
Vor einer komplizierten und nur bedingt erfolgversprechenden Operation muss ein Tierarzt die Besitzer eines wertvollen Turnierpferdes ausführlich über alle Risiken aufklären. Sonst muss er Schadenersatz leisten, wenn das Tier nach dem Eingriff dauerhaft lahmt. 60 000 Euro muss ein Tierarzt an die Besitzerin eines Hengstes zahlen. Dazu verurteilte ihn das Oberlandesgericht Hamm (Az. 26 U 3/11). Bei der Behandlung von Tieren herrschten zwar nicht die gleichen hohen Aufklärungspflichten wie bei menschlichen Patienten. Es handle sich aber um eine normale vertragliche Beratungs- und Aufklärungspflicht. Der Arzt hatte eine Operation des Fesselgelenks als minimalinvasiven Routineeingriff dargestellt und weder auf mögliche Komplikationen noch auf die Erfolgsaussichten von nur 50 bis 60 Prozent hingewiesen. Zudem war zweifelhaft, ob der Eingriff medizinisch notwendig war, da das Pferd vor der Operation nicht lahmte. Die OP misslang, das Pferd kann nie mehr als Dressurpferd eingesetzt werden.
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