Finanztest hat sich umfangreich dem Themengebiet Pflege gewidmet. Das Themenpaket Pflege enthält folgende Aspekte: Gesetzliche Pflegeversicherung, Elternunterhalt und einen Test von 30 Pflegetagegeldtarifen zur Private Zusatzversicherung. Zu Pflegetagegeldtarifen gibt es einen neueren Test.
[Update 14.04.2015] Aktuelle Testergebnisse nutzen
Nach Erscheinen dieses Tests haben sich rechtliche Grundlagen im Versicherungswesen geändert. Die in Finanztest 02/2011 veröffentlichten Testergebnisse zum Thema Pflegeversicherungen sind deswegen veraltet. Etwa weil die damals getesteten geschlechtsspezifischen durch so genannte Unisex-Tarife abgelöst wurden. Nutzen Sie bitte die Ergebnisse unseres aktuellen Tests Pflegeversicherung.
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Grundlegende Informationen zur Pflegeversicherung
Finanztest hat sich dem Themengebiet Pflege bereits umfassend gewidmet: Das Themenpaket Pflege informiert darüber, wofür und wie es Leistungen aus der Gesetzlichen Pflegeversicherung gibt, wie hoch der Unterhalt an Eltern sein darf und was Private Zusatzversicherungen taugen. Dazu enthält das Themenpaket einen Test von 30 Pflegetagegeldversicherungen. Eine gute Pflegetagegeldversicherung kostet heute für einen 55-jährigen Mann monatlich etwa 55 Euro, für eine gleichaltrige Frau etwa 70 Euro.
Weitere Änderungen ab 2013
Interessant an der geplanten Neuregelung: Zukünftig soll der Abschluss einer privaten Pflegeversicherung für jeden möglich sein, unabhängig von Vorerkrankungen wie etwa Diabetes oder Bluthochdruck. Solche Krankheiten führen bislang häufig dazu, dass Menschen keinen Vertrag bekommen. Jetzt soll die Regelung eines sogenannten Kontrahierungszwangs in das Pflegeneuordnungsgesetz integriert werden.
Bald auch Unisextarife
Ebenfalls wichtig für alle, die über den Abschluss einer Pflegeversicherung nachdenken: Männer zahlen für eine private Pflegeversicherung derzeit weniger als Frauen. Das soll sich jedoch ab dem kommendem Jahr mit der Einführung von sogenannten Unisextarifen ebenfalls ändern. Dann könnten Männer künftig mehr zahlen als in den bislang angebotenen Tarifen.
Tipp: Finanztest empfiehlt, einen Tarif zu wählen, der in allen drei Pflegestufen und auch bei Demenz leistet.
Pflegefall in der Familie: So hilft die Pflegeversicherung
Rund 2,4 Millionen pflegebedürftige Menschen bekommen Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Da die meisten Pflegebedürftigen zu Hause von Angehörigen versorgt werden, ist dies für sie und ihre Familien eine wichtige Hilfe. Doch erst einmal müssen sie herausfinden, was ihnen zusteht: Neben dem monatlichen Pflegegeld oder der Kostenübernahme für professionelle Pflegedienste gibt es zum Beispiel Zuschüsse für den barrierefreien Umbau der Wohnung oder für die Anschaffung eines Badewannenlifts. Die Pflegeversicherung zahlt auch, wenn die pflegende Person erkrankt oder Urlaub braucht.
Vom Gutachten bis zur Pflegestufe
Leistungen der Pflegeversicherung kommen nicht von selbst: Pflegebedürftige Menschen müssen sie bei ihrer Krankenkasse oder privaten Krankenversicherung beantragen. Ein medizinischer Gutachter prüft, wie viele Stunden am Tag jemand Hilfe bei alltäglichen Verrichtungen wie Aufstehen, Körperpflege oder Essen braucht. Danach richtet sich die Pflegestufe, von der wiederum die Höhe der Leistungen abhängt. Demenzkranke Menschen, die körperlich noch fit sind, bekommen nach dieser Definition oft keine Pflegestufe. Trotzdem können ihre Angehörigen bis zu 2 400 Euro im Jahr für die Betreuung und Beaufsichtigung bekommen.
