Test Bikesharing-Anbieter

So haben wir getestet

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Test Bikesharing-Anbieter Alle Testergebnisse für Bikesharing 05/2019

Im Test: Sechs Anbieter, deren Mietfahr­räder spontan angemietet werden können – an Stationen oder frei in einem Geschäfts­gebiet. Geprüft wurde in den Städten Berlin, Frank­furt am Main und München. Die Prüfungen fanden von September bis November 2018 statt. Die Preise und Angebots­merkmale erfragten wir bei den Anbietern im Februar und März 2019.

Unter­suchungen: Fünf geschulte Teste­rinnen und Tester meldeten sich bei den Bikesharing-Anbietern an und mieteten pro Anbieter je ein Rad in zwei Städten (Mobike nur in Berlin). Pro Anbieter kamen so zehn Testfälle zusammen. Die Teste­rinnen und Tester unterschieden sich in Größe, Gewicht, Alter und Fahr­radaf­finität. Sie fuhren im Praxis­test auf fest­gelegten Test­stre­cken. Ihre Erfahrungen dokumentierten sie per stan­dardisiertem Protokoll­bogen und Foto. Für die tech­nische Radprüfung liehen wir uns zufäl­lig die drei unserem Prüfort am nächsten stehenden Räder jedes Anbieters aus und ließen sie von zwei Experten begut­achten.

Test­fahrten: 60 % 

Das Suchen und Finden der Räder sollte einfach und zuver­lässig möglich, der Stand­ort in der App genau angegeben sein. Beim optischen Radzustand begut­achteten unsere Tester unter anderem Sauber­keit und Zustand von Sattel, Licht, Bremsen, Rädern. Sie bewerteten – ebenfalls anhand einer Check­liste – das Entsperren und Abschließen der Leihräder sowie deren Fahr­eigenschaften und Komfortauf definierten Test­stre­cken. Beim Bezahlen beur­teilten wir unter anderem, ob sich die Bezahlung selbst­erklärend abwi­ckeln lässt. Um die Praxis­tauglich­keit des Verleih­systems der Leihräder zu prüfen, hatten die Teste­rinnen und Tester jeweils eine Sonder­aufgabe: Sie sollten etwa mit einem schweren Tages­ruck­sack unterwegs sein, die Ausleihe kurz unter­brechen oder sich an der Hotline beim Entsperren des Rads helfen lassen. Für die Test­fahrten verwendeten die Teste­rinnen und Tester die iOS-Version der Apps.

Tech­nische Radprüfung: 20 % 

Der Fokus der tech­nischen Prüfung lag auf der Sicherheit der Fahr­räder. Wir prüften die Bremsen in Anlehnung an die DIN EN ISO 4210–4:2015-01 auf einer trockenen Prüf­strecke und ließen sie zusätzlich von zwei Experten subjektiv begut­achten. Bei den Pedelecs von Limebike prüften wir, ob die Mindest­anforderungen an die elektrotech­nische Sicherheit einge­halten wurden. Das Licht aller Fahr­räder musste funk­tionieren und der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) entsprechen. Zudem prüften wir, ob das zulässige

Gesamt­gewicht und die zulässige Zuladung auf den Rädern gekenn­zeichnet, die Pedalbodenfreiheit der Fahr­räder und der Abstand des Pedals zum Vorderrad groß genug waren. Bei der Verarbeitung und Zustand der Leihräder über­prüften wir den Allgemein­zustand der Räder sowie den Luft­druck und Schäden unter anderem an Lenker, Reifen und Pedalen.

Nutzerfreundlich­keit der App: 15 %/Nutzerfreundlich­keit der Website: 5 % 

Die Qualität von Apps (Android und iOS) und Website prüften zwei Experten für Dienst­leistungs­tests. Der Anmelde­prozess über die Apps der Anbieter zum Beispiel sollte verständlich und einfach sein, Leih- und Anmelde­kosten sollten voll­ständig genannt werden und die Apps über­sicht­lich gestaltet sein. Die Anbieter-Websites sollten unter anderem über alle Kosten informieren und Kontakt­daten für Rück­fragen oder Beschwerden zur Verfügung stellen. Falls der Anbieter allgemeine Geschäfts­bedingungen hat, sollten Nutzer sie einfach finden können.

