Krankenkassen müssen auch die Kosten für teure Hörgeräte übernehmen. Ein nahezu tauber Mann gab 4 900 Euro für ein vom Akustiker empfohlenes Gerät aus, das ihm sogar Telefonate ermöglicht. Die Krankenkasse wollte nur den Festbetrag von 1 200 Euro übernehmen (Landessozialgericht Hessen, Az. L 8 KR 352/11). Damit kam sie nicht durch.
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