Teil­zeit

Unser Rat

1

Finanz­check. Sie wollen Stunden reduzieren? Dann verschaffen Sie sich einen Über­blick über Ihre Einnahmen und Ausgaben. So können Sie planen, wie viel zusätzliche Frei­zeit Sie sich wie lange leisten können. Mithilfe von Abgaben­rechnern, die zum Beispiel viele Krankenkassen im Internet anbieten, können Sie selbst ausrechnen, was Ihnen netto vom Brutto bleibt.

Eltern­zeit. Loten Sie bei Ihrem Arbeit­geber – bevor Sie in Eltern­zeit gehen – die Bedingungen für Ihre Rück­kehr aus. Beachten Sie, dass Sie nach derzeitiger Gesetzes­lage unter Umständen keinen Anspruch haben, dass die Teil­zeit nach der Eltern­zeit befristet wird. Es kann später schwierig werden, zur Voll­zeitstelle zurück­zukehren.

Alters­teil­zeit. Wenn Sie als älterer Arbeitnehmer einen sanfteren Über­gang in den Ruhe­stand wünschen, können „Alters­teil­zeit“ oder eine Teilrente eine Lösung sein (Test Früher in Rente: So bleibt Ihnen mehr Geld, Finanztest 7/2016). Auch wenn Alters­teil­zeit nicht mehr von der Arbeits­agentur finanziell gefördert wird, ist sie noch in vielen Branchen und Betrieben möglich. Informieren Sie sich, zum Beispiel bei Personal­stelle oder Betriebsrat.

1

Mehr zum Thema

1 Kommentar Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

NutzerC am 08.01.2017 um 21:30 Uhr
Beruf und Familie unter einen Hut bekommen?

Der Leistungsdruck in vielen Unternehmen steigt von Jahr zu Jahr: Stellen werden gestrichen, die Aufgaben auf die übrigen Mitarbeiter verteilt ohne Gehaltsausgleich. Proteste der Mitarbeiter werden mit dem Hinweis abgebügelt, dass in ihren Arbeitsverträgen „Aufgaben können sich ändern“ steht. Deren genauer Umfang ist aber meist nicht definiert! Das führt zu solchen Situationen wie diese: Ein Burn-out gefährdeter Kollege, der seine schwer erkrankte Ehefrau zu Hause pflegt, stellt einen Antrag auf Teilzeitarbeitszeit (Pflegeteilzeit). Die (mündliche) Antwort seines Chefs: reduzierte Arbeitszeit (und Gehalt) sind bei uns möglich, reduzierte Aufgaben – ausgeschlossen. Sämtliche bisherigen Aufgaben müssen von dem Mitarbeiter weiterhin erledigt werden. Der Betroffene solle außerdem schriftlich eine Art „Businessplan“ vorlegen, wie seine Aufgaben (100%) in Zukunft in 50% der Arbeitszeit erledigt, bzw. in seiner Abteilung umverteilt werden!