
Katze in der Wohnung. Generell verbieten darf der Vermieter sie nicht.
Ob Katze, Kaninchen oder Kanarienvogel – wenn Mieter in ihrer Wohnung Haustiere halten, gelten dafür Regeln. Zum einen muss der Eigentümer dafür sorgen, dass sich andere Bewohner von den Tieren nicht gestört fühlen. Zum anderen sollen die Haustiere in der Wohnung keine Schäden verursachen.
Kleintiere dürfen Vermieter generell nicht verbieten. Das heißt: Ohne seine Erlaubnis dürfen die Bewohner zum Beispiel Fische, Hamster oder Meerschweinchen anschaffen. Eine Erlaubnis kann aber bei Ratten, Frettchen und lärmenden Papageien erforderlich sein.
Bei größeren Tieren gilt: Verbietet der Mietvertrag Hunde- und Katzenhaltung, ist das auch unwirksam. Allerdings kann der Vermieter vertraglich verlangen, dass der Mieter vor der Anschaffung von Hund oder Katze um Erlaubnis fragen muss. Eine solche Regelung ist nicht zu beanstanden.
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