Finanzcheck. Sie wollen Stunden reduzieren? Dann verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihre Einnahmen und Ausgaben. So können Sie planen, wie viel zusätzliche Freizeit Sie sich wie lange leisten können. Mithilfe von Abgabenrechnern, die zum Beispiel viele Krankenkassen im Internet anbieten, können Sie selbst ausrechnen, was Ihnen netto vom Brutto bleibt.
Elternzeit. Loten Sie bei Ihrem Arbeitgeber – bevor Sie in Elternzeit gehen – die Bedingungen für Ihre Rückkehr aus. Beachten Sie, dass Sie nach derzeitiger Gesetzeslage unter Umständen keinen Anspruch haben, dass die Teilzeit nach der Elternzeit befristet wird. Es kann später schwierig werden, zur Vollzeitstelle zurückzukehren.
Altersteilzeit. Wenn Sie als älterer Arbeitnehmer einen sanfteren Übergang in den Ruhestand wünschen, können „Altersteilzeit“ oder eine Teilrente eine Lösung sein (Test Früher in Rente: So bleibt Ihnen mehr Geld, Finanztest 7/2016). Auch wenn Altersteilzeit nicht mehr von der Arbeitsagentur finanziell gefördert wird, ist sie noch in vielen Branchen und Betrieben möglich. Informieren Sie sich, zum Beispiel bei Personalstelle oder Betriebsrat.
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- Sparen hilft, um im Alter nicht arm zu sein. Doch Frauen sollten sich in Sachen Altersvorsorge noch breiter aufstellen. Sie machen zu Hause die meiste Arbeit, riskieren...
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- Verheiratete Paare können durch einen Wechsel der Steuerklasse vor der Geburt eines Kindes ganz legal das Elterngeld erhöhen – oft um mehrere Tausend Euro!
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- Alles wird teurer, viele Menschen nehmen zusätzlich zu ihrer Arbeit einen Nebenjob an. Sie sollten vorher genau rechnen. Wir zeigen, wie netto möglichst viel bleibt.
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Der Leistungsdruck in vielen Unternehmen steigt von Jahr zu Jahr: Stellen werden gestrichen, die Aufgaben auf die übrigen Mitarbeiter verteilt ohne Gehaltsausgleich. Proteste der Mitarbeiter werden mit dem Hinweis abgebügelt, dass in ihren Arbeitsverträgen „Aufgaben können sich ändern“ steht. Deren genauer Umfang ist aber meist nicht definiert! Das führt zu solchen Situationen wie diese: Ein Burn-out gefährdeter Kollege, der seine schwer erkrankte Ehefrau zu Hause pflegt, stellt einen Antrag auf Teilzeitarbeitszeit (Pflegeteilzeit). Die (mündliche) Antwort seines Chefs: reduzierte Arbeitszeit (und Gehalt) sind bei uns möglich, reduzierte Aufgaben – ausgeschlossen. Sämtliche bisherigen Aufgaben müssen von dem Mitarbeiter weiterhin erledigt werden. Der Betroffene solle außerdem schriftlich eine Art „Businessplan“ vorlegen, wie seine Aufgaben (100%) in Zukunft in 50% der Arbeitszeit erledigt, bzw. in seiner Abteilung umverteilt werden!