Braucht ein stark hörbehinderter Mensch ein modernes digitales Hörgerät für rund 4 770 Euro, um den Alltag zu meistern, so muss die gesetzliche Krankenkasse dafür zahlen. Das entschied das Landessozialgericht Baden-Württemberg. Das kassenübliche Gerät zum Festpreis von rund 800 Euro hätte die Hörbehinderung deutlich schlechter korrigiert (Az. L 13 R 2607/10).