Tiere in Bus und Bahn Diese Regeln gelten

3
Tiere in Bus und Bahn - Diese Regeln gelten

Er ist etwas groß, aber nach vielen Bahn­fahrten lässt Lilu sich den Maulkorb gefallen. © Pablo Castagnola

Mit Hund und Katze verreisen? Je nach Trans­port­mittel und Stadt gelten für vier­beinige Mitreisende unterschiedliche Regeln. Hier die wichtigsten Punkte.

Mit dem Hund in der Bahn

Mit dem Hund in die Bahn, das ist für Herbert Noll purer Stress. Schon am Bahn­steig spricht der 62-Jährige aus Biesen­thal bei Berlin seinem Border-Collie Lilu Mut zu. Die vielen Menschen im Zug verunsichern die Hundedame, die fremden Gerüche, das Ruckeln. Mit einge­kniffenem Schwanz zittert sie nervös und will sich partout nicht hinsetzen. Lieber bleibt sie stehen, immer auf dem Sprung, sich in Sicherheit zu bringen. „Das dauert etwa fünf Minuten“, berichtet Noll. „Dann beruhigt sie sich.“ Was den Collie zusätzlich stört, ist der Maulkorb. Den würde sie gern abschütteln. Aber die Vorschriften der Bahn sind unerbitt­lich: Hunde müssen einen Maulkorb tragen. Zusätzlich müssen sie angeleint sein.

Manche Verkehrs­betriebe bieten Trainings an

So wie dem Border-Collie geht es vielen Haustieren. Für ihre Besitzer empfiehlt es sich, recht­zeitig mit ihnen zu üben, in Bus und Bahn mitzufahren. Das ist besonders vor längeren Reisen sinn­voll. Einige Verkehrs­betriebe bieten ein kostenloses Training an, etwa die Stadt­werke Münster.

Meist herrscht Leinen­zwang

Außerdem sollten Herr­chen und Frauchen die Beför­derungs­bedingungen kennen – nicht nur der Bahn, sondern auch der Verkehrs­betriebe am Ziel­ort. Je nach Stadt gelten unterschiedliche Rege­lungen. Meist herrscht Leinen­zwang, teils sind Hunde sogar ausdrück­lich an der kurzen Leine zu führen. Das gilt oft schon im Bahnhof.

Nicht ohne Maulkorb oder Box

In manchen Stadt­bussen ist ein Maulkorb vorgeschrieben. Für gefähr­liche Hunde trifft das fast über­all zu. Viele Verkehrs­betriebe listen die Rassen auf. Auf den Fahr­karten­automaten stehen die Regeln meist nicht. Wer am Ziel­ort nicht erleben will, dass der Busfahrer die Tür verschlossen lässt, sollte sich vor der Abreise auf den Internet­seiten der Verkehrs­betriebe informieren. Meist unterscheiden sie zwischen größeren und kleinen Tieren. Zu den größeren zählen Vier­beiner, die eine Katze über­ragen. Für andere Haustiere – kleine Hunde, aber auch Hamster oder Meer­schweinchen – gilt: Sie gehören in ein geschlossenes Behältnis. Das muss nicht unbe­dingt eine spezielle Tierbox sein. Die Bahn zum Beispiel nennt keine konkreten Vorschriften, außer dass die Box unter den Sitz oder auf die Ablage darüber passt.

Im Fernbus dürfen nur Blinden- oder Begleithunde mitfahren

Immerhin dürfen Tiere im Zug mitfahren, anders als in manchem Fernbus. Flixbus lehnt sie grund­sätzlich ab. Lediglich Blindenhunde oder Begleithunde von Behinderten dürfen an Bord. Allerdings müssen sie spätestens 36 Stunden vor Fahrt­antritt angemeldet werden. Auch die Firma DeinBus.de nimmt keine Haustiere mit. Die Gründe erklärt sie so: Tiere im Fahr­gast­raum könnten allergische Reaktionen bei anderen Fahr­gästen auslösen. Blinden- und Führ­hunde für Behinderte dürfen aber mit – kostenlos.

Kostenlose Sitzre­servierung für Begleithunde

Auch in der Bahn fahren Blindenhunde und Begleithunde von Behinderten gratis mit. Sie dürfen ohne Maulkorb im Fußbereich des benach­barten Sitzes Platz nehmen. Die Halter können diesen Nach­barplatz kostenlos bei der Bahn reser­vieren.

Wenn der Hund schwarz­fährt

Tierfreunde, die es gewohnt sind, ihren Liebling zu Hause in öffent­lichen Verkehrs­mitteln kostenlos mitzunehmen, sollten aufpassen. In einigen Städten brauchen Hund und Katze eine Fahr­karte. Sonst werden sie zu Schwarz­fahrern. Meist reicht ein Kinder­ticket, beim Dresdner Verkehrs­verbund Ober­elbe ist es ein Fahr­radticket.

Halber Fahr­preis bei der Bahn

Kleinere Haustiere in einem Behältnis fahren bei der Deutschen Bahn gratis mit, nicht aber größere. Passt zum Beispiel der Hund nicht in eine Trans­portbox, ist im Regelfall der halbe Fahr­preis fällig. Der Hundehalter sollte für ihn ein Ticket kaufen, das auch für ein Kind im Alter von 6 bis 14 Jahre ohne Begleitung gilt.

