Testergebnisse für 4 Alarmanlagen-Sets zum Selbsteinbau 11/2017
Im Test: 4 Alarmanlagen zum Selbsteinbau, ergänzt um Zubehör wie Sensoren und Außensirene.
Einkauf: Juli und August 2017.
Preise: Die Preise ermittelten wir durch Befragung der Anbieter im September 2017.
Die Stiftung Warentest bewertet Alarmanlagen in 6 Disziplinen
- Alarmfunktion
- Handhabung
- Robustheit und Verarbeitung
- Elektrische Sicherheit
- Sicherheit gegen Hackerangriffe
- Datensendeverhalten der Apps
In jeder dieser 6 Disziplinen gibt es ein Urteil. Jedes dieser Urteile erhält eine unterschiedlich starke Gewichtung, die in das test-Qualitätsurteil einfließt. Ergänzend wirken zum Teil Abwertungen. Im Folgenden erklären wir, wie die Stiftung testet und bewertet und welche Untersuchungen wir durchgeführt haben.
Alarmfunktion: 45 %
Wir prüften im Praxistest, ob die Anlagen zuverlässig und wunschgemäß Einbruchversuche melden und vor offenem Fenster beim Scharfschalten warnen. Wir untersuchten, wie der Schutz vor Sabotageder Zentrale sowie der Sirene oder Melder (zum Beispiel durch Entfernen der Batterien) funktioniert. Außerdem prüften wir die Funktion bei Stromausfall oder Störung der Datenverbindung (etwa bei Routerausfall).
Handhabung: 45 %
Ein Experte beurteilte die Gebrauchsanleitung (unter anderem auf Richtigkeit und Verständlichkeit) sowie die Installation der App. Der Experte sowie drei handwerklich erfahrene Personen erprobten die Montage und Inbetriebnahme aller Komponenten (unter anderem Aktivierung der Sensoren, Testfunktion), die Bedienung per App und per Zentrale (unter anderem Funktionskontrolle, Zustands- und Fehleranzeigen). Den Aufwand für Batteriewechsel ermittelten wir für ein Modellhaus auf Basis von Anbieterangaben zur Batterielebensdauer.
Robustheit und Verarbeitung: 10 %
Ein Experte beurteilte im Zuge der Handhabungsprüfung das Verletzungsrisiko und Beschädigungsgefahren. Bewegungs- und Öffnungsmelder mussten Falltests überstehen.
Elektrische Sicherheit: 0 %
Sicherheits-Check netzbetriebener Komponenten und Akkus zum Beispiel im Hinblick auf Schutz vor elektrischem Schlag.
Sicherheit gegen Hackerangriffe: 0 %
Unter anderem achteten wir auf Gefahren durch automatisierte Angriffe sowie Voreinstellungen zu Passwortsicherheit und zur Verschlüsselung von Daten in Netzwerken.
Datensendeverhalten der Apps: 0 %
Wir sichteten den Datenstrom, lasen die von den Android- und iOS-Apps (gegebenenfalls auch die der Kameras) gesendeten Daten aus und analysierten sie. Kritisch waren Apps, die etwa die Identifikationsnummer der Anlage übertrugen.
Abwertungen
Abwertungen führen dazu, dass sich Produktmängel verstärkt auf das test-Qualitätsurteil auswirken. Folgende Abwertungen haben wir eingesetzt:
War die Alarmfunktion ausreichend oder mangelhaft, konnte das test-Qualitätsurteil nur eine halbe Note beziehungsweise nicht besser sein.
Lautete die Note fürs Warnen vor offenem Fenster beim Scharfschalten mangelhaft, konnte die Alarmfunktion nur eine halbe Note besser sein – bei mangelhaftem Sabotageschutz der Zentrale nur eine Note.
Bei mangelhaftem Schutz vor Sabotage der Sirene oder Melder konnte Alarmfunktion nicht besser sein.
War Bedienung per App ausreichend, konnte das Urteil Handhabung nur eine halbe Note besser sein.
Bei mangelhafter Sicherheit gegen Hackerangriffe konnte das test-Qualitätsurteil nicht besser sein.
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@ITCS2007: Ihren Kommentar nehmen wir gerne als Testanregung auf und leiten sie an das zuständige Untersuchungsteam weiter. (Se)
Hallo zusammen,
ich würde mir eine aktuelle Auffrischung des Themas wünschen. Gern auch in Kombination Alarmsensoren mit integrierten vernetzten Rauchmeldern.
Seit 2017 ist schon einiges an Zeit vergangen.
Besten Dank
Tom
Kommentar vom Administrator gelöscht. Grund: Artikel wurde im Nutzerkonto freigeschaltet. Bei Problemen hilft der Leserservice unter test.de@stiftung-warentest.de
@S.Schmidt: Der Zeitpunkt einer Veröffentlichung ist immer auch eine Momentaufnahme und kann leider keine Entwicklung widerspiegeln. Die Stiftung Warentest hat keinen Einfluss darauf, was nach einer Veröffentlichung passiert. Wir freuen uns, wenn ein Hersteller nach einem Test seine Mängel korrigiert. Informiert uns ein Hersteller bei der Anbietervorinformation vor Drucklegung über eine Produktänderung, wird dies in aller Regel in Form einer Fußnote kommuniziert. Das Qualitätsurteil wird nicht korrigiert, da dies nur durch einen Nachtest erfolgen könnte. (MK Antwort korrigiert 23.11.18)
Alarmanlagen werden - da können Sie gern mal die Fachfirmen fragen - oft installiert, und dann im laufenden Betrieb total vernachlässigt. Dabei sind Hackerangriffe wohl eher selten das Problem, wenn Alarmanlagen ihre Wirkung nicht entfalten können.
Meine Frage: Werden Sie das Testergebnis der Lupusec-Alarmanlage nach Behebung der Sicherheitsmängel nach oben korrigieren, so wie bei anderen Produkten auch?