernorts nur für gefährliche Rassen. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Themenseite Tierhalterhaftpflicht.