Elternunterhalt: Kinder zahlen für Pflege der Eltern
Ein Platz im Pflegeheim kostet leicht 3 000 bis 4 000 Euro im Monat. Reichen Zahlungen aus der Pflegeversicherung, Einkommen und Vermögen der pflegebedürftigen Eltern nicht, springt zunächst das Sozialamt ein. Anschließend versucht die Behörde, Geld bei den Kindern einzutreiben. Seit Anfang des Jahres ist jedoch der Selbstbehalt erhöht. Das heißt: Kinder dürfen mehr Geld für sich behalten. Der Mindestselbstbehalt für die zum Elternunterhalt verpflichteten Kinder beträgt nun nach der Düsseldorfer Tabelle 1 500 Euro (vorher 1400 Euro). Für einen Ehepartner kommt ein Mindestselbstbehalt in Höhe von 1 200 Euro (ehemals 1 050 Euro) dazu. Im Einzelfall kann die Unterhaltslast dadurch um über 100 Euro pro Monat sinken.
Indirekt haften auch Schwiegersöhne und -töchter
Schwiegersöhne und -töchter sind nicht mit den Eltern des Ehepartners verwandt. Sie sind ihnen deshalb auch nicht zum Unterhalt verpflichtet. Indirekt kommt es aber in Einzelfällen doch zur Haftung des Schwiegerkindes. Etwa dann, wenn der Schwiegersohn mehr als seine Ehefrau verdient und beide zusammen ein Nettogehalt von monatlich mehr als 2 700 Euro erhalten. Dann trägt der Ehemann den Hauptteil des Familienunterhalts und seine Frau hat mehr finanziellen Spielraum für Unterhalt an ihre Mutter oder ihren Vater. So kann es sogar passieren, dass eine Tochter mit einem Nettoeinkommen unter dem Selbstbehalt von 1 500 Euro Elternunterhalt zahlen muss.
Vorsorgen für die eigene Zukunft
Und was wird aus mir, wenn ich selbst einmal zum Pflegefall werde? Die Kosten für eine gute Versorgung im Pflegefall werden in Zukunft sicher nicht geringer. Wer im Alter nicht auf die Kinder oder aufs Sozialamt angewiesen sein möchte, kann mit einer privaten Pflegezusatzversicherung vorsorgen. Es gibt sie in verschiedenen Formen, die bekanntesten sind:
- Pflegetagegeldversicherung
- Pflegekostenversicherung
- Pflegerentenversicherung.
Pflegetagegeldversicherung im Test
Finanztest hat 30 Pflegetagegeldtarife untersucht und dabei besonders auf das Preis-Leistungs-Verhältnis geachtet. Die Modellkunden zahlten jeweils den gleichen festgelegten Beitrag – zum Beispiel 55 Euro im Monat für eine Frau, die den Vertrag mit 45 Jahren abschließt. Die Tester ermittelten, in welchem Maße die Leistungen aus dem Vertrag den geschätzten Bedarf im Pflegefall decken. Frauen müssen deutlich höhere Beiträge zahlen als Männer, um auch nur annähernd gleiche Leistungen im Pflegefall zu erhalten. Auch wer beim Abschluss schon älter ist, zahlt mehr als jüngere Neukunden. Insgesamt sind nur zwei Angebote in allen vier Modellfällen gut.
Pflegerentenversicherungen im Test (Finanztest 03/2011)
In Ausgabe 03/2011 hat Finanztest Pflegerentenversicherungen getestet. Sie sind viel teurer als andere Policen für den Pflegefall – etwa die Pflegetagegeldversicherungen. Dafür bieten sie mehr Flexibilität, wenn jemand eine Zeit lang mit dem Beitrag aussetzen möchte oder den Vertrag nicht mehr durchhalten kann. Außerdem, so zeigt die Untersuchung von Finanztest, erhalten Kunden mehr Geld bei Demenz.