Testament So gut helfen Online­dienste beim Verfassen

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Testament - So gut helfen Online­dienste beim Verfassen

Wer bekommt was? Testamente kann man auch online erstellen mit Hilfe spezialisierter Dienste. © Dorothee Mahnkopf / DieKleinert.de

Online­dienste versprechen die auto­matisierte Erstellung von Testamenten. Stiftung Warentest hat fünf Anbieter getestet – nicht alle helfen gleichermaßen gut.

Testament Testergebnisse für 5 LegalTech / Online-Testament 09/2018

Liste der 5 getesteten Produkte
LegalTech / Online-Testament 09/2018
  • Afilio.de
  • DasRecht.de
  • Janolaw.de
  • Schwantestament.de
  • Smartlaw.de

Fünf Anbieter, drei Testfälle, zwei Testsieger

Drei Testfälle haben die Rechts­experten der Stiftung Warentest auf Internetportalen einge­geben, die die automa­tisierte Erstellung von Testamenten an­bieten. Die Anbieter Afilio, SmartLaw, Janolaw, DasRecht und Schwantestament versprechen rechts­sichere Dokumente. Zwei schafften am Ende die Note Gut.

Digitale Fragebögen führen zum Testament

Auf den Onlineportalen werden die Nutzer durch digitale Fragebögen geführt. Sie legen etwa fest, wer als Erben einge­setzt wird, ob jemand ein Vermächt­nis erhalten oder ob ein Testaments­voll­stre­cker den Nach­lass verwalten soll. Alle fünf Online­dienste helfen juristischen Laien mit einge­blendeten Hinweisen und Erklärungen, einige außerdem per Video. Hat der Nutzer alle Eingaben gemacht, spuckt das Portal das fertige Dokument aus. Dies kann aber nur als Vorlage dienen: Wer ein Testament verfasst, muss es leserlich mit Hand abschreiben und unterzeichnen.

Das bietet unser Test der Online­dienste für Testamente

Tabelle.
Die Experten von Finanztest haben fünf Internetportale unter die Lupe genommen, die die Erstellung von Testaments­vorlagen anbieten.
Tipps.
Hier erfahren Sie, für welche Fälle Online-Testamente geeignet sind und wann es besser ist, einen Notar oder Fach­anwalt für Erbrecht zu Rate zu ziehen. Außerdem erklären wir, was Sie bei der Nutzung der Online-Dienste beachten müssen.
Heft-Artikel.
Wenn Sie das Thema frei­schalten, erhalten Sie Zugriff auf das PDF zum Artikel aus Finanztest 9/2018.
Weitere Online­angebote.
Recht­liche Online-Dienst­leister gibt es noch für Streit in vielen anderen Lebens­bereichen – wie etwa für das Mietrecht oder bei Reise­ärger. Was die sogenannten „LegalTechs“ können, lesen Sie im großen Special Online-Rechtsdienstleister auf test.de. Und: Wir haben auch klassischen Rechtsrat via Internet getestet.
Rechts­schutz­versicherung.
Sie wollen sich mit einer Rechts­schutz­versicherung ausstatten? Sie finden auf test.de einen Vergleich Rechtsschutzversicherung. Dort erfahren Sie auch, wie Anwälte das Abwick­lungs­verhalten der Versicherungen einschätzen.

Online-Testamente immer geeignet?

Die Tester haben vor allem den Prozess angeschaut, den die Nutzer beim Erstellen einer Testaments­vorlage durch­laufen. Welche Fragen werden ihnen gestellt, welche Eingabe­möglich­keiten haben sie? Bekommen sie ­ausreichende Hinweise, wenn sie falsche Vorstel­lungen davon haben, was recht­lich in ­einem Testament möglich ist? Denn auch wenn das Testament am Ende rechts­sicher formuliert ist, heißt das noch nicht, dass es brauch­bar für den Nutzer in seiner konkreten Situation ist. Fehlende Rück­fragen durch die Portale können dazu führen, dass jemand ein Dokument mit unlieb­samen Folgen erstellt – ohne das zu wissen.

