Alle Testergebnisse für Spielzeug 12/2017
Im Test: 30 exemplarisch ausgewählte Greiflinge, Schnullerketten, Wagenketten und -clips für Babys, eingekauft von Mai bis Juli 2017. Preise: Von uns bezahlte Einkaufspreise.
Mechanische Sicherheit
Im Belastungstest (Bildergalerie)
Wir prüften nach der Spielzeugnorm und gegebenenfalls auch nach der Schnullerhalternorm, ob beispielsweise Gefahren durch verschluckbare Kleinteile, Stoß- oder Strangulationsgefahr bestanden. Wir führten Akustik-, Drehmoment-, Einweich- und Zugprüfungen sowie Fall- und Schlagprüfungen durch und maßen die Schnurlängen.
Wir prüften die mechanisch-physikalischen Eigenschaften der Spielzeuge gemäß DIN EN 71-1:2015, die Schnullerketten zusätzlich gemäß DIN EN 12586:2011.
Schadstoffe
Wir bestimmten folgende Substanzen:
Farbmittel: In Lacken und Textilien bestimmten wir die Freisetzung von sensibilisierenden und krebserzeugenden Farbstoffen sowie den Gehalt verbotener Azofarbstoffe.
Bei den Farbmitteln bestimmten wir die in DIN EN 71–9 und im Oeko-Tex Standard 100 aufgeführten sensibilisierenden und krebserzeugenden Farbstoffe in Anlehnung an DIN 54231:2005 und gemäß DIN EN 71-9 bis 11:2005. Die Azofarbstoffe, die krebserzeugende Arylamine freisetzen können, untersuchten wir bei den Textilien gemäß DIN EN 14362-1:2012, bei den Lacken in Anlehnung an DIN EN 14362-1:2012. Die Verwendung von Azofarbstoffen, die 4-Aminobenzol freisetzen können, untersuchten wir gemäß BVL B 82.02-9:2014.
Flammschutzmittel, Monomere, Formaldehyd, Holzschutzmittel: Kunststoffe prüften wir auf die Freisetzung bestimmter Monomere wie Bisphenol A und Acrylamid, Textilien und Kunststoffe auf verbotene halogenierte Flammschutzmittel, zusätzlich Textilien auf den Gehalt an Formaldehyd sowie Holz auf Holzschutzmittel.
Flammschutzmittel prüften wir nach Lösemittelextraktion mittels GC-MS. Holzschutzmittel und Monomere prüften wir gemäß DIN EN 71-9 bis 11:2005. Den Gehalt an freiem und hydrolisiertem Formaldehyd prüften wir gemäß DIN EN ISO 14184–1:2011.
Kurzkettige Chlorparaffine (SCCP): Bei Kunststoffen analysierten wir den Gehalt an kurzkettigen Chlorparaffinen nach Lösungsmittelextraktion in Anlehnung an die CADS Methode mit einem Chlorierungsgrad von 59 Prozent für SCCP.
Nickel: Wir untersuchten metallhaltige Teile mit einem Nickelschnelltest und ermittelten die Abgabe des Metalls nach den Nickelprüfnormen.
Der Nickelschnelltest wurde gemäß CR 12471-5.3.4:200 durchgeführt, die Prüfung auf Nickellässigkeit gemäß DIN EN 1811:2015 und der Abrieb erfolgte nach DIN EN 12472:2009.
Nitrosamine und nitrosierbare Stoffe: Wir prüften, ob Spielzeugteile aus Elastomeren wie Gummi diese Stoffe abgaben. Die Gummischnüre mit Textilummantelung versetzten wir mit Speichelprüflösung und ließen sie vier Stunden lang bei 40 Grad Celsius stehen.
Die Die Speichellösung wurde anschließend gemäß DIN EN 71–12:2017 auf N-Nitrosamine und N-nitrosierbare Stoffe untersucht.
Nonylphenolethoxylate (NPE), Nonylphenol: Bei Lacken, Kunststoffen und Textilien analysierten wir den Gehalt an NPE und Nonylphenol.
Nonylphenol bestimmten wir nach Lösemittelextraktion mittels GC-MS, Nonylphenolethoxylate in Anlehnung an DIN EN ISO 18254-1:2016 mit HPLC-MS.
PAK (polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe): Wir haben Lacke, Kunststoffe und Textilien nach den Vorgaben des GS-Prüfzeichens (Geprüfte Sicherheit) nach Extraktion mit dem Lösungsmittel Toluol bestimmt.
Die Gehaltsbestimmung der PAK erfolgte gemäß der GS-Spezifikation AfPS GS 2014:01 PAK.
Phthalate: Lacke und Kunststoffe analysierten wir nach Extraktion auf Phthalate, die in Spielzeug verboten sind, das Kinder in den Mund nehmen können; zusätzlich auf die als besonders besorgniserregend eingestuften Phthalate.
Die Phthalate prüften wir nach der Extraktion mittels eines organischen Lösemittels mit GC-MS.
Schwermetalle: Wir bestimmten die Freisetzung aus abgeschabten Materialien, zerkleinerten Textilien und Kunststoffen, indem wir die Proben mit Salzsäure versetzten und danach analysierten. Zusätzlich bestimmten wir den Gehalt an Blei und Kadmium sowie an Organozinnverbindungen.
Die Freisetzung der Schwermetalle prüften wir gemäß DIN EN 71–3:2014 und A1. Die Gehaltsbestimmung von Blei und Cadmium erfolgte nach Vollaufschluss gemäß EPA 3052 mittels ICP-OES bzw. ICP-MS, die Gehaltsbestimmung der Organozinnverbindungen nach Extraktion mit methanolischer Lösung und Derivatisierung mittels GC-MS.
Bei der Speichel- und Schweißechtheit ermittelten wir mit Speichel- sowie mit Schweißprüflösung, ob die Materialien Farbe abgaben.
Die Speichel- und Schweißechtheit prüften wir gemäß DIN 53160-1 und -2:2010.
Abwertungen
Abwertungen bewirken, dass sich Urteile verstärkt auf das Gesamturteil auswirken. Sie sind in der Tabelle mit einem Sternchen *) gekennzeichnet. Folgende Abwertung haben wir eingesetzt: Das Gesamturteil Sicherheit und Schadstoffe kann nicht besser sein als die Note für mechanische Sicherheit oder Schadstoffe.
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Sehr Hilfreich,da Kinderspielzeug sehr sehr oft von Schadstoffen und Fehlkonstroktionen
betroffen ist. Es zählt leider nur der Gewinn bei den Herstellern .