Bei fünf Anbietern mit bundesweitem Telekommunikations-Filialnetz prüften Testpersonen jeweils in sieben Städten, ob die Mitarbeiter die Informationspflichten der Transparenzverordnung erfüllen. Die Tester erhielten nur bei der Telekom immerhin in fünf Filialen die vorgeschriebenen Produktinformationsblätter. Sie fragten auch nach dem Kündigungstermin des Vertrags und einer Möglichkeit zur Datenratenmessung.
Anbieter |
Produktinformationsblatt ausgehändigt |
Fragen angemessen beantwortet |
Fazit |
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Zum Kündigungstermin |
Zur Überprüfbarkeit der Datenraten |
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Mobilcom-Debitel |
1 von 7 Fällen |
1 von 7 Fällen |
1 von 7 Fällen |
Inakzeptabel |
O2 |
0 von 7 Fällen |
4 von 7 Fällen |
4 von 7 Fällen |
Inakzeptabel |
Telekom |
5 von 7 Fällen |
5 von 7 Fällen |
3 von 7 Fällen |
Bedenklich |
Vodafone |
1 von 7 Fällen |
4 von 7 Fällen |
1 von 7 Fällen |
Inakzeptabel |
Yourfone |
1 von 7 Fällen |
4 von 7 Fällen |
2 von 7 Fällen |
Inakzeptabel |
Reihenfolge nach Alphabet.
test-Fazit: Angemessen, Bedenklich, Inakzeptabel.
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- Die Mobilfunknummer gehört dem Kunden. Nach dem Telekommunikationsgesetz hat er einen Rechtsanspruch auf Mitnahme der Nummer inklusive Vorwahl beim Anbieterwechsel....
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- Ein einziger Vertrag für Internet, Telefonie und Fernsehen – mit Drei-in-eins-Tarifen („Triple Play“) ist das möglich. Vor einem Abschluss die Preise zu vergleichen lohnt...
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- Das Telekommunikationsgesetz (TKG) wurde angepasst. Die Rechtslage für Verbraucherinnen und Verbraucher hat sich damit entscheidend verbessert.