Testament

So haben wir getestet

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Testament Testergebnisse für 5 LegalTech / Online-Testament 09/2018

Im Test. Im Mai 2018 haben wir fünf Internetportale getestet, die die auto­matische Erstellung von Einzel- und gemeinschaftlichen Testamenten anbieten.
Wir haben drei Fälle von Beispiel­kunden mit unterschiedlichen Schwer­punkten auf allen fünf Portalen einge­geben.
Die Erstellung wurde dokumentiert, die Testamente gesichert.

Erstell­prozess (70 %)

Ausschlag­gebend für die Bewertung des Erstell­prozesses waren die folgenden Punkte:

Eingabemöglich­keit. Kann der Kunde im Erstell­prozess alle für ihn relevanten Angaben machen?

Fehler­erkennung. Werden falsche Vorstel­lungen des Nutzers durch Hinweise korrigiert?

Juristische Bewertung. Sind die Fragen und Erläuterungen im Erstell­prozess aus juristischer Sicht relevant?

Verständlich­keit. Sind die Fragen und Hinweis­texte formal verständlich?

Funk­tionalität. Gibt es bestimmte Funk­tionen, zum Beispiel eine Dokumenten­vorschau?

Kunden­information (15 %)

Wir bewerteten Informationen, die Kunden auf der Webseite erhalten – etwa ob der Anbieter über Haftungs­fragen und Preise informiert.

Trans­parenz (15 %)

Wir bewerteten, ob der Anbieter darüber aufklärt, inwiefern er Rechts­beratung anbietet, und ob er darüber informiert, für wen ein Onlinetestament geeignet ist.

Mängel im Testament

Ein Jurist prüfte unter anderem, ob die erstellten Testamente eindeutig formuliert und Kundenwünsche, soweit bekannt, voll­ständig umge­setzt werden.

Mängel in den AGB und in der Daten­schutz­erklärung

Ein Jurist prüfte allgemeine Geschäfts­bedingungen (AGB) und Daten­schutz­erklärungen auf unwirk­same Klauseln.

Daten­sicherheit und Daten­schutz

Wir prüften zum Beispiel, welche Tracking-Tools und Dritt­dienste verwendet werden und ob die Webserver ausreichend gegen Angriffe von außen geschützt sind.

Abwertungen

Abwertungen führen dazu, dass sich Mängel verstärkt auf das Finanztest-Qualitäts­urteil auswirken. Sie sind mit einem Stern­chen*) gekenn­zeichnet.

Bei deutlichen und sehr deutlichen Mängeln im Testament konnte das Finanztest-Qualitäts­urteil nicht besser als Mangelhaft (4,6) sein, ebenso, wenn kein Testament erstellt wurde.

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klapetrose47 am 15.12.2020 um 14:04 Uhr
Afilio:Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister

ich hatte auf Empfehlung der Stiftung Warentest ( die wird durch Afilio beworben), die Gelegenheit genutzt, zwei Vorsorgemsöglichkeiten zu nutzen.
1: Patientenverfügung
2. Vorsorgeverfügung (etwas zeitversetzt beantragt).
Nachdem ich für Punkt ein aufgefordert wurde einen Betrag in Höhe von ca.
€ 40 zu zahlen habe ich diese sofort getan, um in den genuss der Vordrucke zu kommen.
Soweit so gut.
Anschliessend folgte die Vorsorge - wobei hier keine weiteren Zahlungen angefordert wurden.
Allerdings erhiet ich dann ca. 2 Wochen später die Aufforderung, dass es unbedingt wichtig wäre, hier eine Eintragung in das Zentrale Vorsorgeregister (kostenpflichtig) durchzuführen, damit gesichert ist, dass auch im Bedarfsfall der "Zugriff" gesichert ist.
Als ich dieser mehrmaligen Aufforderung nicht folgte und später eine schriftliche Ablehnung formulierte mit dem Hinweis, dass ich nicht weiter penetriert werden möchte, da ich selber in der Lage bin eine ordentliche Aufbewahrung zu organisie

Profilbild Stiftung_Warentest am 02.10.2018 um 15:36 Uhr
Wie wird die Höhe der Notarkosten bestimmt?

@markus234: Bei der Bestimmung des Geschäftswertes ist der Notar auf die Mithilfe des Mandanten angewiesen. Bei niedrigen Geschäftswerten kann eine Mindest¬gebühr zum Zuge kommen. Bei unbekannten Werten oder offensichtlich zu niedrig angegebenen Werten darf der Notar schätzen. (maa)

markus234 am 13.09.2018 um 23:02 Uhr
Wie wird die Höhe der Notarkosten bestimmt?

Hallo StiWa,
in Ihrem Artikel schreiben Sie auch über die Kosten eines Notars, die sich ja nach dem Nachlasswert richten. Wie wird denn der Nachlasswert bestimmt? Muss bei Immobilien ein Gutachten vorgelegt werden? Müssen bei Konten/Depots aktuelle Auszüge vorgelegt werden? Wie kontrolliert der Notar denn, dass die Werte auch wahrheitsgemäß angegeben werden und nicht Vermögen verschwiegen wird um die Gebühren zu drücken?

Profilbild Stiftung_Warentest am 20.08.2018 um 12:32 Uhr
privat errichtetes Testament

@jks12: Banken, Versicherungen usw. leisten zwar an den oder die Erben auch aufgrund eines privatschriftlichen Testaments mit Eröffnungsprotokoll. Sie behalten sich in der Regel aber in ihren AGB vor, einen Erbschein zu fordern, wenn sie das für notwendig halten. Insofern kann es sehr unterschiedliche Erfahrungen geben, wie einfach und mit welchen Unterlagen die Abwicklung eines Erbfalls von statten ging. (PH)

Profilbild Stiftung_Warentest am 20.08.2018 um 12:22 Uhr
Erbschein trotz notariellem Testament?

@AKI und ulfcihak: In einigen Fällen sieht das Gesetz vor, dass der Erbe seine Erbenstellung durch Vorlage des Erbscheins zu beweisen hat, obwohl ein notarielles Testament vorliegt. So kann zum Beispiel das Grundbuchamt bei der Umschreibung des Eigentums an Grundstücken im Zweifelfall durchaus einen Erbschein verlangen (§35 GBO), wenn das für notwendig erachtet wird. Normalerweise reicht dem GBA aber der Nachweis der Erbenstellung durch die Vorlage einer Abschrift des eröffneten notariellen Testaments nebst Eröffnungsprotokoll aus. (PH)