Telefonwerbung

So schützen Sie sich vor Abzo­ckern

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Telefonwerbung - So wehren Sie sich

Gegen Werbeanrufe selbst gibt es kaum ein Mittel. Die folgenden Tipps bewahren Sie jedoch vor finanziellem Schaden.

Gespräch beenden

Telefonwerbung kann regelrecht über­rumpeln. Am Telefon bleibt kaum Zeit zu über­legen. Wer an der falschen Stelle ja sagt, schließt womöglich einen Vertrag ab oder ein Abonnement. Beenden Sie das Gespräch möglichst vorher. Legen Sie zur Not einfach auf. Bei Werbeanrufen dürfen Sie unhöflich sein.

Schweigen ist Gold

Behalten Sie Ihre Daten für sich. Nennen Sie am Telefon niemals Anschrift, Alter oder Geburts­datum. Schon gar nicht Ihre Konto­nummer. Geschäftemacher können diese Daten miss­brauchen. Sollten Sie dennoch Interesse an der angebotenen Dienst­leistung haben, bitten Sie um Zusendung eines Angebots. In diesem Fall – und nur in diesem Fall – nennen Sie Ihre Anschrift. Mehr nicht.

Konto beob­achten

Sie haben einem Anrufer Ihre Konto­verbindung genannt? Dann beob­achten Sie Ihr Konto, damit Sie Abbuchungen recht­zeitig entdecken. Abbuchungen im Last­schrift­verfahren können Sie von Ihrer Bank zurück­buchen lassen. Kontaktieren Sie dazu Ihre Bank, binnen sechs bis acht Wochen. Wenn Sie keine Einzugs­ermächtigung erteilt haben, beträgt die Einspruchs­frist sogar 13 Monate.

Vertrag widerrufen

Flattert Ihnen nach einem Werbeanruf tatsäch­lich ein Vertrag ins Haus? Keine Panik. Das Gesetz garan­tiert ein Widerrufs­recht. Am Telefon geschlossene Verträge lassen sich binnen zwei Wochen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Das gilt auch für Zeitungs- und Zeit­schriften­abonnements sowie für Lotto- und Wett­angebote.

Frist: zwei Wochen

Die Widerrufs­frist beginnt nicht mit dem Anruf. Erst mit dem Tag, an dem Sie schriftlich über Ihr Widerrufs­recht belehrt werden. Enthält der Vertrag keine Belehrung über Ihr Widerrufs­recht, können Sie ihn jeder­zeit widerrufen. Auch nach der Vier-Wochen-Frist.

Schriftlich widerrufen

Widerrufen Sie schriftlich. Schi­cken Sie Ihren Widerruf an die im Vertrag angegebene Adresse. Behalten Sie zur Sicherheit eine Kopie. Geben Sie den Brief unter Zeugen auf.

Vertrag kündigen

Ist die Widerrufs­frist verstrichen, ohne dass Sie widerrufen haben, gilt der Vertrag als akzeptiert. Nun gilt die im Vertrag genannte Kündigungs­frist. Kündigen Sie ungewünschte Verträge zum nächst­möglichen Termin, sonst läuft der Vertrag auto­matisch weiter. Oft verlängert sich die Lauf­zeit dann um ein weiteres Jahr. Lassen Sie sich im Zweifels­fall in einer Verbraucherzentrale beraten. Dort können Ihnen Fachleute helfen. Die Rechts­beratung ist allerdings kosten­pflichtig.

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module23 am 19.04.2012 um 15:44 Uhr
Alternativen

Die Bundesnetzagentur ist den Entwicklungen der IP-Telefonie leider nur bedingt gewachsen. Rufnummern lassen sich beliebig fälschen und viele Anbieter rufen aus dem Ausland an - die BNA kann in diesen Fällen leider nicht viel ausrichten. Und auch bei nationalen Rufnummern benötigt die Bundesnetzagentur oft mehrere Monate, bis Maßnahmen ergriffen werden (können). Wer mit unerwünschten Werbeanrufen zu kämpfen hat, kann sich alternativ auf Seiten wie http://www.anruf-info.de über den Anrufer informieren. So kann man vorab abschätzen, wie man dem Anrufer gegenüberzutreten hat und ist gewarnt, falls es sich um eine Kostenfalle oder ein Abzockversuch handelt. Zudem finden sich zahlreiche Tipps auf diesen Seiten, wie etwa das Sperren von Telefonnummern in der Telefonanlage oder das Einrichten einer Fangschaltung bei penetranten, anonymen Anrufen. Alternativ zur Meldung bei der BNA eine runde Sache.

