Jetzt müssen Verbraucher für das Schlichtungsverfahren der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) zahlen. Die Kosten für den Versuch der gütlichen Einigung mit der Telefongesellschaft betragen 0,1 Prozent des Streitwertes, mindestens aber 25 Euro. Bislang schlichtete die Behörde Rechnungsstreitigkeiten gratis.
Obwohl die Schlichtungsstelle keinen positiven Ausgang des Einigungsversuchs garantiert, ersparte sie doch bislang vielen Verbrauchern den Gang vor Gericht. Immerhin sei in über 700 von rund 1 800 Fällen ein Ergebnis erzielt worden, mit dem beide Seiten zufrieden gewesen seien, betont Siegfried Weschenfelder von der Regulierungsbehörde.
Ralf Reichertz von der Verbraucherzentrale Thüringen ist trotzdem skeptisch: „Es war bislang schon ärgerlich, dass durch die Schlichtung keine Rechtspositionen geschaffen wurden, die auch anderen Geschädigten helfen können. Und jetzt kommen noch Kosten dazu – ein unglücklicher Schachzug.“
Verdruss für Kunden ist jetzt tatsächlich programmiert: Es kann passieren, dass sie mühsam alle Unterlagen für das Schlichtungsverfahren sammeln und einreichen, aber dann der Telefonanbieter nicht mitzieht. Springt der Anbieter während des Verfahrens ab, wird zudem noch die Schlichtungsgebühr fällig.
Die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern empfiehlt daher, die Schlichtungsgebühren zu sparen und bei falschen Telefonrechnungen direkt vor Gericht zu ziehen. Unproblematisch ist auch das leider nicht: Weist der Telefonanbieter mit Protokollen einer technischen Prüfung nach, dass es keine Anhaltspunkte für Technikfehler gibt, gewähren Richter ihm meist Beweiserleichterungen. Kunden haben es dann schwer, den Richter davon zu überzeugen, dass berechnete Telefonate nicht geführt wurden.
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