Teo Was taugt die neue Banking-App?

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Teo - Was taugt die neue Banking-App?

„Life­style-Bank­ing“ verspricht die neue Teo-App. Doch etliche Nutzer dürfte die Funk­tions­vielfalt der App eher verwirren. © COMECO GmbH & Co. KG

Einige Sparda-Banken wollen ihre Kunden von der bisherigen Sparda-App auf die Banking-App Teo umstellen. Unser dazu im Dezember erschienener Schnell­test wurde von den Entwick­lern der App kritisiert und hat zu vielen Fragen durch unsere Leser geführt. Mitt­lerweile haben die Entwickler die App und die Daten­schutz­bestimmungen über­arbeitet. Deswegen haben wir die Teo-App in der aktuellen Version erneut geprüft. Hier die Ergeb­nisse.

Neue Banking App für Sparda-Kunden

Kunden der Sparda-Banken Augs­burg, Baden-Württem­berg, München und Nürn­berg sollen ihre Bank­geschäfte künftig ausschließ­lich über die Teo-App erledigen. Die bisher von den Kunden dieser Banken genutzte Sparda-App wird mittel­fristig nicht mehr unterstützt. Die Teo-App gibt es für Android- und iOS-Geräte. Nutzer können sie kostenlos in den App-Stores von Google und Apple herunter­laden.

Wichtig: Kunden anderer Sparda-Banken sind nicht gezwungen, die neue App zu verwenden. Sie können die Teo-App aber – wie auch andere Banking Apps von Dritt­anbietern – für das Online Banking nutzen.

Was hat die Teo-App zu bieten?

Viele Funk­tionen. Die App bietet sehr viele, teils durch­aus sinn­volle Funk­tionen. Sie wirkt aber insgesamt etwas über­laden. Nutzer können unter anderem Finanz­produkte und Versicherungen hinterlegen, Verträge für Gas, Strom oder Mobil­funk verwalten und sogar mit Erinnerungs­funk­tion zu Kündigungen versehen.

Multi­banking möglich. Eine deutliche Verbesserung zur Sparda-App: Mit Teo ist auch Multi­banking, also das Verwalten von Konten unterschiedlicher Banken, möglich. Das ist praktisch für Menschen, die neben einem eigenen Konto bei der Sparda-Bank auch noch ein oder mehrere Konten bei anderen Banken haben.

Junge Zielgruppe. Einige Funk­tionen der App wirken bemüht jugend­lich. So läuft die Budgetplanung über sogenannte „Sparboxen“, und das „Finanzwetter“ zeigt an, wie die finanzielle Lage des Nutzers gerade ist. Läuft alles nach Plan oder besser, erscheint ein Sonnen-Icon. Bei einem eher mittel­mäßigen finanziellen Status sind Wolken zu sehen, bei Engpässen das Regen-Icon. So stellen sich die Teo-Entwickler offen­bar „die bunte Welt des Life­style-Bank­ings“ (Werbe­video) vor.

Unwirk­same Klauseln in den Nutzungs­bedingungen

In den Allgemeinen Nutzungs­bedingungen der Teo-App entdeckten wir mehrere Klauseln, die aus unserer Sicht recht­lich unwirk­sam sind. Grund­sätzlich gilt: In den Bedingungen können vom Gesetz abweichende Rege­lungen vereinbart werden, allerdings nur, wenn der Nutzer nicht über Gebühr benach­teiligt wird. Dies ist bei einigen der von uns über­prüften Klauseln der Fall. Werden Nutzer durch bestimmte Klauseln über Gebühr benach­teiligt, treten auto­matisch die für sie güns­tigeren gesetzlichen Rege­lungen in Kraft. Trotzdem kann dies im Streitfall viel Ärger für den Kunden bedeuten. Folgende Klauseln halten wir für unwirk­sam:

