Igel sind keine Haustiere, die wie Vögel oder Hamster von Mietern ohne Erlaubnis des Vermieters in ihrer Wohnung gehalten werden dürfen. Das hat das Amtsgericht Berlin-Spandau entschieden (Az. 12 C 133/14).
Dem Urteil lag folgender Fall zugrunde: Eine Mieterin hatte sich einem Berliner Verein zum Schutz von Igeln angeschlossen. In ihrer Wohnung hat sie Igel aufgezogen und kranke Igel gepflegt. Nachbarn beschwerten sich über einen unangenehmen Wildtiergeruch im Haus.
Der Vermieter mahnte die Tierliebhaberin daraufhin ab. Doch diese machte weiter. Schließlich kündigte der Vermieter seiner Mieterin fristlos – zu Recht, wie das Amtsgericht Berlin-Spandau schließlich entschied.
Zwar durfte die Frau laut Mietvertrag Kleintiere wie Vögel, Zierfische, Zwergkaninchen oder Hamster und vergleichbare Tiere in der Wohnung halten. Für Igel gelten aber nicht die Regeln der Kleintierhaltung. Sie seien Wildtiere. Von diesen Tieren gingen Gerüche aus, die den Hausfrieden gefährden können, so das Gericht.