Tiefgarage zu klein Mehr Platz als das Baurecht verlangt

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Tiefgarage zu klein - Mehr Platz als das Baurecht verlangt

Stell­platz. Zu klein für ein Dick­schiff. Mindestens ein Mittel­klasseauto muss hinein­passen. © picture alliance / dpa / Norbert Schmidt

Ein Stell­platz in der Tiefgarage muss groß genug sein, um mit einem Mittel­klasse-Pkw vorwärts einzuparken. Es reicht nicht, wenn die Baufirma die Regeln des Baurechts einhält, der Käufer aber nur einparken kann, wenn er ab Einfahrt in die Garage 58 Meter rück­wärts fährt. Der Käufer einer neuen Wohnung hatte knapp 20 000 Euro für einen Stell­platz bezahlt. Die Fläche war gerade mal 2,50 Meter breit. Es war unmöglich, mit einem Audi A 4 vorwärts einzuparken, so ein Sach­verständiger. Das Ober­landes­gericht Braun­schweig minderte den Kauf­preis daher um 13 233 Euro, obwohl der Park­platz den Anforderungen der Garagen- und Stell­platz­ver­ordnung entsprach (Az. 8 U 62/18). Sie stelle lediglich ein Minimum dar als Voraus­setzung für die Baugenehmigung. Bei einem Haus mit „besonderem Komfort“ musste der Verkäufer damit rechnen, dass die Bewohner ein Mittel­klassefahr­zeug besitzen.

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