Daten­sende­verhalten der App: 0 %

Um das Daten­sende­verhalten der Apps (Android und iOS) zu ermitteln, schalteten wir einen Rechner zwischen App und Servern im Internet, lasen den Daten­verkehr aus, analysierten ihn und entschlüsselten ihn, falls notwendig. Sendete eine App Daten, die für ihre Funk­tion nicht notwendig sind (etwa eindeutige Geräte-ID oder Mobil­funkanbieter), bewerteten wir dies mit kritisch – wurden persönliche Daten unver­schlüsselt gesendet (zum Beispiel die Telefon­nummer), lautete unser Urteil sehr kritisch.

Defizite im Klein­gedruckten: 0 %

Eine juristische Gutachterin prüfte, ob die allgemeinen Geschäfts­bedingungen (AGB) und Daten­schutz­bestimmungen unzu­lässige Klauseln, die Kunden benach­teiligen, oder verbraucherunfreundliche Rege­lungen enthalten.

Abwertungen

Abwertungen führen dazu, dass sich Mängel verstärkt auf das test-Qualitäts­urteil auswirken. Sie sind in der Tabelle mit einem Stern­chen *) gekenn­zeichnet. Folgende Abwertungen haben wir einge­setzt: War die Sicherheit mangelhaft, konnten das Urteil Tech­nische Radprüfung und das test-Qualitäts­urteil nicht besser sein. Lautete das Urteil für Fahr­eigenschaften und Komfort ausreichend, wurde das Urteil Test­fahrten um eine halbe Note abge­wertet.

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PlaoTse am 27.10.2019 um 05:40 Uhr
Nie wieder nextbike und deren Strafgebühren

Neuerdings nimmt die Abzocke der Nutzer bei Nextbike ganz neue Ausmaße an. Frei herumstehende Räder kosten sofort 20 € Strafe, wenn man sie ebenso frei herumstehend wieder abstellt. die App zeigt bei Rückgabe erst den normalen fahrpreis an, die böse Überraschung von 20€ kommt danach, wenn alles zu spät ist. Offensichtlich verdient Nextbike inzwischen mehr an den StrafGebühren ahnungsloser Nutzer als am Verleih?

no_nextbike am 06.05.2019 um 17:31 Uhr
Keine Empfehlung für Nextbike

Schönen guten Tag,
leider kann so ein Test nicht alles wiederspiegeln.. so auch nicht meine Erfahrungen mit Nextbike.
Durch einen unachtsamen Klick in der App (bei dem Versuch ein Rad für den nächsten Morgen zu reservieren) wurden mir 11€ in Rechnung gestellt.
Da mir mein Fehler sofort aufgefallen ist, versuchte ich diesen umgehend zu korrigieren. Leider ohne Erfolg....
Nachrichten werden nicht beantwortet.
Hotline ist nur ein Anrufbeantworter.
Das „nicht ausgeliehene Rad“ wurde erst nach 25h zurückgenommen.
Kein Kontakt zum Kundendienst.
Nextbike hat mit einem Rad zur gleichen Zeit mehrfach abkassiert.. Bravo!
Sowas kennt man nur von dubiosen Webseiten.
Mein Fazit:
Einen Mitbewerber probieren oder auf die öffentlichen Verkehrsmittel zurückgreifen...
Mit freundlichen Grüßen

Profilbild Stiftung_Warentest am 23.04.2019 um 14:44 Uhr
Fehler in der Städte-Auflistung

@weissh: Sie haben Recht, in Frankfurt am Main gibt es sowohl Call a Bike als auch Nextbike. Im PDF zum Print-Artikel ist die Angabe korrekt. Wir haben den Fehler in der Onlinefassung korrigiert. Vielen Dank für Ihren Hinweis! (aci/spl)

Profilbild Stiftung_Warentest am 23.04.2019 um 12:21 Uhr
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BÄRENHOF32 am 23.04.2019 um 11:34 Uhr

Kommentar vom Autor gelöscht.