
Kein Anschluss in neuer Wohnung möglich? Kunde darf kündigen.
Gute Nachricht für Telefonkunden: Wer umzieht und in der neuen Wohnung keinen Anschluss seines aktuellen Anbieters bekommen kann, darf den Vertrag bereits drei Monate vor dem Umzug kündigen – auch wenn die Mindestvertragslaufzeit noch nicht abgelaufen ist. Er muss dann auch die Gebühren nicht weiter zahlen. So hat es das Amtsgericht Köln entschieden (Az. 142 C 408/15).
Der regionale Telefon- und DSL-Anbieter NetCologne war der Meinung: Die dreimonatige Kündigungsfrist läuft erst ab Umzug. Der Kunde sollte seine Rechnungen noch drei weitere Monate bezahlen. Der Kölner Rechtsanwalt des Kunden, Markus Trude, argumentierte dagegen: Die Frist, ab der eine Kündigung einen Vertrag beendet, beginnt mit Zugang der Kündigung beim Anbieter.
Dieser Argumentation folgte der zuständige Amtsrichter. Er verurteilte NetCologne zur Erstattung von Beträgen, die das Unternehmen nach Wirksamwerden der Kündigung noch eingezogen hatte.