Telefónica, Telekom und Vodafone werden vorerst keine Vorratsdatenspeicherung durchführen. Seit Juli ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Telekommunikationsanbieter mehrere Wochen lang speichern müssen, wer wann mit wem telefoniert hat und welche IP-Adressen Kunden verwenden. Das soll die Arbeit von Ermittlungsbehörden erleichtern. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat diese anlasslose Speicherung in einem Eilverfahren Ende Juni für europarechtswidrig erklärt. Die Bundesnetzagentur verzichtet nun vorläufig darauf, die Speicherpflicht durchzusetzen. Die Aufsichtsbehörde will abwarten, ob sich das Urteil in einem Hauptverfahren bestätigt.