
Im Streit um den Aromastoff Piperonal in der Schokolade „Ritter Sport Voll-Nuss“ hat das Landgericht München I heute die von der Firma Ritter am 28. November 2013 erwirkte einstweilige Verfügung bestätigt. Damit ist es der Stiftung Warentest weiterhin nicht erlaubt, Aussagen zur Art der Herstellung des Aromas in der Schokolade zu machen. Die Stiftung Warentest nimmt diese Entscheidung nicht hin und wird deshalb Berufung gegen das Urteil einlegen.
Widerspruch blieb erfolglos
Bei einem Test von 26 Nussschokoladen, veröffentlicht in der Dezember-Ausgabe der Zeitschrift test, hatte die Stiftung Warentest die Schokolade „Ritter Sport Voll-Nuss“ wegen falscher Deklaration abgewertet. Die Firma Alfred Ritter hatte daraufhin beim Landgericht München I eine einstweilige Verfügung beantragt und diese sechs Tage später erhalten. Der Widerspruch der Stiftung Warentest blieb erfolglos. Sie wird im Verfahren der einstweiligen Verfügung gegen das bestätigende Urteil Berufung einlegen. Im bisherigen Verfahren haben Ritter Sport und der Aromenlieferant, die Symrise AG aus Holzminden, den tatsächlichen Herstellungsprozess nicht offen gelegt. Klar ist bisher lediglich, dass die Symrise AG den Aromastoff Piperonal nicht selbst herstellt, sondern über Dritte bezieht.
Pressemitteilung des Landgerichts München I: Streit ums Schokoladen-Aroma
Entscheidung nicht endgültig
Entscheidungen in Verfahren um einstweiligen Rechtsschutz – dazu gehört auch die einstweilige Verfügung – haben keinen endgültigen Charakter, die inhaltliche Frage wird dabei noch nicht geklärt. Deshalb nehmen sie die Gerichtsentscheidung eines Hauptverfahrens nicht vorweg.
-
- Schwarz, feinherb, edel- oder zartbitter – egal wie man sie nennt: Dunkle Schokolade hat viele Fans. Die Stiftung Warentest hat 24 Bitterschokoladen geprüft, neben...
-
- Nora Hasselbach aus Wetzlar schreibt: Die Packung hat zwei Platzhalter, die das Innere um zirka 23 Prozent verkleinern. Statt der 32 Küsschen könnten rein rechnerisch...
-
- Wenn das Hirschfleisch Weihnachten stundenlang in Rotwein, Gemüse und Gewürzen vor sich hinschmort, bleibt genug Zeit zum Feiern. Die Schokosoße am Ende geht schnell....
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
vor Gericht vertreten können. Aber ohne einein einzigrn Beweis ... dass ist echt unglaublich was sich Stift und Warentest hier leistet !!! Ich finde sie sollten sich selber einmal testen da müsste mindestens auch eine 5 bei rauskommen, denb dass was Stiftung Warentest hier macht ist auch Verbrauchertäuschung, denn sie Behaupten etwas dass sie selber nicht nachweisen können und somit schaden sie die Verbraucher noch mehr. Und leider weiß man nicht wie viele andere kleine Firmen sie noch alles einfach abgestempelt haben, nur die trauen sich nicht gegen das Monopol Stift und Warentest anzukämpfen (5 lächerliche Klagen pro Jahr).Großen Respekt an RitterSport ich hoffe Stift und Warentest verliert alle Verfahren und überdenkt ihre nächsten "Tests" besser !!! Bei einer 5 denkt man ja wen man das Produkt aufisst fällt man um und ist tot derweil geht es um etwas dass in fast jedem Produkt enthalten ist ...
Nur wegen angeblichen kùnstlichen Geschmackstoffen eine 5 ? Sehr viele andere Hersteller benutzen künstliche Geschmackstoffe und kriegen keine 5...natürlich ist der unterschied dass es bei diesen Produkten auf der Verpackung steht. Aber mal ehrlich wen Interessiert dass beim kauf von Produkten ? Vlt. einer von zwanzig ! Und wass ich am wenigsten verstehe ist warum alle gegen Ritter Sport wettern, denn Ritter Sport bekommt diese Geschmackstoffe von Zulieferanten die versichern das ihre Geschmackstoffe alle natürlich sind...Also selbst wenn sie nicht natürlich wären, wäre dass keine Vorsätzlichkeit von Ritter Sport und wäre leicht zu beheben ! Nun wird es abwr trotzdem darauf hinauslaufen dass weniger leute Ritter Sport kaufen und dann irgendeine andere kaugen auf der schon draufsteht dass sich darin künstliche Geschmackstoffe befinden. Obwohl man eigentlich Firmen die natürliche Geschmackstoffe verwnden unterstützen sollte. Für mich ist dass niemals verbrauchertäuschung von RitterSport!
Jetzt ist es also der unbekannte Dritte – oder sogar ein Vierter oder Fünfter?
Spätestens hier werde auch ich stutzig! Und „StiWa“ sollte vor Gericht hartnäckig bleiben bei der Forderung an Ritter Sport, Symrise und an den oder die Zulieferer, was die Beweisführung der „Natürlichkeit“ des Piperonal angeht. Oder anders gesagt: Wenn Ritter Sport/Symrise ein „reines Gewissen“ hätten, wäre der Beweis für die Natürlichkeit doch schon längst auf dem Tisch und „StiWa“ wäre - in diesem Fall zumindest – diskreditiert!
Die einstweilige Verfügung wird wie ein „Sieg“ bewertet – ist aber ebenso wenig beweisträchtig wie das von „StiWa“ genutzte „Verfahren“ zum Erkennen der Unnatürlichkeit des Piperonal in Ritter Sport Schokolade. Wir dürfen gespannt sein…
Aber nun ruderte ja auch Symrise zurück, indem man angab, dass man nur Händler, nicht aber Hersteller für das in Frage stehende Piperonal wäre… Nun – da es sich ja in allen Fällen um anerkannte zertifizierte Firmen handelt, dürfte es kein Problem sein, das mit den Herstellprotokollen und den zugehörigen (natürlichen) Rohwaren und den relevanten eingesetzten Mengen vom tatsächlichen Hersteller beibringen zu lassen… Aber hier wird es wieder für uns Verbraucher interessant: Erst auf Druck von Verbraucherseite brachte Ritter Sport den Aromahersteller Symrise ins Gespräch. Nun – nach der einstweiligen Verfügung ist nun auch Symrise nicht mehr der verantwortliche Hersteller – obwohl Symrise ein führender Hersteller am Aromamarkt ist.
Da ja auch Ritter Sport selbst immer wieder auf ein „“geheimes“ Verfahren bei Symrise „hingewiesen“ hat und erwähnt hat, dass Piperonal durchaus aus natürlichen Quellen gewonnen werden „kann“, hatte ich schon einmal vorgeschlagen, dass „StiWa“ im Rahmen der ja nun folgenden gerichtlichen Auseinandersetzung darauf einwirkt, dass die relevanten Symrise-Herstellprotokolle und die zugehörigen Rohwarenchargen nebst tatsächlich eingesetzten Mengen dem Gericht für eine Entscheidungsfindung zugänglich gemacht werden. Denn wenn „StiWa“ mit der Vermutung richtig liegt, wären hier „Riesenmengen“ erforderlich, die eben keinen Sinn machen – und dann wohl auch nicht dem Gericht dargelegt werden können.
Der ausstehende Beweis wäre im Sinne von „StiWa“ erbracht…