
Vermieter dürfen Hunde und Katzen nicht generell verbieten. Pauschale Klauseln im Mietvertrag wie „Keine Hunde und Katzen“ sind unwirksam, urteilte der Bundesgerichtshof (Az. VIII ZR 168/12). Das würde auch Tiere betreffen, deren Haltung die Nachbarn nicht beeinträchtigt oder die aus besonderen Gründen gehalten werden, zum Beispiel für die Therapie eines kranken Kindes. Vermieter dürfen also keine pauschalen Verbote aussprechen. Das Halten von Hunden oder Katzen können sie aber weiterhin von ihrer Zustimmung abhängig machen. Sie müssen in jedem Einzelfall die Interessen aller Beteiligten abwägen, auch die der anderen Hausbewohner. „Der Vermieter darf nicht willkürlich seine Zustimmung verweigern“, erklärt Lukas Siebenkotten, Direktor des Deutschen Mieterbunds. „Die Größe des Hundes spielt auch eine Rolle“, fügt er hinzu. Im konkreten Fall ging es um einen Hund mit nur 20 Zentimeter Schulterhöhe. Bei großen Tieren kann es anders ausgehen.