Telefon­tarife

So haben wir getestet

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Im Test: Wir haben untersucht, wie 31 Anbieter wichtige Bestimmungen der Tele­kommunikations-Trans­parenz­ver­ordnung umsetzen. Darunter waren 5 Anbieter mit einem eigenen bundes­weiten Tele­kommunikations-Filialnetz. Den Test führten wir im Oktober und im November 2017 durch.

Information in Filialen

Bei den fünf Anbietern mit bundes­weitem Tele­kommunikations-Filialnetz prüften wir, wie gut deren Mitarbeiter über wichtige Aspekte der Trans­parenz­ver­ordnung informieren. Zu diesem Zweck besuchten geschulte Test­personen in sieben Städten (Berlin, Dort­mund, Dresden, Hamburg, Leipzig, Nürn­berg, Rostock) je eine Filiale eines jeden Anbieters und ließen sich über einen neuen Handy­vertrag beraten. Wir bewerteten, in wie vielen der Filialen den Test­personen im Verlauf des Beratungs­gesprächs unaufge­fordert oder auf Nach­frage ein Produkt­informations­blatt ausgehändigt wurde und in wie vielen Filialen ihnen eine Frage zum Kündigungs­termin ihres bestehenden Vertrags und zur Über­prüf­barkeit der Daten­raten eines DSL-Internet­anschlusses angemessen beant­wortet wurden.

Produkt­informations­blätter

Bei allen 31 Anbietern prüften wir die Online-Verfügbarkeit und die Qualität der Produkt­informations­blätter. Je nach Tarif­angebot wählten wir pro Anbieter Informations­blätter für zwei bis vier Tarife für Fest­netz- und Mobil­funk­anschlüsse aus.

Auffind­barkeit auf der Anbieter-Website: Zwei Experten bewerteten, wie leicht die Produkt­informations­blätter auf den Webseiten der Anbieter zu finden sind.

Mängel in den Produkt­informations­blättern: Ein Fachjurist prüfte die Informations­blätter anhand der Trans­parenz­ver­ordnung, der von der Bundes­netz­agentur veröffent­lichten Anleitung zur Erstellung von Produkt­informations­blättern sowie der dazu­gehörigen Musterblätter auf Mängel.

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Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

Profilbild Stiftung_Warentest am 23.03.2018 um 15:04 Uhr
Kündigung vor Vertragsende

@Reinhard641: Bei der Kündigung des Vertrages mit einem Telefonanbieter muss man sich in der Regel an die Kündigungsfristen halten. Dass ein anderer Anbieter bessere Konditionen liefert, führt nicht zu einem Sonderkündigungsrecht. (SG)

stupl am 18.03.2018 um 18:47 Uhr
Vorzeitige Kündigung bei der Telekom ?

Sehr geehrter Herr Grund,
wir benötigen umgehend eine erhebliche Verbesserung der Verbindung in die USA .
Das wäre mit dem Wettbewerber möglich.
Die Leistung ist zusätzlich durch den Neuvertrag auch finanziell besser.
Gibt es die Möglichkeit der vorzeitigen Kündigung bei der Telekom, ggf. gegen Stornogebühr ?
Mit freundlichem Gruß
Herbert 18.03.2018

stupl am 18.03.2018 um 18:34 Uhr

Kommentar vom Autor gelöscht.

Dimensionsverwalter am 28.01.2018 um 03:20 Uhr
Die Sache mit dem KANN, SOLL und MUSS.

So lange die Anbieter nicht müssen, sondern nur sollen, passiert auch nicht viel.
Da hat der Gesetzgeber seine Job nicht ordentlich gemacht.
Vielleicht war es evil. auch beabsichtigt? Die Macht der Lobbyisten.

proLeser am 28.01.2018 um 02:15 Uhr
Zeitnot für Rendite statt Aufgabenerfüllung

Seit Jahren habe ich lt Vertrag 16 MB/s, tatsächlich lt nichtautorisierter Feststellung auch der Servicetechniker 6 MB/s. Tatsächliche Downloadgeschwindigkeit liegt vielfach noch bei Bruchteilen dieses Wertes. Meine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur wurde abgewiesen; Formalismen!
Lässt der Gesetzgeber zu, dass solche Bundesbehörden Verordnungen herausgeben, statt sich zu kümmern, so ist es nicht verwunderlich, dass Deutschland bei der Digitalisierung ein klares Ziel hat: Gleichstellung mit Entwicklungsländern!
Immerhin können die Betreiber mit geringererem Aufwand volle Preise verlangen und damit unangemessen hohe Rendite erwirtschaften. "test" beschreibt zwar die Situation, greift leider aber nicht hinreichend energisch den Gesetzgeber an.