Wer sich beim Auslandssemester oder im Urlaub in einen Hund verliebt und ihn mitnehmen will, muss Zeit für die Formalitäten einplanen. Hunde, Katzen und Frettchen dürfen nur nach Deutschland einreisen, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Je nach ihrem Herkunftsland gelten unterschiedliche Regeln.
Das gilt für alle Länder
Für die Einreise aus allen Ländern der Welt gilt: Pro Person dürfen maximal fünf Hunde, Katzen oder Frettchen über die Grenze. Der Besitzer muss bestätigen, dass die Tiere in Deutschland nicht an neue Besitzer weitergegeben werden sollen. Mehr als fünf Tiere dürfen nur einreisen, wenn sie zum Beispiel an Rassekatzen-Ausstellungen oder Hunderennen teilnehmen und für eine solche Veranstaltung registriert sind.
Egal ob Hund, Katze oder Frettchen: Tierbabys unter 15 Wochen kommen nicht über die Grenze – auch dann nicht, wenn sie nur auf der Durchreise in ein anderes Land sind.
Europäische Union und weitere europäische Länder
Aus einem Land der Europäischen Union (EU) geht die Einreise verhältnismäßig einfach. Die EU-Regeln gelten auch für eine Liste weiterer europäischer Länder (Teil 1 des Dokuments) wie Monaco, die Schweiz oder Norwegen. Voraussetzungen für die Einreise:
- Nachweis eines gültigen Tollwut-Impfschutzes. Die Erst-Impfung muss mindestens 21 Tage vor dem Grenzübertritt erfolgt sein.
- Jungtiere müssen mindestens 15 Wochen alt sein.
- Mikrochip, der dem ISO-Standard 11784 entspricht und mit Lesegeräten nach ISO-Norm 11785 lesbar ist.
- EU-Heimtierausweis oder dem EU-Standard entsprechender Ausweis, in dem die Begleitperson als Besitzer steht und die im Mikrochip hinterlegte Nummer des Tieres eingetragen ist. Auch Datum und Gültigkeitsdauer der Tollwutimpfung müssen vermerkt sein. Den Ausweis stellen die nach jeweiligem Landesrecht dazu befugte Tierärzte aus.
Gelistete Drittländer außerhalb der EU
Von sogenannten Drittländern außerhalb der EU aus sind die Anforderungen deutlich höher und erfordern mehr Vorbereitungszeit. Ein vereinfachtes Einreiseverfahren gibt es für eine Liste von Drittländern (Teil 2 des Dokuments). Die Liste umfasst derzeit 43 Länder und Gebiete, darunter die USA, Japan oder Argentinien. Voraussetzungen für die Einreise:
- Jungtiere müssen mindestens 15 Wochen alt sein.
- Mikrochip (wie oben)
- Tiergesundheitsbescheinigung mit Nachweis des Tollwut-Impfschutzes. Die Erst-Impfung muss mindestens 21 Tage vor dem Grenzübertritt erfolgt sein.
- Schriftliche Erklärung der Begleitperson, dass das Tier nach der Einreise nicht den Besitzer wechseln soll.
- Einfuhr nur auf direktem Wege.
Alle anderen Länder
Für Tiere aus nicht gelisteten Ländern, beispielsweise Türkei, Marokko, Thailand oder China sind der Aufwand und die benötigte Vorlaufzeit erheblich höher.
- Jungtiere müssen mindestens sieben Monate alt sein.
- Mikrochip (wie oben).
- Nachweis der Blutuntersuchung auf Antikörper gegen Tollwut. Dieser Test muss mindestens 30 Tage nach der Impfung und mindestens drei Monate vor der Einreise erfolgen. Blut abnehmen dürfen nur autorisierte Tierärzte. Nur von der Europäischen Kommission zugelassene Labore dürfen die Analyse machen. Unter Umständen muss die Blutprobe dazu außer Landes geschickt werden, was weitere Zollformalitäten erfordert. Eine Liste zugelassener Labore in englischer Sprache ist bei der Europäischen Kommission abrufbar.
- Tiergesundheitsbescheinigung („Animal Health Certificate“), die von einem amtlich autorisierten Tierarzt ausgestellt ist.
- Impfausweise oder Nachweis über das Ergebnis des Tollwut-Bluttests.
- Anmeldung beim Zoll.
- Schriftliche Erklärung der Begleitperson, dass das Tier nach der Einreise nicht den Besitzer wechseln soll („Model of Declaration“).
- Manche Länder verlangen für die Ausfuhr weitere Dokumente – zu erfragen bei den dortigen Zoll- und Veterinärbehörden.
- Einreise nur über bestimmte Flug- oder Seehäfen, eine Liste der Einreiseorte für jedes Bundesland gibt es beim zuständigen Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.
Tierschutz im Ausland: Weitere Informationen
Viele Urlauber möchten im Ausland Tieren helfen oder zumindest vermeiden, dass durch touristische Unternehmungen wie Ausritte Tieren Leid angetan wird. Der Deutsche Tierschutzbund bietet auf seinen Internetseiten umfassende Informationen zum Tierschutz im Ausland und auch zur rechtlichen Lage von Tieren innerhalb der Europäischen Union. In der kostenlosen Broschüre „Tierschutz im Ausland: Wie wir alle unseren Beitrag leisten können“ gibt Informationen zum Problem der Straßentiere in südlichen Ländern. Tierfreunde erhalten außerdem konkrete Hinweise, wie sie helfen können und was sie bedenken sollten, bevor sie einen Straßenhund oder eine Katze mitnehmen.
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Besuch mal eine Tötungsstation in Spanien!!
Nur mal zu Erinnerung, JA es ist schrecklich die Tiere im Urlaub leiden zu sehen und JA es ist bestimmt gut gemeint, diese dann mit nach Deutschland zu bringen und sich um sie zu kümmern, aber man sollte bei all dem bitte nicht vergessen, dass auch in Deutschland die Tierheime gut gefüllt sind und auch hier genug arme Tiere leben, denen man ein gutes neues Zuhause gönnen kann.