Telefonkunden, die neben der Telekom auch über andere Netzbetreiber telefonieren, müssen aufpassen, wenn sie die Rechnung erst nach einer Mahnung bezahlen. Zwar führt die Telekom die Gebühren anderer Anbieter in der ersten Rechnung mit auf. In der Mahnrechnung fehlen diese Beträge aber.
Gemahnte Kunden, die das Geld für Drittanbieter trotzdem an die Telekom schicken, bekommen Probleme. Die Telekom leitet diese Gebühren häufig nicht weiter, sondern schreibt sie dem Kundenkonto gut. Das geschehe aus buchungstechnischen Gründen, erklärt die Telekom. Für säumige Telefonierer hat das teure Folgen, wenn die Drittanbieter ihre offenen Rechnungen dann vom Inkassobüro eintreiben lassen.
Tipp: Haben Sie einmal eine Telefonrechnung vergessen, vergleichen Sie unbedingt den angemahnten und den ursprünglichen Rechnungsbetrag. Fehlen in der Mahnrechnung Posten anderer Telefonanbieter, überweisen Sie das Geld dafür schnellstens direkt an diese.
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