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Bis zu 20 Euro kostet derzeit ein zehnminütiges Gespräch ins EU-Ausland – egal, ob es mobil oder vom Festnetz aus geführt wird. Vielen EU-Bürgern ist diese Kostenfalle gar nicht bewusst. Jetzt hat das EU-Parlament die Telefoniekosten verbraucherfreundlicher geregelt. Ab 15. Mai 2019 dürfen Anrufe ins EU-Ausland maximal 19 Cent kosten. Auch SMS werden günstiger. Wer eine Auslands-Flatrate behalten will, muss aktiv werden.
Telefonieren innerhalb der EU
Im Juni 2017 fielen die Roaming-Kosten für Handynutzung innerhalb der Europäischen Union (EU) weg. Das heißt: Wer bei einem deutschen Mobilfunkunternehmen einen Vertrag hat und zum Beispiel den Urlaub in Spanien verbringt, kann von dort aus mobil zu Hause anrufen ohne dass zusätzliche Kosten berechnet werden. Auch für Telefonate in dem Land, in dem man sich gerade befindet, werden keine Extra-Gebühren fällig.
Minutenpreise bis zu 1,99 Euro
Nicht geregelt waren bislang die Kosten für Telefonate aus dem Heimatland in ein anderes EU-Land. Viele Mobilfunknutzer kennen die genauen Regelungen nicht und denken, dass die günstige Roamingregelung für sämtliche Telefonate innerhalb der EU gelten. Dabei verlangen die Anbieter Minutenpreise von bis zu 1,99 Euro wenn beispielsweise von Deutschland aus in ein anderes EU-Land telefoniert wird. Auch das Versenden von SMS wird teurer als im Heimatnetz abgerechnet.
Deckelung der Kosten ab dem 15. Mai 2019
Das EU-Parlament hat die Kosten jetzt gedeckelt, die neue Regelung tritt ab 15. Mai 2019 in Kraft. Eine Gesprächsminute von einem EU-Land ins andere darf jetzt maximal 19 Cent kosten, eine SMS 6 Cent. Die Preise gelten jeweils plus Mehrwertsteuer und werden in Deutschland bei 23 Cent für Telefonate und bei 7 Cent für SMS liegen.
Flatrates können sich weiter lohnen
Die Regeln gelten für Mobilfunk- und Festnetz – jedoch nur für die sogenannte nutzungsabhängige Telefonie. Darunter versteht man Tarife, die Auslands-Gesprächsminuten oder -SMS einzeln abrechnen. Auslands-Flatrates oder -Minutenpakete gehören zu den alternativen Tarifen. Einige von ihnen – zum Beispiel 60 Gesprächsminuten für 5 Euro – lohnen noch immer. Wer weiter solche Sonderkonditionen nutzen will, muss das seinem Anbieter mitteilen. Ansonsten wird der Tarif zum 15. Juli 2019 auf die neuen EU-Regeln umgestellt und die Ersparnis fällt weg. Deshalb ist es sinnvoll, schnell zu prüfen, ob man von der Neuregelung profitiert.
Ausnahmen von der Regelung
Reisende sollten außerdem beachten, dass die neuen Regelungen für einige Inseln oder Regionen nicht gelten. Dazu gehören unter anderem die Färöer Inseln, Grönland und Andorra.
Kostenfalle Kreuzfahrt unverändert
Nach wie vor kann das Telefonieren mit Passagieren, die sich auf Kreuzfahrtschiffen oder Fähren befinden, sehr ins Geld gehen – auch wenn sich diese auf europäischen Gewässern aufhalten. Ursache ist, dass Schiffe auf hoher See ein eigenes Mobilfunknetz aufbauen, das mit einem teuren Satellitennetz verbunden ist. In unserem Kreuzfahrtspecial steht, wie sich Kostenfallen für Kreuzfahrtpassagiere vermeiden lassen und wann es sinnvoll ist, ein Daten- und Mobilfunkpaket bei einem Kreuzfahrtanbieter zu buchen.
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Vielen Dank für Ihre aufmerksamen Hinweise! Wir haben den Text korrigiert und umformuliert. (DB)
Zitat: "Eine Gesprächsminute von einem EU-Land ins andere darf jetzt maximal 19 Cent kosten, eine SMS 6 Cent."
Es gibt wie der Autor anfangs schreibt Gespräche D-EU, EU-D, EU-EU. Das muss exakt unterschieden werden, wird aber nicht genau definiert im Artikel.
weiteres Zitat: "Anders sieht die Sache aus, wenn derselbe Mobilfunknutzer ein Hotel in Spanien anruft. In diesem Fall verlangen die Mobilfunkanbieter zusätzliche Gebühren – egal ob sich der Anrufer in Deutschland befindet oder direkt vor dem Hotel steht."
Falsch: Vor dem Hotel in Spanien gilt die deutsche Flat ohne Roming, soweit nicht im Vertrag anders hinterlegt.
noch ein Zitat: "Auslands-Flatrates oder -Minutenpakete gehören zu den alternativen Tarifen. "
Welche Flats? Von D- in die EU, oder von EU zu EU? Es gibt unterschiedlichste Flats.
Sorry aber das war nix.
https://europa.eu/youreurope/citizens/consumers/internet-telecoms/mobile-roaming-costs/index_de.htm
Zitat:
"Fallbeispiel
Keine Zusatzkosten für Roaminggespräche
Michael lebt in Irland und hat einen Vertrag mit einem Mobilfunkanbieter, der Roaming einschließt. Dank der Regeln für das Roaming zu Inlandspreisen braucht Michael während einer Dienstreise nach Spanien keine Preisaufschläge für Verbindungen mit EU-Rufnummern befürchten. Anrufer aus Irland bezahlen für Anrufe bei Michael den inländischen Tarif, und wenn er jemanden in Spanien, seine Familie in Irland oder eine Nummer in einem anderen EU-Land anruft, zahlt er für diese Verbindungen den irischen Inlandstarif."
Das heißt ja "Roam like home". Wenn ich zu Hause eine Flat habe, dann auch im EU-Ausland. Das heißt der Anruf im Hotel in Spanien ist sehr wohl vom EU-Roaming betroffen und man zahlt nur den normalen Tarif/Flat.
Dieser Satz ist aus meiner Sicht nicht korrekt:
"Anders sieht die Sache aus, wenn derselbe Mobilfunknutzer ein Hotel in Spanien anruft. In diesem Fall verlangen die Mobilfunkanbieter zusätzliche Gebühren – egal ob sich der Anrufer in Deutschland befindet oder direkt vor dem Hotel steht."
Meines Wissens nach heisst EU-Roaming, dass ich bei einem Aufenthalt in einem EU-Land innerhalb gesamt Europa im Rahmen meiner Flatrate telefonieren kann. D.h. der deutsche Spanien-Urlauber kann im Urlaub nach Spanien und in alle anderen EU-Länder (inkl. Deutschland) mit seiner deutschen Telefon-Flatrate "kostenlos" telefonieren.
Problematisch ist lediglich, wenn er in Deutschland ist und mit seinem Handy ins EU-Ausland telefonieren möchte...dann fallen Gebühren an.