Teures Hörgerät Krankenkasse muss zahlen

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Krankenkassen müssen auch die Kosten für teure Hörgeräte über­nehmen. Ein nahezu tauber Mann gab 4  900 Euro für ein vom Akustiker empfohlenes Gerät aus, das ihm sogar Telefonate ermöglicht. Die Krankenkasse wollte nur den Fest­betrag von 1 200 Euro über­nehmen (Landes­sozialge­richt Hessen, Az. L 8 KR 352/11). Damit kam sie nicht durch.

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