Für jeden Tarif müssen Anbieter ein einheitlich gestaltetes Produktinformationsblatt mit folgenden Infos bereithalten:

© Shutterstock, Stiftung Warentest (M)

-
- Die Mobilfunknummer gehört dem Kunden. Nach dem Telekommunikationsgesetz hat er einen Rechtsanspruch auf Mitnahme der Nummer inklusive Vorwahl beim Anbieterwechsel....
-
- Ein einziger Vertrag für Internet, Telefonie und Fernsehen – mit Drei-in-eins-Tarifen („Triple Play“) ist das möglich. Vor einem Abschluss die Preise zu vergleichen lohnt...
-
- Mit einem LTE-Router lässt sich mobiles Internet zu Hause und unterwegs einrichten. Hier finden Sie den richtigen LTE-Tarif für Ihre Bedürfnisse.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
@Reinhard641: Bei der Kündigung des Vertrages mit einem Telefonanbieter muss man sich in der Regel an die Kündigungsfristen halten. Dass ein anderer Anbieter bessere Konditionen liefert, führt nicht zu einem Sonderkündigungsrecht. (SG)
Sehr geehrter Herr Grund,
wir benötigen umgehend eine erhebliche Verbesserung der Verbindung in die USA .
Das wäre mit dem Wettbewerber möglich.
Die Leistung ist zusätzlich durch den Neuvertrag auch finanziell besser.
Gibt es die Möglichkeit der vorzeitigen Kündigung bei der Telekom, ggf. gegen Stornogebühr ?
Mit freundlichem Gruß
Herbert 18.03.2018
Kommentar vom Autor gelöscht.
So lange die Anbieter nicht müssen, sondern nur sollen, passiert auch nicht viel.
Da hat der Gesetzgeber seine Job nicht ordentlich gemacht.
Vielleicht war es evil. auch beabsichtigt? Die Macht der Lobbyisten.
Seit Jahren habe ich lt Vertrag 16 MB/s, tatsächlich lt nichtautorisierter Feststellung auch der Servicetechniker 6 MB/s. Tatsächliche Downloadgeschwindigkeit liegt vielfach noch bei Bruchteilen dieses Wertes. Meine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur wurde abgewiesen; Formalismen!
Lässt der Gesetzgeber zu, dass solche Bundesbehörden Verordnungen herausgeben, statt sich zu kümmern, so ist es nicht verwunderlich, dass Deutschland bei der Digitalisierung ein klares Ziel hat: Gleichstellung mit Entwicklungsländern!
Immerhin können die Betreiber mit geringererem Aufwand volle Preise verlangen und damit unangemessen hohe Rendite erwirtschaften. "test" beschreibt zwar die Situation, greift leider aber nicht hinreichend energisch den Gesetzgeber an.