Servicenummern. Wählen Sie 0 190er und 0 900er nur, wenn Sie den Anbieter kennen und das Angebot bewusst nutzen wollen.
Nummernsperre. Sie können die teuren 0 190er/0900er-Nummern von Ihrem Netzbetreiber sperren lassen. Dann sind Sie und Ihre Kinder vor Überraschungen auf der Handyrechnung sicher. Fragen Sie vorher nach den Kosten für die Sperre. Bei D 1 und D2 ist sie kostenfrei.
Löschen. Drücken Sie die Löschtaste, wenn eine unbekannte Rückrufbitte auf Ihrem Display erscheint.
Zifferndarstellung. Sehen Sie sich die Nummern genau an. Gauner setzen die Leerräume und Trennstriche der Ziffern so, dass die teure Servicenummer nicht auf den ersten Blick zu erkennen ist.
Gesprächsguthaben. Vorsicht, bei vielen Handytarifen fallen Servicenummern nicht unter die Freiminuten oder den Mindestumsatz und werden zusätzlich abgerechnet.
Rechnung. Widersprechen Sie Ihrer Handyrechnung, wenn Sie plausibel machen können, dass der Betrag zu Unrecht erhoben wurde. In diesem Fall müssen Sie zunächst den gesamten Betrag zurückbuchen und dann den unstrittigen Betrag plus 16 Prozent Mehrwertsteuer bezahlen.
Ärger. Wer Beträge zurückbucht, sollte Ärger aushalten können. Anbieter von Abzockernummern drohen zwar, klagen aber nicht immer.
Ansprüche. Zwar muss der Netzbetreiber den Diensteanbieter nennen, wenn Sie zivilrechtliche Ansprüche geltend machen wollen. Wenn die zugeteilte Rufnummer jedoch mehrfach untervermietet wurde, ist eine ladungsfähige Adresse nur schwer zu ermitteln.
Inkasso. Gehen Sie zur Verbraucherberatung, wenn Sie vom Inkassobüro zur Zahlung aufgefordert werden.
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