Tief­preis­garantie Versprechen mit Haken und Ösen

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Tief­preis­garantie - Versprechen mit Haken und Ösen

Irrtum. Händler mit Tief­preis­garantie sind oft gar nicht billig.

„Finden Sie die Ware anderswo billiger, erstatten wir die Differenz.“ Solche Versprechen haben oft Haken. Und wer tatsäch­lich später Kauf­preis­erstattungen einfordert, wird oft abge­wimmelt. Am Ende können die Preise durch eine Tief­preis­garantie sogar steigen. test.de klärt auf.

Erstattung per Gericht durch­gesetzt

Das ist die Chance, 250 Euro zu sparen. Das glaubte ein Media-Markt-Kunde in Hamburg. In einer Filiale hatte er einen Kaffee­automaten für 749 Euro entdeckt, mit Tief­preis­garantie: „Sollten Sie ein bei uns gekauftes Produkt anderswo güns­tiger sehen, erstatten wir die Differenz.“ Doch als der Mann einen Prospekt der Konkurrenz mit dem gleichen Gerät für 499 Euro vorlegte, ließ Media Markt ihn abblitzen. Das wollte der Kaffee­genießer nicht akzeptieren. Er wandte sich an die Wett­bewerbs­zentrale. Die erhob Klage, und das Ober­landes­gericht Hamburg stellte klar: Wer eine Tief­preis­garantie verspricht, muss bei einem nied­rigeren Preis der Konkurrenz mitgehen (Az. 5 U 160/11).

Schlupf­löcher im Klein­gedruckten

Dunja Richter, Juristin der Verbraucherzentrale Baden-Württem­berg, sagt: „Kunden können sich auf solche Garan­tien berufen.“ Sie werden Bestand­teil des Kauf­vertrags. Das wissen auch die Händler. Sie formulieren ihre Versprechen so, dass Schlupf­löcher bleiben. Einige Beispiele:

  • Es muss sich um identische Ware handeln. Ist der Modell­name nur eine Spur anders, erlischt die Garantie.
  • Nur „im Umkreis von 20 Kilo­metern“, warb der Toom-Baumarkt im April.
  • Smidt Wohn­center in Lever­kusen beispiels­weise begrenzte seine Garantie auf zehn Tage ab Kauf.
  • Cyberport lässt die Garantie nur gelten, wenn die Konkurrenz „nach­weislich güns­tiger“ ist – was immer der PC-Händler als Nach­weis anerkennt.
  • „Ausverkäufe ausgenommen“, heißt es bei Hornbach. Der Baumarkt betont immerhin: „Gilt auch für Internet-Preise.“
  • Bei anderen Läden greift die Garantie nicht für Online­angebote.
  • „Ausgenommen sind Teppiche“, heißt es im Bauhaus-Baumarkt.

Kunden mit Ausreden abwimmeln

Teils werden Verbraucher einfach abge­wimmelt. Ein Wohn­land-Kunde in Reutlingen hatte seine Möbel wenige Tage nach dem Kauf in einem anderen Laden 318 Euro güns­tiger gesehen. Die wollte der Händler nicht erstatten. Der Konkurrenz­laden sei zu weit entfernt, hieß es. Davon hatte aber in der Tief­preis­garantie nichts gestanden. Der Kunde beschwerte sich in der Verbraucherzentrale – erst dann zahlte Wohn­land.

Wett­bewerbs­recht­lich bedenk­lich

Verbraucherschützer sehen die Garan­tien nicht nur deshalb skeptisch. Gibt ein Händler sie ab, glauben viele Kunden, er sei grund­sätzlich billig. „Solche Geschäfte werden als güns­tiger einge­schätzt“, berichtet das Deutsche Institut für Wirt­schafts­forschung (DIW) unter Berufung auf eine US-Studie (www.diw.de). Kunden kaufen „blind“, ohne vorher die Preise mit denen der Konkurrenz zu vergleichen. Anstatt knapp zu kalkulieren, können Händler mit Tief­preis­garantie in aller Ruhe höhere Preise verlangen. Selbst wenn sich einige Kunden melden, denen sie die Preisdifferenz auszahlen, verdienen sie an den anderen kräftig. Konkurrierende Firmen sehen, dass es wenig bringt, den Garan­tiegeber mit nied­rigeren Preisen zu unterbieten. Statt­dessen versprechen auch sie eine Tief­preis­garantie und setzen ihre Preise höher an. So steigt das Preis­niveau insgesamt. Deshalb hält das DIW Tief­preis­garan­tien für wett­bewerbs­recht­lich bedenk­lich.

Preis­vergleich besser

Hinzu kommt: Welcher Kunde recherchiert schon nach dem Einkauf gezielt, ob es die Ware anderswo billiger gegeben hätte? Sinn­voller ist es, vor dem Kauf Preise zu vergleichen.

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EUMEL13 am 06.04.2021 um 21:48 Uhr
Es kann auch funktionieren.

Bei Hornbach habe ich wiederholt positive Erfahrungen mit der Tiefpreisgarantie gemacht - keine Diskussionen, keine Ausflüchte und keine große Bürokratie.

Ostfriesenjung am 27.03.2018 um 19:57 Uhr

Kommentar vom Autor gelöscht.

dsengsto am 14.04.2017 um 10:43 Uhr
Bauhaus_Tiefpreisgarantie_Umsetzung_ungenuegend

ich war am 13.04.2017, 17:58 im Bauhaus Freudenstadt.
Dort wollte ich die Tiefpreisgarantie für den Kauf von Mörtelkästen 90 Liter nutzen.
Beim Hornbach kosten identische (sogar gleicher Hersteller) Mörtelkästen 5,95 Euro
im Bauhaus 6,25 Euro.
5,95 Euro davon 12 % abgezogen, macht 5,236 Euro nach Tiefpreisgarantie.
Der Marktleiter von gestern gewährte diese Tiefpreisgarantie nicht, mit der Begründung "Das gilt nicht für Eigenmarken."
Die versprochene Tiefpreisgarantie wird systematisch umgangen.

joex am 11.07.2016 um 20:19 Uhr

Kommentar vom Administrator gelöscht. Grund: Unangemessener Umgangston

azur5a am 18.10.2014 um 18:59 Uhr
Bauhaus Tiefpreisgarantie

Propangas-Füllung für 11kg Flasche kostet im nächstgelegenen Bauhaus gem. Preisschild 20,95€. Hornbach in der Nähe bietet für 17,45€ an.
Beim Kauf im Bauhaus und meinem Hinweis auf Tiefpreisgarantie, sucht der Verkäufer am PC das Hornbach-Angebot und bietet für 17,35€ an. Nach den um 12% reduzierten Preis gegenüber dem Hornbach-Preis sägte mir der Verkäufer, dass der Bauhaus-Preis ja unter dem Hornbach-Preis läge und somit der 12%-Preisnachlass hinfällig ist.
Auch eine Art und Weise um die "versprochene Tiefpreisgarantier" zu umgehen.