Testergebnisse für 24 Tiefkühl-Nudelpfannen 02/2012
Einkaufen
- Zutaten checken. Wenn Sie Produkte ohne Aroma- und Zusatzstoffe bevorzugen, schauen Sie ins Zutatenverzeichnis. Zusatzstoffe erkennen Sie nicht nur an der E-Nummer. Viele Anbieter nennen statt der E-Nummer auch den Stoffnamen. Zum Beispiel: Säuerungsmittel Essigsäure statt Säuerungsmittel E 260.
- Marketingaussagen hinterfragen. Werbeversprechen wie „ohne Aromazusatz“ oder „ohne Geschmacksverstärker“ sollen Fertiggerichten ein natürliches Image verpassen. Vertrauen Sie Aussagen dieser Art aber nicht blind: Die Angabe „ohne Konservierungsstoffe“ bei apetito ist beispielsweise vollkommen unsinnig und überflüssig: Das Frosten macht die Fertiggerichte haltbar.
- Werbung versus Realität. Erwarten Sie nicht, dass alle Gerichte auf Ihrem Teller genauso appetitlich aussehen wie auf den Vorderseiten der Verpackungen. Welche nahe an die Realität herankommen, sehen Sie, wenn Sie in der Tabelle mit den Testergebnissen auf die jeweiligen Produkte klicken: Unter dem Stichwort „Bilder“ finden Sie jeweils ein Foto von der Verpackung, von dem präparierten und dem zubereiteten Gericht. Zusätzlich hat test.de in einer eigenen Meldung umfangreiche Bildergalerien für alle 24 Produkte zusammengestellt.
- Sparen. Kochen Sie einfache Gerichte wie Spinat-Gorgonzola-Nudeln selbst. Das ist preiswerter als das gute Markenprodukt von iglo und dazu wenig aufwendig. Bei Gerichten mit vielen Zutaten wie Bami Goreng können Sie mit einem Fertiggericht dagegen sparen. Das gilt erst recht, wenn Sie exotische Gewürze kaufen müssen, von denen sie nur wenige benötigen. Am meisten sparen Sie gegenüber selbstgekochtem Bami Goreng mit den guten Produkten von Lidl und Aldi (Nord).
- Transportieren. Damit Ihnen die Tiefkühlgerichte unterwegs nicht auftauen, transportieren Sie sie im Kühlbeutel nach Hause. Einmal Aufgetautes sollten sie nicht wieder einfrieren.
Zubereiten
- Portionieren. Aus fast allen Packungen können Sie kleine Portionen entnehmen. Wenn Sie nicht alles zubereiten, achten Sie darauf, dass genug gefrorene Soßenstücke im Beutel bleiben. Verschließen Sie ihn sorgfältig mit einem Clip oder Gummiband.
- Pfanne oder Mikrowelle? Nehmen Sie bei Fleischgerichten die Pfanne: Beim Braten mit Fett entsteht ein Cocktail an Brataromen, die etwa bei Bami Goreng den Charakter prägen – übersetzt heißt das indonesische Gericht „Gebratene Nudeln“. Kaum oder keine Unterschiede zwischen der Pfannen- und Mikrowellenzubereitung gab es bei den Spinat-Gorgonzola-Nudeln und Tortellini mit Käse-Sahne-Soße.
- Gesünder essen. Auf den Packungen empfehlen die Anbieter teilweise Öl, Sahne oder Milch zur Zubereitung. Sie achten auf Ihre Linie? Mit einem Esslöffel Öl statt zwei sparen Sie etwa 12 Gramm Fett und damit 100 Kilokalorien. Sahne, die mindestens 30 Prozent Fett hat, können Sie durch Kochsahne mit nur 20 Prozent Fett ersetzen. Das spart bei drei Esslöffeln rund 5 Gramm Fett und 45 Kilokalorien. Fettarme Milch statt Vollmilch zu verwenden, bringt dagegen kaum etwas.
- Gemüse zugeben. Ist Ihnen zu wenig Gemüse im Fertiggericht oder schmeckt es Ihnen zu salzig, geben Sie etwas ungewürztes Tiefkühlgemüse dazu.
- Nicht zu lange lagern. Die Tiefkühlgerichte sind 12 bis 15 Monate haltbar. Länger sollten sie nicht im Tiefkühlschrank liegen, dann leidet die Qualität.
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Gewürze sind keine Aromen...
meint die Stiftung Warentest.. Nun ja die Hersteller sehen das nicht so eng und vermischen die Bezeichnungen wild durcheinander...
Beweise fällig??
Hier ein Link zu einem Beispiel der staatlichen Website www.lebensmittelklarheit.de:
http://www.lebensmittelklarheit.de/cps/rde/xchg/lebensmittelklarheit/hs.xsl/3979.htm
Aus Aroma, wurde in dem neuen Etikett Gewürzextrakte.. ..
Und auch die Verbraucherzentrale meint:
"Bei den neuen Etiketten ist außerdem das „Aroma“ verschwunden und dafür „Gewürzextrakte“ hinzu gekommen. Verbraucherfreundlicher wäre diese klar beim Namen zu nennen."
Kommentar vom Autor gelöscht.
Vielen Dank für die Aufklärung über die Testdetails bei der Deklaration. Dies hat zumindest mir die Note von 1,8 gut verständlich erklärt.
Man kann nur auf das testen, wonach man sucht, richtig. Die Stiftung kann nicht nach allen erdenklichen Stoffen testen lassen. Sie unterstellen jedoch indirekt, daß diese Stoffe enthalten seien und nur nicht gefunden wurden. Das ist geradewegs so, als müßte ein Angeklagter seine Unschuld beweisen und nicht der Ankläger seine Schuld. Was soll das? Wenn sie Beweise für ihre Kritikpunkte haben, wird sich die Stiftung sicher über Tips freuen. Ansonsten bezeichne ich ihre Kritik als haltlos weil unbewiesen.
http://www.gesetze-im-internet.de/lmkv/__6.html
Mal lesen, da werden ausdrücklich Gewürzmischungen als zusamemngesetzte Zutaten erwähnt. Und solange die darin enthaltenen Stoffe unter 2 % des Gesamtproduktes umfassen und keine allergischen Reaktionen auslösen müssen die nicht aufgeschlüssselt werden.
Oft liest man auf der der Packung:
Gewürze (enthält Laktose) oder ähnliches.... Was da noch alles reingeschmuggelt kann man nur eraten. Zu den Aromen. Es gibt mehrere hundert Aromastoffe ich kann mir kaum vorstellen dass Stiftung Warentest auf alle getestet hat...