Tiere aus dem Ausland

Hunde und Katzen über die Grenze bringen

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Wer sich beim Auslands­semester oder im Urlaub in einen Hund verliebt und ihn mitnehmen will, muss Zeit für die Formalitäten einplanen. Hunde, Katzen und Frett­chen dürfen nur nach Deutsch­land einreisen, wenn sie bestimmte Voraus­setzungen erfüllen. Je nach ihrem Herkunfts­land gelten unterschiedliche Regeln.

Das gilt für alle Länder

Für die Einreise aus allen Ländern der Welt gilt: Pro Person dürfen maximal fünf Hunde, Katzen oder Frett­chen über die Grenze. Der Besitzer muss bestätigen, dass die Tiere in Deutsch­land nicht an neue Besitzer weiterge­geben werden sollen. Mehr als fünf Tiere dürfen nur einreisen, wenn sie zum Beispiel an Rassekatzen-Ausstel­lungen oder Hunde­rennen teilnehmen und für eine solche Veranstaltung registriert sind.

Egal ob Hund, Katze oder Frett­chen: Tierbabys unter 15 Wochen kommen nicht über die Grenze – auch dann nicht, wenn sie nur auf der Durch­reise in ein anderes Land sind.

Europäische Union und weitere europäische Länder

Aus einem Land der Europäischen Union (EU) geht die Einreise verhält­nismäßig einfach. Die EU-Regeln gelten auch für eine Liste weiterer europäischer Länder (Teil 1 des Dokuments) wie Monaco, die Schweiz oder Norwegen. Voraus­setzungen für die Einreise:

  • Nach­weis eines gültigen Toll­wut-Impf­schutzes. Die Erst-Impfung muss mindestens 21 Tage vor dem Grenz­über­tritt erfolgt sein.
  • Jung­tiere müssen mindestens 15 Wochen alt sein.
  • Mikrochip, der dem ISO-Stan­dard 11784 entspricht und mit Lesegeräten nach ISO-Norm 11785 lesbar ist.
  • EU-Heimtier­ausweis oder dem EU-Stan­dard entsprechender Ausweis, in dem die Begleit­person als Besitzer steht und die im Mikrochip hinterlegte Nummer des Tieres einge­tragen ist. Auch Datum und Gültig­keits­dauer der Toll­wut­impfung müssen vermerkt sein. Den Ausweis stellen die nach jeweiligem Landes­recht dazu befugte Tier­ärzte aus.

Gelistete Dritt­länder außer­halb der EU

Von sogenannten Dritt­ländern außer­halb der EU aus sind die Anforderungen deutlich höher und erfordern mehr Vorbereitungs­zeit. Ein vereinfachtes Einreise­verfahren gibt es für eine Liste von Drittländern (Teil 2 des Dokuments). Die Liste umfasst derzeit 43 Länder und Gebiete, darunter die USA, Japan oder Argentinien. Voraus­setzungen für die Einreise:

  • Jung­tiere müssen mindestens 15 Wochen alt sein.
  • Mikrochip (wie oben)
  • Tier­gesund­heits­bescheinigung mit Nach­weis des Toll­wut-Impf­schutzes. Die Erst-Impfung muss mindestens 21 Tage vor dem Grenz­über­tritt erfolgt sein.
  • Schriftliche Erklärung der Begleit­person, dass das Tier nach der Einreise nicht den Besitzer wechseln soll.
  • Einfuhr nur auf direktem Wege.

Alle anderen Länder

Für Tiere aus nicht gelisteten Ländern, beispiels­weise Türkei, Marokko, Thai­land oder China sind der Aufwand und die benötigte Vorlauf­zeit erheblich höher.

  • Jung­tiere müssen mindestens sieben Monate alt sein.
  • Mikrochip (wie oben).
  • Nach­weis der Blut­unter­suchung auf Antikörper gegen Toll­wut. Dieser Test muss mindestens 30 Tage nach der Impfung und mindestens drei Monate vor der Einreise erfolgen. Blut abnehmen dürfen nur auto­risierte Tier­ärzte. Nur von der Europäischen Kommis­sion zugelassene Labore dürfen die Analyse machen. Unter Umständen muss die Blut­probe dazu außer Landes geschickt werden, was weitere Zoll­formalitäten erfordert. Eine Liste zugelassener Labore in eng­lischer Sprache ist bei der Europäischen Kommis­sion abruf­bar.
  • Tier­gesund­heits­bescheinigung („Animal Health Certificate“), die von einem amtlich auto­risierten Tier­arzt ausgestellt ist.
  • Impf­ausweise oder Nach­weis über das Ergebnis des Toll­wut-Bluttests.
  • Anmeldung beim Zoll.
  • Schriftliche Erklärung der Begleit­person, dass das Tier nach der Einreise nicht den Besitzer wechseln soll („Model of Declaration“).
  • Manche Länder verlangen für die Ausfuhr weitere Dokumente – zu erfragen bei den dortigen Zoll- und Veterinärbehörden.
  • Einreise nur über bestimmte Flug- oder Seehäfen, eine Liste der Einreiseorte für jedes Bundes­land gibt es beim zuständigen Bundes­ministerium für Ernährung und Land­wirt­schaft.

Tier­schutz im Ausland: Weitere Informationen

Viele Urlauber möchten im Ausland Tieren helfen oder zumindest vermeiden, dass durch touristische Unternehmungen wie Ausritte Tieren Leid angetan wird. Der Deutsche Tier­schutz­bund bietet auf seinen Internet­seiten umfassende Informationen zum Tierschutz im Ausland und auch zur recht­lichen Lage von Tieren inner­halb der Europäischen Union. In der kostenlosen Broschüre „Tierschutz im Ausland: Wie wir alle unseren Beitrag leisten können“ gibt Informationen zum Problem der Straßentiere in südlichen Ländern. Tierfreunde erhalten außerdem konkrete Hinweise, wie sie helfen können und was sie bedenken sollten, bevor sie einen Straßenhund oder eine Katze mitnehmen.

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2 Kommentare Diskutieren Sie mit

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Lilienmadam am 26.12.2017 um 01:51 Uhr
Tierheime

Besuch mal eine Tötungsstation in Spanien!!

HorstL am 31.07.2017 um 06:29 Uhr
Deutsche Tierheime ...

Nur mal zu Erinnerung, JA es ist schrecklich die Tiere im Urlaub leiden zu sehen und JA es ist bestimmt gut gemeint, diese dann mit nach Deutschland zu bringen und sich um sie zu kümmern, aber man sollte bei all dem bitte nicht vergessen, dass auch in Deutschland die Tierheime gut gefüllt sind und auch hier genug arme Tiere leben, denen man ein gutes neues Zuhause gönnen kann.