  • Der Zugang eines Nutzers kann vom Anbieter nach eigenem Ermessen ohne Angabe von Gründen gesperrt werden. App-Dienste können zum Teil oder komplett einge­stellt werden. Wann, wie lange und unter welchen Voraus­setzungen Dienste einge­stellt werden, bleibt offen. Für den Nutzer ist in der Folge nicht immer sicher, ob sie die App für ihre Bank­geschäfte nutzen können.
  • Für Minderjäh­rige bleibt unklar, unter welchen Voraus­setzungen sie sich registrieren und die App nutzen können. Es wird nicht deutlich, welche Rolle die Eltern bei der Registrierung und Nutzung der App spielen.
  • Der Nutzer der App ist allein für jede Aktivität, die mit seinen Zugangs­daten ausgeführt wird, voll verantwort­lich. Der Entwickler schließt damit seine Haftung aus – auch für Schäden, die er möglicher­weise selbst zu vertreten hat, zum Beispiel bei nicht ausreichenden Sicher­heits­maßnahmen.
  • Grund­sätzlich kann der App-Nutzungs­vertrag gekündigt werden kann. Allerdings lässt sich für den Kunden aus den Nutzungs­bedingungen nicht mit der erforderlichen Eindeutig­keit entnehmen, welche Kündigungs­frist gilt.
  • Darüber hinaus enthalten die Nutzungs­bedingungen Rege­lungen zum Daten­schutz, die nicht dorthin, sondern in die Daten­schutz­bestimmungen für die App gehören.

Kritik der App-Entwickler am Schnell­test aus Dezember

In der ersten im Dezember veröffent­lichen Fassung unseres Schnell­tests fielen vor allem Daten­schutz und Daten­sicherheit der App negativ auf. Unser Beitrag wurde von den Entwick­lern der App kritisiert. Da wir Beschwerden und Anregungen von Anbietern und Herstel­lern grund­sätzlich ernst nehmen, haben wir die Teo-App ein zweites Mal geprüft. Dabei stellten wir fest:

  • Für die Beur­teilung der Daten­sicherheit einer App über­prüfen wir auch die dazu­gehörigen Daten­schutz­bestimmungen. Die von uns untersuchten Bestimmungen waren zum Zeit­punkt der Veröffent­lichung unseres Schnell­tests nicht mehr aktuell. Bei Veröffent­lichung galten bereits aktuel­lere Bedingungen. Insofern bezogen sich unsere Schluss­folgerungen auf veraltete Rege­lungen.
  • Die Webseite goteo.de ist entgegen unserer ursprüng­lichen Aussage keine Webversion der Teo-App. Online Banking ist auf goteo.de nicht möglich. Daher hätten die Daten­schutz­bestimmungen auf goteo.de nicht Teil unserer ersten Unter­suchung sein dürfen. Weil das für die Experten der Stiftung Warentest aufgrund des Aufbaus der Webseite nicht ohne weiteres erkenn­bar war, hat der Anbieter inzwischen nachgebessert.

Umgang mit Daten wenig problematisch

Beim Umgang der App mit Nutzer­daten gibt es nur wenig zu bean­standen.

  • Kritisch ist aus unserer Sicht, dass die iOS-Variante der App die Provid­erkennung des vom Kunden genutzten Endgeräts über­mittelt. Für das Funk­tionieren der App ist das irrelevant, so dass diese Daten unnötig erhoben werden.
  • In den Teo-Daten­schutz­bestimmungen sind uns einzelne kritikwürdige Punkte aufgefallen. So greifen die Entwickler ebenso wie viele andere App-Anbieter auf Dienste von Google zurück, zum Beispiel Google reCaptcha. Dabei werden Daten in die USA über­mittelt. Auch wenn die Über­mitt­lung personenbezogener Daten zur Zeit von einigen deutschen Daten­aufsichts­behörden toleriert wird, entspricht das Daten­schutz­niveau in den USA nicht das der in der Europäischen Union (zum Hintergrund: Privacy Shield - EuGH kippt Datenschutzabkommen mit USA). Ein Hinweis darauf, dass die IP-Adresse an Google über­mittelt wird, fehlt völlig.
  • In den Daten­schutz­bedingungen wird darauf hingewiesen, dass Nutzer­daten für Umfragen genutzt werden, aber es ist unklar, welche Daten damit gemeint sind.
  • Ob die Entwick­lerfirma Comeco als Anbieter der App bei der Verwaltung von Konten, die nicht zur Sparda Bank gehören, Verantwort­licher oder Auftrags­ver­arbeiter im Sinne der Daten­schutz­grund­ver­ordnung (DSGVO) ist, ist für den Nutzer nicht zu erkennen. Diese Abgrenzung ist aber entscheidend für die Frage, wer für die Einhaltung der gesetzlichen Daten­schutz­bestimmungen verantwort­lich ist und wie Nutzer ihre Rechte nach der DSGVO in der Praxis ausüben können und an wen sie sich dafür wenden müssen.