Tipp: Alle Aspekte rund ums Testament behandelt das Nachlass-Set der Stiftung Warentest. Über­sicht­lich und praxis­nah zeigt es Ihnen, wie Sie in zehn Schritten ein Testament verfassen. Echte Beispielfälle und professionelle Formulierungen unterstützen Sie dabei.

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klapetrose47 am 15.12.2020 um 14:04 Uhr
Afilio:Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister

ich hatte auf Empfehlung der Stiftung Warentest ( die wird durch Afilio beworben), die Gelegenheit genutzt, zwei Vorsorgemsöglichkeiten zu nutzen.
1: Patientenverfügung
2. Vorsorgeverfügung (etwas zeitversetzt beantragt).
Nachdem ich für Punkt ein aufgefordert wurde einen Betrag in Höhe von ca.
€ 40 zu zahlen habe ich diese sofort getan, um in den genuss der Vordrucke zu kommen.
Soweit so gut.
Anschliessend folgte die Vorsorge - wobei hier keine weiteren Zahlungen angefordert wurden.
Allerdings erhiet ich dann ca. 2 Wochen später die Aufforderung, dass es unbedingt wichtig wäre, hier eine Eintragung in das Zentrale Vorsorgeregister (kostenpflichtig) durchzuführen, damit gesichert ist, dass auch im Bedarfsfall der "Zugriff" gesichert ist.
Als ich dieser mehrmaligen Aufforderung nicht folgte und später eine schriftliche Ablehnung formulierte mit dem Hinweis, dass ich nicht weiter penetriert werden möchte, da ich selber in der Lage bin eine ordentliche Aufbewahrung zu organisie

Profilbild Stiftung_Warentest am 02.10.2018 um 15:36 Uhr
Wie wird die Höhe der Notarkosten bestimmt?

@markus234: Bei der Bestimmung des Geschäftswertes ist der Notar auf die Mithilfe des Mandanten angewiesen. Bei niedrigen Geschäftswerten kann eine Mindest¬gebühr zum Zuge kommen. Bei unbekannten Werten oder offensichtlich zu niedrig angegebenen Werten darf der Notar schätzen. (maa)

markus234 am 13.09.2018 um 23:02 Uhr
Wie wird die Höhe der Notarkosten bestimmt?

Hallo StiWa,
in Ihrem Artikel schreiben Sie auch über die Kosten eines Notars, die sich ja nach dem Nachlasswert richten. Wie wird denn der Nachlasswert bestimmt? Muss bei Immobilien ein Gutachten vorgelegt werden? Müssen bei Konten/Depots aktuelle Auszüge vorgelegt werden? Wie kontrolliert der Notar denn, dass die Werte auch wahrheitsgemäß angegeben werden und nicht Vermögen verschwiegen wird um die Gebühren zu drücken?

Profilbild Stiftung_Warentest am 20.08.2018 um 12:32 Uhr
privat errichtetes Testament

@jks12: Banken, Versicherungen usw. leisten zwar an den oder die Erben auch aufgrund eines privatschriftlichen Testaments mit Eröffnungsprotokoll. Sie behalten sich in der Regel aber in ihren AGB vor, einen Erbschein zu fordern, wenn sie das für notwendig halten. Insofern kann es sehr unterschiedliche Erfahrungen geben, wie einfach und mit welchen Unterlagen die Abwicklung eines Erbfalls von statten ging. (PH)

Profilbild Stiftung_Warentest am 20.08.2018 um 12:22 Uhr
Erbschein trotz notariellem Testament?

@AKI und ulfcihak: In einigen Fällen sieht das Gesetz vor, dass der Erbe seine Erbenstellung durch Vorlage des Erbscheins zu beweisen hat, obwohl ein notarielles Testament vorliegt. So kann zum Beispiel das Grundbuchamt bei der Umschreibung des Eigentums an Grundstücken im Zweifelfall durchaus einen Erbschein verlangen (§35 GBO), wenn das für notwendig erachtet wird. Normalerweise reicht dem GBA aber der Nachweis der Erbenstellung durch die Vorlage einer Abschrift des eröffneten notariellen Testaments nebst Eröffnungsprotokoll aus. (PH)