Baby­spielzeug

So haben wir getestet

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Baby­spielzeug Alle Testergebnisse für Spielzeug 12/2017

Im Test: 30 exemplarisch ausgewählte Greiflinge, Schnul­lerketten, Wagenketten und -clips für Babys, einge­kauft von Mai bis Juli 2017. Preise: Von uns bezahlte Einkaufs­preise.

Mecha­nische Sicherheit

Im Belastungs­test (Bildergalerie)

Wir prüften nach der Spiel­zeugnorm und gegebenenfalls auch nach der Schnul­lerhalternorm, ob beispiels­weise Gefahren durch verschluck­bare Kleinteile, Stoß- oder Strangulations­gefahr bestanden. Wir führten Akustik-, Drehmoment-, Einweich- und Zugprüfungen sowie Fall- und Schlagprüfungen durch und maßen die Schnurlängen.

Wir prüften die mecha­nisch-physika­lischen Eigenschaften der Spielzeuge gemäß DIN EN 71-1:2015, die Schnul­lerketten zusätzlich gemäß DIN EN 12586:2011.

Schad­stoffe

Wir bestimmten folgende Substanzen:

Farb­mittel: In Lacken und Textilien bestimmten wir die Freiset­zung von sensibilisierenden und krebs­erzeugenden Farb­stoffen sowie den Gehalt verbotener Azofarb­stoffe.

Bei den Farb­mitteln bestimmten wir die in DIN EN 71–9 und im Oeko-Tex Stan­dard 100 aufgeführten sensibilisierenden und krebs­erzeugenden Farb­stoffe in Anlehnung an DIN 54231:2005 und gemäß DIN EN 71-9 bis 11:2005. Die Azofarb­stoffe, die krebs­erzeugende Arylamine freisetzen können, untersuchten wir bei den Textilien gemäß DIN EN 14362-1:2012, bei den Lacken in Anlehnung an DIN EN 14362-1:2012. Die Verwendung von Azofarb­stoffen, die 4-Amino­benzol freisetzen können, untersuchten wir gemäß BVL B 82.02-9:2014.

Flamm­schutz­mittel, Mono­mere, Form­aldehyd, Holz­schutz­mittel: Kunststoffe prüften wir auf die Freiset­zung bestimmter Mono­mere wie Bisphenol A und Acrylamid, Textilien und Kunststoffe auf verbotene halogenierte Flamm­schutz­mittel, zusätzlich Textilien auf den Gehalt an Form­aldehyd sowie Holz auf Holz­schutz­mittel.

Flamm­schutz­mittel prüften wir nach Löse­mittel­extraktion mittels GC-MS. Holz­schutz­mittel und Mono­mere prüften wir gemäß DIN EN 71-9 bis 11:2005. Den Gehalt an freiem und hydrolisiertem Form­aldehyd prüften wir gemäß DIN EN ISO 14184–1:2011.

Kurz­kettige Chlorparaf­fine (SCCP): Bei Kunststoffen analysierten wir den Gehalt an kurz­kettigen Chlorparaf­finen nach Lösungs­mittel­extraktion in Anlehnung an die CADS Methode mit einem Chlorierungs­grad von 59 Prozent für SCCP.

Nickel: Wir untersuchten metall­haltige Teile mit einem Nickel­schnell­test und ermittelten die Abgabe des Metalls nach den Nickel­prüfnormen.

Der Nickel­schnell­test wurde gemäß CR 12471-5.3.4:200 durch­geführt, die Prüfung auf Nickellässig­keit gemäß DIN EN 1811:2015 und der Abrieb erfolgte nach DIN EN 12472:2009.

Nitrosamine und nitrosier­bare Stoffe: Wir prüften, ob Spiel­zeugteile aus Elastomeren wie Gummi diese Stoffe abgaben. Die Gummi­schnüre mit Textilummantelung versetzten wir mit Speichel­prüflösung und ließen sie vier Stunden lang bei 40 Grad Celsius stehen.

Die Die Speichellösung wurde anschließend gemäß DIN EN 71–12:2017 auf N-Nitrosamine und N-nitrosier­bare Stoffe untersucht.

Nonylphenoleth­oxylate (NPE), Nonylphenol: Bei Lacken, Kunststoffen und Textilien analysierten wir den Gehalt an NPE und Nonylphenol.

Nonylphenol bestimmten wir nach Löse­mittel­extraktion mittels GC-MS, Nonylphenoleth­oxylate in Anlehnung an DIN EN ISO 18254-1:2016 mit HPLC-MS.

PAK (poly­zyklische aromatische Kohlen­wasser­stoffe): Wir haben Lacke, Kunststoffe und Textilien nach den Vorgaben des GS-Prüfzeichens (Geprüfte Sicherheit) nach Extraktion mit dem Lösungs­mittel Toluol bestimmt.

Die Gehalts­bestimmung der PAK erfolgte gemäß der GS-Spezifikation AfPS GS 2014:01 PAK.

Phthalate: Lacke und Kunststoffe analysierten wir nach Extraktion auf Phthalate, die in Spielzeug verboten sind, das Kinder in den Mund nehmen können; zusätzlich auf die als besonders besorgnis­erregend einge­stuften Phthalate.

Die Phthalate prüften wir nach der Extraktion mittels eines organischen Löse­mittels mit GC-MS.

Schwer­metalle: Wir bestimmten die Freiset­zung aus abge­schabten Materialien, zerkleinerten Textilien und Kunststoffen, indem wir die Proben mit Salzsäure versetzten und danach analysierten. Zusätzlich bestimmten wir den Gehalt an Blei und Kadmium sowie an Organozinn­verbindungen.

Die Freiset­zung der Schwer­metalle prüften wir gemäß DIN EN 71–3:2014 und A1. Die Gehalts­bestimmung von Blei und Cadmium erfolgte nach Vollauf­schluss gemäß EPA 3052 mittels ICP-OES bzw. ICP-MS, die Gehalts­bestimmung der Organozinn­verbindungen nach Extraktion mit methano­lischer Lösung und Derivatisierung mittels GC-MS.

Bei der Speichel- und Schweißecht­heit ermittelten wir mit Speichel- sowie mit Schweiß­prüflösung, ob die Materialien Farbe abgaben.

Die Speichel- und Schweißecht­heit prüften wir gemäß DIN 53160-1 und -2:2010.

Abwertungen

Abwertungen bewirken, dass sich Urteile verstärkt auf das Gesamt­urteil auswirken. Sie sind in der Tabelle mit einem Stern­chen *) gekenn­zeichnet. Folgende Abwertung haben wir einge­setzt: Das Gesamt­urteil Sicherheit und Schad­stoffe kann nicht besser sein als die Note für mecha­nische Sicherheit oder Schad­stoffe.

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helmut.marx am 16.04.2015 um 10:28 Uhr
Kinderspielzeug

Sehr Hilfreich,da Kinderspielzeug sehr sehr oft von Schadstoffen und Fehlkonstroktionen
betroffen ist. Es zählt leider nur der Gewinn bei den Herstellern .