
„Lifestyle-Banking“ verspricht die neue Teo-App. Doch etliche Nutzer dürfte die Funktionsvielfalt der App eher verwirren.
Einige Sparda-Banken wollen ihre Kunden von der bisherigen Sparda-App auf die Banking-App Teo umstellen. Unser dazu im Dezember erschienener Schnelltest wurde von den Entwicklern der App kritisiert und hat zu vielen Fragen durch unsere Leser geführt. Mittlerweile haben die Entwickler die App und die Datenschutzbestimmungen überarbeitet. Deswegen haben wir die Teo-App in der aktuellen Version erneut geprüft. Hier die Ergebnisse.
Neue Banking App für Sparda-Kunden
Kunden der Sparda-Banken Augsburg, Baden-Württemberg, München und Nürnberg sollen ihre Bankgeschäfte künftig ausschließlich über die Teo-App erledigen. Die bisher von den Kunden dieser Banken genutzte Sparda-App wird mittelfristig nicht mehr unterstützt. Die Teo-App gibt es für Android- und iOS-Geräte. Nutzer können sie kostenlos in den App-Stores von Google und Apple herunterladen.
Wichtig: Kunden anderer Sparda-Banken sind nicht gezwungen, die neue App zu verwenden. Sie können die Teo-App aber – wie auch andere Banking Apps von Drittanbietern – für das Online Banking nutzen.
Was hat die Teo-App zu bieten?
Viele Funktionen. Die App bietet sehr viele, teils durchaus sinnvolle Funktionen. Sie wirkt aber insgesamt etwas überladen. Nutzer können unter anderem Finanzprodukte und Versicherungen hinterlegen, Verträge für Gas, Strom oder Mobilfunk verwalten und sogar mit Erinnerungsfunktion zu Kündigungen versehen.
Multibanking möglich. Eine deutliche Verbesserung zur Sparda-App: Mit Teo ist auch Multibanking, also das Verwalten von Konten unterschiedlicher Banken, möglich. Das ist praktisch für Menschen, die neben einem eigenen Konto bei der Sparda-Bank auch noch ein oder mehrere Konten bei anderen Banken haben.
Junge Zielgruppe. Einige Funktionen der App wirken bemüht jugendlich. So läuft die Budgetplanung über sogenannte „Sparboxen“, und das „Finanzwetter“ zeigt an, wie die finanzielle Lage des Nutzers gerade ist. Läuft alles nach Plan oder besser, erscheint ein Sonnen-Icon. Bei einem eher mittelmäßigen finanziellen Status sind Wolken zu sehen, bei Engpässen das Regen-Icon. So stellen sich die Teo-Entwickler offenbar „die bunte Welt des Lifestyle-Bankings“ (Werbevideo) vor.
Unwirksame Klauseln in den Nutzungsbedingungen
In den Allgemeinen Nutzungsbedingungen der Teo-App entdeckten wir mehrere Klauseln, die aus unserer Sicht rechtlich unwirksam sind. Grundsätzlich gilt: In den Bedingungen können vom Gesetz abweichende Regelungen vereinbart werden, allerdings nur, wenn der Nutzer nicht über Gebühr benachteiligt wird. Dies ist bei einigen der von uns überprüften Klauseln der Fall. Werden Nutzer durch bestimmte Klauseln über Gebühr benachteiligt, treten automatisch die für sie günstigeren gesetzlichen Regelungen in Kraft. Trotzdem kann dies im Streitfall viel Ärger für den Kunden bedeuten. Folgende Klauseln halten wir für unwirksam:
- Der Zugang eines Nutzers kann vom Anbieter nach eigenem Ermessen ohne Angabe von Gründen gesperrt werden. App-Dienste können zum Teil oder komplett eingestellt werden. Wann, wie lange und unter welchen Voraussetzungen Dienste eingestellt werden, bleibt offen. Für den Nutzer ist in der Folge nicht immer sicher, ob sie die App für ihre Bankgeschäfte nutzen können.
- Für Minderjährige bleibt unklar, unter welchen Voraussetzungen sie sich registrieren und die App nutzen können. Es wird nicht deutlich, welche Rolle die Eltern bei der Registrierung und Nutzung der App spielen.
- Der Nutzer der App ist allein für jede Aktivität, die mit seinen Zugangsdaten ausgeführt wird, voll verantwortlich. Der Entwickler schließt damit seine Haftung aus – auch für Schäden, die er möglicherweise selbst zu vertreten hat, zum Beispiel bei nicht ausreichenden Sicherheitsmaßnahmen.