Fazit: Etwas über­laden, Nutzungs­bedingungen teil­weise unwirk­sam

Die Teo-App bietet enorm viele Funk­tionen. Das kann User über­fordern, die mit der App nur Über­weisungen machen und ihren Konto­stand checken wollen. Wer seine kompletten Finanzen mit einer App verwalten möchte, findet mit der Teo-App einen alltags­tauglichen Begleiter. Die Hinweise zum Daten­schutz könnten an einigen Stellen klarer sein. Kritischer sehen wir die Nutzungs­bedingungen der Teo-App. Der Anbieter verwendet zum Teil unwirk­same Klauseln.

Dieser Schnell­test ist im Dezember 2020 erschienen. Er wurde am 23. März 2021 voll­ständig aktualisiert.

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Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

h.maeder am 28.12.2021 um 15:16 Uhr
TEO go home (Fortsetzung)

Auch mich stört die Duzerei ungemein.

h.maeder am 28.12.2021 um 15:15 Uhr
TEO go home

Ich war gezwungen, TEO zu verwenden, da die Sparda Bank ihre eigene Plattform aufgegeben hat.
Da ich auf keinen Fall, alle Bankgeschäfte und Versicherungen über eine einzige Plattform und womöglich am Handy abwickeln möchte, erscheint mir TEO völlig überladen mit "Lifestyle" Produkten und anderen Vorschlägen.
Was auch nicht funktioniert und mich stört:
- Suchfunktion des Girokontos funktioniert nicht
- bei Überweisungen: Sortierung der Empfängerliste kann nicht dauerhaft verändert werden. Eingestellt ist nach Häufigkeit, Änderung möglich auf "Empfänger". Nach Verlassen von TEO wird dies Einstellung aber nicht gespeichert.
Auch unter "Empfänger" ist keine logische Sortierung vorhanden, teilweise alphabetisch, dann wieder nicht.
Keines der gemeldeten Ärgernisse wurde geändert, trotz mehrmaliger Bitten.
Meine Konsequenz: Bankwechsel und nur noch das absolut notwendige über das Girokonto der Sparda (Kredite).

Alf_aus_Mannheim am 13.10.2021 um 19:28 Uhr
Und tschüss!

Es ist einfach unglaublich, was die Sparda-Bank ihren Kunden zumutet:
1) dieses unsägliche TEO, einschließlich der Duzerei,
2) Einführung von online-Gebühren.
ad 1) Nicht, dass die vorherige App gut oder auch nur übersichtlich gewesen wäre; aber wieso sollte ich meine Bankdaten einem kommerziellen Dritten anvertrauen? Und dieser Dritte sitzt auch noch (teilweise) in den VSA!
ad 2) Es gibt - auch heutzutage - noch genügend Geldinstitute, die *ohne* Gebühren fürs online-banking auskommen. Eines davon hat seit gestern einen neuen Kunden: mich.
Als ich eben bei der Sparda anrief und fragte, wie lang eine Kontoschließung dauere, wurde mir gesagt, dass sich das im Moment etwas hinziehe, da sehr viele Anträge zu bearbeiten seien. Das ging mir runter wie bestes Olivenöl! Offensichtlich scheint "die Abstimmung mit den Füßen" doch noch in einigen Bereichen zu funktionieren; ob aber die Sparda-Bank(en) was draus lernen? Ich werde es nie erfahren, da diese Bank von meinem Schirm gestrichen ist.

muenchner_kindl am 14.09.2021 um 16:33 Uhr
Witz

Von der Sparda Bank München selbst :
"Die Sparda-Bank München eG ist Deutschlands erste Gemeinwohl-Bank."
Da lachen sich die coolen Jungs von Comeco tot : 65 Millionen Euro !

muenchner_kindl am 14.09.2021 um 16:15 Uhr
Wie eine Bank Selbstmord begeht

Die coole Jungs von Comeco haben selbstverständlich meine Frage NICHT beantwortet. Warum, sowieso? 65 Million, geile Autos, geile Häuser, schöne Ferienorten und dazu sture und ahnungslose Auftragsgeber. Schön ist das Leben. Die Sparda Bank München macht blind weiter, vollgas gegen die Wand. Alle Mitarbeiter schweigen und wissen was los ist : die Sparda Bank München ist bald nicht mehr zu retten. Einige Mitarbeiter warten auf die Rente, andere verlassen den Wrack. Und der Vorstand, stur und dogmatisch, macht weiter. Bei mir wurde ein " persönlicher Abschalttermin" angekündigt. Wie toll ! Diese Bank will mir den Zugang auf mein Geld verbieten. Kein Problem. Die Anwälte warten scharf darauf. Irgendwann werde ich Euch in den Knast besuchen.