Unerwünschte Anrufe mit Telefonwerbung oder Umfragen hat schon fast jeder bekommen. Doch dürfen die das denn?
Die einen dürfen, die anderen nicht. Die Werber dürfen nach gesicherter Rechtslage nicht, die Marktforscher nach Ansicht des Amtsgericht Hamburg schon (Az. 918 C 413/05).
Marktforschung greife nicht so stark in die Privatsphäre des Angerufenen ein, zudem könne er ja einen Anrufbeantworter zum Ausfiltern unerwünschter Anrufe anschalten.
Tipp: Egal wer anruft – geben Sie keine persönlichen Daten wie die Kontoverbindung heraus. Misstrauen Sie auch Marktforschern. Es könnten Werber sein, die Sie an der Strippe halten wollen. Melden Sie Verstöße der Wettbewerbszentrale (Postfach 25 55, 61295 Bad Homburg; Fax 0 61 72/8 44 22; mail@wettbewerbszentrale.de).
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