
Wer bekommt was? Testamente kann man auch online erstellen mit Hilfe spezialisierter Dienste. © Dorothee Mahnkopf / DieKleinert.de
Onlinedienste versprechen die automatisierte Erstellung von Testamenten. Stiftung Warentest hat fünf Anbieter getestet – nicht alle helfen gleichermaßen gut.
Testergebnisse für 5 LegalTech / Online-Testament 09/2018
Liste der 5 getesteten Produkte
- Afilio.de
- DasRecht.de
- Janolaw.de
- Schwantestament.de
- Smartlaw.de
Fünf Anbieter, drei Testfälle, zwei Testsieger
Drei Testfälle haben die Rechtsexperten der Stiftung Warentest auf Internetportalen eingegeben, die die automatisierte Erstellung von Testamenten anbieten. Die Anbieter Afilio, SmartLaw, Janolaw, DasRecht und Schwantestament versprechen rechtssichere Dokumente. Zwei schafften am Ende die Note Gut.
Digitale Fragebögen führen zum Testament
Auf den Onlineportalen werden die Nutzer durch digitale Fragebögen geführt. Sie legen etwa fest, wer als Erben eingesetzt wird, ob jemand ein Vermächtnis erhalten oder ob ein Testamentsvollstrecker den Nachlass verwalten soll. Alle fünf Onlinedienste helfen juristischen Laien mit eingeblendeten Hinweisen und Erklärungen, einige außerdem per Video. Hat der Nutzer alle Eingaben gemacht, spuckt das Portal das fertige Dokument aus. Dies kann aber nur als Vorlage dienen: Wer ein Testament verfasst, muss es leserlich mit Hand abschreiben und unterzeichnen.
Das bietet unser Test der Onlinedienste für Testamente
- Tabelle.
- Die Experten von Finanztest haben fünf Internetportale unter die Lupe genommen, die die Erstellung von Testamentsvorlagen anbieten.
- Tipps.
- Hier erfahren Sie, für welche Fälle Online-Testamente geeignet sind und wann es besser ist, einen Notar oder Fachanwalt für Erbrecht zu Rate zu ziehen. Außerdem erklären wir, was Sie bei der Nutzung der Online-Dienste beachten müssen.
- Heft-Artikel.
- Wenn Sie das Thema freischalten, erhalten Sie Zugriff auf das PDF zum Artikel aus Finanztest 9/2018.
- Weitere Onlineangebote.
- Rechtliche Online-Dienstleister gibt es noch für Streit in vielen anderen Lebensbereichen – wie etwa für das Mietrecht oder bei Reiseärger. Was die sogenannten „LegalTechs“ können, lesen Sie im großen Special Online-Rechtsdienstleister auf test.de. Und: Wir haben auch klassischen Rechtsrat via Internet getestet.
- Rechtsschutzversicherung.
- Sie wollen sich mit einer Rechtsschutzversicherung ausstatten? Sie finden auf test.de einen Vergleich Rechtsschutzversicherung. Dort erfahren Sie auch, wie Anwälte das Abwicklungsverhalten der Versicherungen einschätzen.
Online-Testamente immer geeignet?
Die Tester haben vor allem den Prozess angeschaut, den die Nutzer beim Erstellen einer Testamentsvorlage durchlaufen. Welche Fragen werden ihnen gestellt, welche Eingabemöglichkeiten haben sie? Bekommen sie ausreichende Hinweise, wenn sie falsche Vorstellungen davon haben, was rechtlich in einem Testament möglich ist? Denn auch wenn das Testament am Ende rechtssicher formuliert ist, heißt das noch nicht, dass es brauchbar für den Nutzer in seiner konkreten Situation ist. Fehlende Rückfragen durch die Portale können dazu führen, dass jemand ein Dokument mit unliebsamen Folgen erstellt – ohne das zu wissen.
Tipp: Alle Aspekte rund ums Testament behandelt das Nachlass-Set der Stiftung Warentest. Übersichtlich und praxisnah zeigt es Ihnen, wie Sie in zehn Schritten ein Testament verfassen. Echte Beispielfälle und professionelle Formulierungen unterstützen Sie dabei.
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ich hatte auf Empfehlung der Stiftung Warentest ( die wird durch Afilio beworben), die Gelegenheit genutzt, zwei Vorsorgemsöglichkeiten zu nutzen.
1: Patientenverfügung
2. Vorsorgeverfügung (etwas zeitversetzt beantragt).
Nachdem ich für Punkt ein aufgefordert wurde einen Betrag in Höhe von ca.
€ 40 zu zahlen habe ich diese sofort getan, um in den genuss der Vordrucke zu kommen.
Soweit so gut.
Anschliessend folgte die Vorsorge - wobei hier keine weiteren Zahlungen angefordert wurden.
Allerdings erhiet ich dann ca. 2 Wochen später die Aufforderung, dass es unbedingt wichtig wäre, hier eine Eintragung in das Zentrale Vorsorgeregister (kostenpflichtig) durchzuführen, damit gesichert ist, dass auch im Bedarfsfall der "Zugriff" gesichert ist.
Als ich dieser mehrmaligen Aufforderung nicht folgte und später eine schriftliche Ablehnung formulierte mit dem Hinweis, dass ich nicht weiter penetriert werden möchte, da ich selber in der Lage bin eine ordentliche Aufbewahrung zu organisie
@markus234: Bei der Bestimmung des Geschäftswertes ist der Notar auf die Mithilfe des Mandanten angewiesen. Bei niedrigen Geschäftswerten kann eine Mindest¬gebühr zum Zuge kommen. Bei unbekannten Werten oder offensichtlich zu niedrig angegebenen Werten darf der Notar schätzen. (maa)
Hallo StiWa,
in Ihrem Artikel schreiben Sie auch über die Kosten eines Notars, die sich ja nach dem Nachlasswert richten. Wie wird denn der Nachlasswert bestimmt? Muss bei Immobilien ein Gutachten vorgelegt werden? Müssen bei Konten/Depots aktuelle Auszüge vorgelegt werden? Wie kontrolliert der Notar denn, dass die Werte auch wahrheitsgemäß angegeben werden und nicht Vermögen verschwiegen wird um die Gebühren zu drücken?
@jks12: Banken, Versicherungen usw. leisten zwar an den oder die Erben auch aufgrund eines privatschriftlichen Testaments mit Eröffnungsprotokoll. Sie behalten sich in der Regel aber in ihren AGB vor, einen Erbschein zu fordern, wenn sie das für notwendig halten. Insofern kann es sehr unterschiedliche Erfahrungen geben, wie einfach und mit welchen Unterlagen die Abwicklung eines Erbfalls von statten ging. (PH)
@AKI und ulfcihak: In einigen Fällen sieht das Gesetz vor, dass der Erbe seine Erbenstellung durch Vorlage des Erbscheins zu beweisen hat, obwohl ein notarielles Testament vorliegt. So kann zum Beispiel das Grundbuchamt bei der Umschreibung des Eigentums an Grundstücken im Zweifelfall durchaus einen Erbschein verlangen (§35 GBO), wenn das für notwendig erachtet wird. Normalerweise reicht dem GBA aber der Nachweis der Erbenstellung durch die Vorlage einer Abschrift des eröffneten notariellen Testaments nebst Eröffnungsprotokoll aus. (PH)