
Irrtum. Händler mit Tiefpreisgarantie sind oft gar nicht billig.
„Finden Sie die Ware anderswo billiger, erstatten wir die Differenz.“ Solche Versprechen haben oft Haken. Und wer tatsächlich später Kaufpreiserstattungen einfordert, wird oft abgewimmelt. Am Ende können die Preise durch eine Tiefpreisgarantie sogar steigen. test.de klärt auf.
Erstattung per Gericht durchgesetzt
Das ist die Chance, 250 Euro zu sparen. Das glaubte ein Media-Markt-Kunde in Hamburg. In einer Filiale hatte er einen Kaffeeautomaten für 749 Euro entdeckt, mit Tiefpreisgarantie: „Sollten Sie ein bei uns gekauftes Produkt anderswo günstiger sehen, erstatten wir die Differenz.“ Doch als der Mann einen Prospekt der Konkurrenz mit dem gleichen Gerät für 499 Euro vorlegte, ließ Media Markt ihn abblitzen. Das wollte der Kaffeegenießer nicht akzeptieren. Er wandte sich an die Wettbewerbszentrale. Die erhob Klage, und das Oberlandesgericht Hamburg stellte klar: Wer eine Tiefpreisgarantie verspricht, muss bei einem niedrigeren Preis der Konkurrenz mitgehen (Az. 5 U 160/11).
Schlupflöcher im Kleingedruckten
Dunja Richter, Juristin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, sagt: „Kunden können sich auf solche Garantien berufen.“ Sie werden Bestandteil des Kaufvertrags. Das wissen auch die Händler. Sie formulieren ihre Versprechen so, dass Schlupflöcher bleiben. Einige Beispiele:
- Es muss sich um identische Ware handeln. Ist der Modellname nur eine Spur anders, erlischt die Garantie.
- Nur „im Umkreis von 20 Kilometern“, warb der Toom-Baumarkt im April.
- Smidt Wohncenter in Leverkusen beispielsweise begrenzte seine Garantie auf zehn Tage ab Kauf.
- Cyberport lässt die Garantie nur gelten, wenn die Konkurrenz „nachweislich günstiger“ ist – was immer der PC-Händler als Nachweis anerkennt.
- „Ausverkäufe ausgenommen“, heißt es bei Hornbach. Der Baumarkt betont immerhin: „Gilt auch für Internet-Preise.“
- Bei anderen Läden greift die Garantie nicht für Onlineangebote.
- „Ausgenommen sind Teppiche“, heißt es im Bauhaus-Baumarkt.
Kunden mit Ausreden abwimmeln
Teils werden Verbraucher einfach abgewimmelt. Ein Wohnland-Kunde in Reutlingen hatte seine Möbel wenige Tage nach dem Kauf in einem anderen Laden 318 Euro günstiger gesehen. Die wollte der Händler nicht erstatten. Der Konkurrenzladen sei zu weit entfernt, hieß es. Davon hatte aber in der Tiefpreisgarantie nichts gestanden. Der Kunde beschwerte sich in der Verbraucherzentrale – erst dann zahlte Wohnland.
Wettbewerbsrechtlich bedenklich
Verbraucherschützer sehen die Garantien nicht nur deshalb skeptisch. Gibt ein Händler sie ab, glauben viele Kunden, er sei grundsätzlich billig. „Solche Geschäfte werden als günstiger eingeschätzt“, berichtet das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) unter Berufung auf eine US-Studie (www.diw.de). Kunden kaufen „blind“, ohne vorher die Preise mit denen der Konkurrenz zu vergleichen. Anstatt knapp zu kalkulieren, können Händler mit Tiefpreisgarantie in aller Ruhe höhere Preise verlangen. Selbst wenn sich einige Kunden melden, denen sie die Preisdifferenz auszahlen, verdienen sie an den anderen kräftig. Konkurrierende Firmen sehen, dass es wenig bringt, den Garantiegeber mit niedrigeren Preisen zu unterbieten. Stattdessen versprechen auch sie eine Tiefpreisgarantie und setzen ihre Preise höher an. So steigt das Preisniveau insgesamt. Deshalb hält das DIW Tiefpreisgarantien für wettbewerbsrechtlich bedenklich.
Preisvergleich besser
Hinzu kommt: Welcher Kunde recherchiert schon nach dem Einkauf gezielt, ob es die Ware anderswo billiger gegeben hätte? Sinnvoller ist es, vor dem Kauf Preise zu vergleichen.
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Bei Hornbach habe ich wiederholt positive Erfahrungen mit der Tiefpreisgarantie gemacht - keine Diskussionen, keine Ausflüchte und keine große Bürokratie.
Kommentar vom Autor gelöscht.
ich war am 13.04.2017, 17:58 im Bauhaus Freudenstadt.
Dort wollte ich die Tiefpreisgarantie für den Kauf von Mörtelkästen 90 Liter nutzen.
Beim Hornbach kosten identische (sogar gleicher Hersteller) Mörtelkästen 5,95 Euro
im Bauhaus 6,25 Euro.
5,95 Euro davon 12 % abgezogen, macht 5,236 Euro nach Tiefpreisgarantie.
Der Marktleiter von gestern gewährte diese Tiefpreisgarantie nicht, mit der Begründung "Das gilt nicht für Eigenmarken."
Die versprochene Tiefpreisgarantie wird systematisch umgangen.
Kommentar vom Administrator gelöscht. Grund: Unangemessener Umgangston
Propangas-Füllung für 11kg Flasche kostet im nächstgelegenen Bauhaus gem. Preisschild 20,95€. Hornbach in der Nähe bietet für 17,45€ an.
Beim Kauf im Bauhaus und meinem Hinweis auf Tiefpreisgarantie, sucht der Verkäufer am PC das Hornbach-Angebot und bietet für 17,35€ an. Nach den um 12% reduzierten Preis gegenüber dem Hornbach-Preis sägte mir der Verkäufer, dass der Bauhaus-Preis ja unter dem Hornbach-Preis läge und somit der 12%-Preisnachlass hinfällig ist.
Auch eine Art und Weise um die "versprochene Tiefpreisgarantier" zu umgehen.