Achtung. Bei Länderti­ckets sowie dem Schönes-Wochen­ende-Ticket zählen größere Hunde wie eine erwachsene Person. Wer zum Beispiel mit vier Mitfahrern und einem Hund in den Zug steigt, braucht Fahr­karten für fünf Personen. Einen Sitz­platz für den Hund zu reser­vieren, ist nicht möglich. Tiere dürfen nicht auf den Sitz.

Vor dem Einsteigen spazieren gehen

Wann immer möglich macht Herbert Noll mit seinem Border-Collie vor dem Einsteigen einen kleinen Spaziergang. So kann Lilu sich entleeren. Für den Notfall hält er Papiertücher und Tüten bereit. Das ist besonders vor längeren Fahrten notwendig. Dann sollte der Hund auch einige Stunden vorher kein Futter mehr bekommen, um Übel­keit und Brech­reiz zu vermeiden. Ein Leckerli dabei­zuhaben, kann von Vorteil sein, wenn etwas Ungewöhnliches passiert, etwa ein anderer Hundehalter mit seinem Tier ins Abteil kommt. Es hilft, zusätzlich den Hund zwischen die Beine zu nehmen. Dort fühlt er sich sicherer.

Früh­zeitig mit dem Tier üben

Am besten ist es, Hunde früh­zeitig ans Ein- und Aussteigen und die vielen Menschen in öffent­lichen Verkehrs­mitteln zu gewöhnen, möglichst schon im Welpen­alter. Ältere Hunde brauchen deutlich länger, sich auf Bus und Bahn einzustellen.

Schritt 1. Nur zum Bahnhof gehen, nicht einsteigen. Setzen Sie sich einfach auf eine Bank und lesen Zeitung. Der Hund liegt neben Ihnen und kann die neuen Geräusche und Gerüche kennen­lernen.

Schritt 2. Wenn Sie das einige Male wieder­holt haben, stehen Sie als Nächstes auf, wenn ein Zug kommt und gehen zur Tür. Sie steigen aber nicht ein, sondern setzen sich anschließend wieder auf die Bank. Auch das üben Sie mehr­fach, bis der Hund die Situation kennt.

Schritt 3. Jetzt einsteigen. Sie gehen voran, der Hund folgt. Beim Aussteigen läuft es ebenso. Wählen Sie eine kurze Strecke. Der Hund sollte sich hinlegen, nicht auf den Schoß kommen. Bleiben Sie möglichst gelassen. Der Hund würde Ihre Nervosität spüren. Vermeiden Sie es deshalb auch, ihm ständig gut zuzu­sprechen. Das signalisiert ihm, dass die Situation ungewöhnlich und seine Angst berechtigt ist.

So ein Training bieten viele Hundeschulen an. Es hilft nicht nur dem Tier, sondern auch dem Halter. „Es kommt immer wieder vor, dass andere Fahr­gäste Angst vor Hunden haben“, sagt Herbert Noll. Dann ist es gut, wenn er den Border-Collie und die Situation im Griff hat. „Der Spruch ‚Der tut nichts‘ hilft dann nicht weiter.“

3

Mehr zum Thema

3 Kommentare Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

Profilbild Stiftung_Warentest am 26.09.2018 um 09:15 Uhr
Keine Jugend-Bahncard für den Hund

@Uni-Profi: Unseres Wissens gibt es keine spezielle Bahncard für Hunde und auch die Jugendbahncard ist kein zulässiger Ersatz. In den Beförderungsbedingungen findet man unter der Ziffer A.7.3 (Mitnahme von Tieren) zudem den Satz "Ein BahnCard-Rabatt ist ausgeschlossen". Sie könnten eine solche Hunde-Bahncard ja einmal bei der Bahn anregen. Das Ergebnis würde uns interessieren, vielleicht posten Sie es ja hier. (PH)

Uni-Profi am 25.09.2018 um 18:31 Uhr
Keine Jugend BahnCard für den Hund erhältlich

Ein Reisender mit Hund (über Körbchengröße) berichtete mir einst von seinen vergeblichen Versuchen, dem häufig mitfahrenden Haustier die passende Bahncard zu spendieren - kein gleiches Recht für alle?
https://www.bahn.de/p/view/bahncard/ueberblick/jugendbahncard25.shtml
>> Der Hundehalter sollte für ihn ein Ticket kaufen, das auch für ein Kind im Alter von 6 bis 14 Jahre ohne Begleitung gilt.
Ist dies inzwischen möglich?

Uni-Profi am 25.09.2018 um 18:26 Uhr

Kommentar vom Autor gelöscht.

BÄRENHOF32 am 30.08.2018 um 08:34 Uhr
Tiere im ÖPNV

Tiere kosten bei uns im VVS STUTTGART einen Kinderfahrausweis. Mit
einem Schwerbehindertenausweis allerdings fahren diese kostenlos mit.-
auch wenn sie nicht als Blinden-oder Begleithund im Ausweis eingetragen
sind.