Satireorakel am 12.04.2012 um 23:25 Uhr
Strafverfolgung der Telefon-Terroristen, so geht`s

Hier kommt die effektivste Methode den Bimmelzauber sofort zu beenden und Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld dabei herausklagen.
Mit einer Fangschaltung die man beim DSL-Telefonie Provider oder bei der Telekom beantragen kann, wird mit dem Abnehmen des Hörers innerhalb der ersten Sekunde beim Zustandekommern der Verbindung der Anrufer mit der realen Telefonnummer und der Web-IP weltweit erfaßt.
Auch während des Gespräches bleibt die Protokollierung der Verbindungsdaten eingeschaltet.
Das funktioniert auch mit Internetweiterleitungen über Proxy-Server bis zur Ermittlung der IP-Adresse des Callcenters, egal wo die sich verstecken und welche Rufnummern im Display angezeigt werden.
Das Protokoll gibt es dann schriftlich von der Telekom oder vom Provider (z.B. 1&1). (vor Gericht ein anerkanntes Beweismittel)
Die Anwälte der Musik- und Filmindustrie machen das bei unberechtigten Downloads für die Abmahnungen genauso.
Eine Fangschaltung kostet zwischen 60,- bis 150,-€ (7 bis 14 Tage).

Satireorakel am 12.04.2012 um 23:14 Uhr
Woher kommen die Daten der Telefon-Terroristen?

Die persönlichen Daten (Namen, Adresse, Geburtsdatum, Telefonnummer, Kontodaten) stammen von den Gewinnspielfirmen (z.B. „Maxicombi 24, Maxicombi xx“) die im Schlepptau des am 31.05.2011 abgeschalteten Mitmachfernsehsender „9live“ agiert haben, der von der ProSiebenSat1 Media AG betrieben wurde.
Von dort sind die Datensätze wohl verkauft oder geklaut worden.
Ich weiß das, weil ich bei „Maxicombi24“ falsche Daten angegeben habe, die jetzt von den Bimmelterroristen benutzt werden.
Einfach mal unter den Begriffen „Gewinnspiel, Betrug“ googlen und man kommt aus dem Staunen gar nicht wieder heraus, was hier in Deutschland alles möglich ist und vom Staat sogar noch gefördert wird. Da gibt es sogar Anschubfinanzierungsprogramme, wenn ein Betrüger sein Callcenter gründet und seine Immigranten als Arbeitskräfte aus Hartz IV rausholt.
Vielleicht zahlt Frau Dr. von der Leyen für die osteuropäischen Damen über das Arbeitsamt auch noch die Umschulung zum Betrüger-Callcenteragenten.

Satireorakel am 12.04.2012 um 23:04 Uhr
Ohne Telefonwerbung - geht doch! Streß geh weg !!!

Einfach das “Sicherheitspaket Plus” der Telekom zum Anschluß (T-Net-, ISDN- oder DSL-Telefonie) bei der Telekom dazubuchen - kostet 2,99 pro Monat.
Der Vorteil - die Rufnummer bleibt für Freunde und Bekannte erhalten.
Man sperrt invers, das heißt - bis zu 30 bekannte Rufnummern werden eingegeben und durchgelassen und der Rest wird abgeblockt.
Das ist doch die ideale Lösung - oder?
Die Telefonnummern können jederzeit über das Telefon geändert werden oder die Sperre kann zeitweilig z.B. übers Wochenende oder für einen AB im Urlaub aufgehoben und wieder eingeschaltet werden. Man kann das Paket jederzeit wieder kündigen. Beratung: 0800 3301000
Hier der Link mit der Beschreibung für das “Sicherheitspaket Plus” für 2,99€/Monat bei der Telekom.
http://www.telekom.de/ - “Extras” - “Sicherheit” - “Sicherheitspaket Plus”
Die Bimmelterroristen bleiben unhörbar draußen und merken das noch nicht einmal. Perfekt!
Interessanter Link:
http://www.kanzlei-richter.com/ Suchebegriff "Burda"

Julchen2011 am 13.09.2011 um 19:33 Uhr
ALTERNATIVEN

Die Bundesnetzagentur ist wirklich eine Super Sache. Allerdings reagieren die nicht auf jede Meldung da diese schliesslich nicht immer davon ausgehen kann das es sich unerwünschte Telefonwerbung handelt. Oft wissen die Leute nicht mehr wo sie überall was zugestimmt haben.
Daher bieten Plattformen wie www.whocallsyou.de eine super Anlaufstelle bei der sich Verbraucher austauschen können und ihre Erfahrungen mit anderen teilen können.
Zusätzlich kann so jeder andere rechtzeitig vor einer Nummer warnen - beispielsweise wenn mit dieser eine Abzocke durchgeführt wird. Super Sache die man hier vielleicht erwähnen sollte.