
Bis zu 20 Euro kostet derzeit ein zehnminütiges Gespräch ins EU-Ausland – egal, ob es mobil oder vom Festnetz aus geführt wird. Vielen EU-Bürgern ist diese Kostenfalle gar nicht bewusst. Jetzt hat das EU-Parlament die Telefoniekosten verbraucherfreundlicher geregelt. Ab 15. Mai 2019 dürfen Anrufe ins EU-Ausland maximal 19 Cent kosten. Auch SMS werden günstiger. Wer eine Auslands-Flatrate behalten will, muss aktiv werden.
Telefonieren innerhalb der EU
Im Juni 2017 fielen die Roaming-Kosten für Handynutzung innerhalb der Europäischen Union (EU) weg. Das heißt: Wer bei einem deutschen Mobilfunkunternehmen einen Vertrag hat und zum Beispiel den Urlaub in Spanien verbringt, kann von dort aus mobil zu Hause anrufen ohne dass zusätzliche Kosten berechnet werden. Auch für Telefonate in dem Land, in dem man sich gerade befindet, werden keine Extra-Gebühren fällig.
Minutenpreise bis zu 1,99 Euro
Nicht geregelt waren bislang die Kosten für Telefonate aus dem Heimatland in ein anderes EU-Land. Viele Mobilfunknutzer kennen die genauen Regelungen nicht und denken, dass die günstige Roamingregelung für sämtliche Telefonate innerhalb der EU gelten. Dabei verlangen die Anbieter Minutenpreise von bis zu 1,99 Euro wenn beispielsweise von Deutschland aus in ein anderes EU-Land telefoniert wird. Auch das Versenden von SMS wird teurer als im Heimatnetz abgerechnet.
Deckelung der Kosten ab dem 15. Mai 2019
Das EU-Parlament hat die Kosten jetzt gedeckelt, die neue Regelung tritt ab 15. Mai 2019 in Kraft. Eine Gesprächsminute von einem EU-Land ins andere darf jetzt maximal 19 Cent kosten, eine SMS 6 Cent. Die Preise gelten jeweils plus Mehrwertsteuer und werden in Deutschland bei 23 Cent für Telefonate und bei 7 Cent für SMS liegen.
Flatrates können sich weiter lohnen
Die Regeln gelten für Mobilfunk- und Festnetz – jedoch nur für die sogenannte nutzungsabhängige Telefonie. Darunter versteht man Tarife, die Auslands-Gesprächsminuten oder -SMS einzeln abrechnen. Auslands-Flatrates oder -Minutenpakete gehören zu den alternativen Tarifen. Einige von ihnen – zum Beispiel 60 Gesprächsminuten für 5 Euro – lohnen noch immer. Wer weiter solche Sonderkonditionen nutzen will, muss das seinem Anbieter mitteilen. Ansonsten wird der Tarif zum 15. Juli 2019 auf die neuen EU-Regeln umgestellt und die Ersparnis fällt weg. Deshalb ist es sinnvoll, schnell zu prüfen, ob man von der Neuregelung profitiert.
Ausnahmen von der Regelung
Reisende sollten außerdem beachten, dass die neuen Regelungen für einige Inseln oder Regionen nicht gelten. Dazu gehören unter anderem die Färöer Inseln, Grönland und Andorra.
Kostenfalle Kreuzfahrt unverändert
Nach wie vor kann das Telefonieren mit Passagieren, die sich auf Kreuzfahrtschiffen oder Fähren befinden, sehr ins Geld gehen – auch wenn sich diese auf europäischen Gewässern aufhalten. Ursache ist, dass Schiffe auf hoher See ein eigenes Mobilfunknetz aufbauen, das mit einem teuren Satellitennetz verbunden ist. In unserem Kreuzfahrtspecial steht, wie sich Kostenfallen für Kreuzfahrtpassagiere vermeiden lassen und wann es sinnvoll ist, ein Daten- und Mobilfunkpaket bei einem Kreuzfahrtanbieter zu buchen.
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