So haben wir getestet
Im Test. Im Mai 2018 haben wir fünf Internetportale getestet, die die automatische Erstellung von Einzel- und gemeinschaftlichen Testamenten anbieten.
Wir haben drei Fälle von Beispielkunden mit unterschiedlichen Schwerpunkten auf allen fünf Portalen eingegeben.
Die Erstellung wurde dokumentiert, die Testamente gesichert.
Erstellprozess (70 %)
Ausschlaggebend für die Bewertung des Erstellprozesses waren die folgenden Punkte:
Eingabemöglichkeit. Kann der Kunde im Erstellprozess alle für ihn relevanten Angaben machen?
Fehlererkennung. Werden falsche Vorstellungen des Nutzers durch Hinweise korrigiert?
Juristische Bewertung. Sind die Fragen und Erläuterungen im Erstellprozess aus juristischer Sicht relevant?
Verständlichkeit. Sind die Fragen und Hinweistexte formal verständlich?
Funktionalität. Gibt es bestimmte Funktionen, zum Beispiel eine Dokumentenvorschau?
Kundeninformation (15 %)
Wir bewerteten Informationen, die Kunden auf der Webseite erhalten – etwa ob der Anbieter über Haftungsfragen und Preise informiert.
Transparenz (15 %)
Wir bewerteten, ob der Anbieter darüber aufklärt, inwiefern er Rechtsberatung anbietet, und ob er darüber informiert, für wen ein Onlinetestament geeignet ist.
Mängel im Testament
Ein Jurist prüfte unter anderem, ob die erstellten Testamente eindeutig formuliert und Kundenwünsche, soweit bekannt, vollständig umgesetzt werden.
Mängel in den AGB und in der Datenschutzerklärung
Ein Jurist prüfte allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Datenschutzerklärungen auf unwirksame Klauseln.
Datensicherheit und Datenschutz
Wir prüften zum Beispiel, welche Tracking-Tools und Drittdienste verwendet werden und ob die Webserver ausreichend gegen Angriffe von außen geschützt sind.
Abwertungen
Abwertungen führen dazu, dass sich Mängel verstärkt auf das Finanztest-Qualitätsurteil auswirken. Sie sind mit einem Sternchen*) gekennzeichnet.
Bei deutlichen und sehr deutlichen Mängeln im Testament konnte das Finanztest-Qualitätsurteil nicht besser als Mangelhaft (4,6) sein, ebenso, wenn kein Testament erstellt wurde.