- Grundsätzlich kann der App-Nutzungsvertrag gekündigt werden kann. Allerdings lässt sich für den Kunden aus den Nutzungsbedingungen nicht mit der erforderlichen Eindeutigkeit entnehmen, welche Kündigungsfrist gilt.
- Darüber hinaus enthalten die Nutzungsbedingungen Regelungen zum Datenschutz, die nicht dorthin, sondern in die Datenschutzbestimmungen für die App gehören.
Kritik der App-Entwickler am Schnelltest aus Dezember
In der ersten im Dezember veröffentlichen Fassung unseres Schnelltests fielen vor allem Datenschutz und Datensicherheit der App negativ auf. Unser Beitrag wurde von den Entwicklern der App kritisiert. Da wir Beschwerden und Anregungen von Anbietern und Herstellern grundsätzlich ernst nehmen, haben wir die Teo-App ein zweites Mal geprüft. Dabei stellten wir fest:
- Für die Beurteilung der Datensicherheit einer App überprüfen wir auch die dazugehörigen Datenschutzbestimmungen. Die von uns untersuchten Bestimmungen waren zum Zeitpunkt der Veröffentlichung unseres Schnelltests nicht mehr aktuell. Bei Veröffentlichung galten bereits aktuellere Bedingungen. Insofern bezogen sich unsere Schlussfolgerungen auf veraltete Regelungen.
- Die Webseite goteo.de ist entgegen unserer ursprünglichen Aussage keine Webversion der Teo-App. Online Banking ist auf goteo.de nicht möglich. Daher hätten die Datenschutzbestimmungen auf goteo.de nicht Teil unserer ersten Untersuchung sein dürfen. Weil das für die Experten der Stiftung Warentest aufgrund des Aufbaus der Webseite nicht ohne weiteres erkennbar war, hat der Anbieter inzwischen nachgebessert.
Umgang mit Daten wenig problematisch
Beim Umgang der App mit Nutzerdaten gibt es nur wenig zu beanstanden.
- Kritisch ist aus unserer Sicht, dass die iOS-Variante der App die Providerkennung des vom Kunden genutzten Endgeräts übermittelt. Für das Funktionieren der App ist das irrelevant, so dass diese Daten unnötig erhoben werden.
- In den Teo-Datenschutzbestimmungen sind uns einzelne kritikwürdige Punkte aufgefallen. So greifen die Entwickler ebenso wie viele andere App-Anbieter auf Dienste von Google zurück, zum Beispiel Google reCaptcha. Dabei werden Daten in die USA übermittelt. Auch wenn die Übermittlung personenbezogener Daten zur Zeit von einigen deutschen Datenaufsichtsbehörden toleriert wird, entspricht das Datenschutzniveau in den USA nicht das der in der Europäischen Union (zum Hintergrund: Privacy Shield - EuGH kippt Datenschutzabkommen mit USA). Ein Hinweis darauf, dass die IP-Adresse an Google übermittelt wird, fehlt völlig.
- In den Datenschutzbedingungen wird darauf hingewiesen, dass Nutzerdaten für Umfragen genutzt werden, aber es ist unklar, welche Daten damit gemeint sind.
- Ob die Entwicklerfirma Comeco als Anbieter der App bei der Verwaltung von Konten, die nicht zur Sparda Bank gehören, Verantwortlicher oder Auftragsverarbeiter im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist, ist für den Nutzer nicht zu erkennen. Diese Abgrenzung ist aber entscheidend für die Frage, wer für die Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verantwortlich ist und wie Nutzer ihre Rechte nach der DSGVO in der Praxis ausüben können und an wen sie sich dafür wenden müssen.
Fazit: Etwas überladen, Nutzungsbedingungen teilweise unwirksam
Die Teo-App bietet enorm viele Funktionen. Das kann User überfordern, die mit der App nur Überweisungen machen und ihren Kontostand checken wollen. Wer seine kompletten Finanzen mit einer App verwalten möchte, findet mit der Teo-App einen alltagstauglichen Begleiter. Die Hinweise zum Datenschutz könnten an einigen Stellen klarer sein. Kritischer sehen wir die Nutzungsbedingungen der Teo-App. Der Anbieter verwendet zum Teil unwirksame Klauseln.
Dieser Schnelltest ist im Dezember 2020 erschienen. Er wurde am 23. März 2021 vollständig aktualisiert.