Steuerklassen kombinieren: In Teilzeit ungünstige Klasse V vermeiden
Die Lohnsteuer, die der Arbeitgeber je nach Steuerklasse am Monatsende vom Gehalt abzieht, ist eine Vorauszahlung an das Finanzamt. Die tatsächliche Steuerlast, die sich aus dem gesamten Einkommen eines Paares oder Alleinstehenden ergibt, steht erst nach der Steuererklärung fest. Trotzdem lohnt es sich, wenn Ehepaare wie im folgenden Beispiel die Steuerklassenwahl gut planen:
Beispiel: Die Ehefrau verdient in Teilzeit 20 000 Euro brutto im Jahr, der Mann 60 000 Euro.
Selbst rechnen, dann wechseln
Das Paar nutzt einen Steuerrechner des Bundesfinanzministeriums (Abgabenrechner.de, „Berechnung der Lohnsteuer“, „Faktorverfahren“) und ermittelt: Das Finanzamt wird für 2016 voraussichtlich insgesamt 13 210 Euro Einkommensteuer verlangen. Zudem zeigt der Rechner, wie viel Lohnsteuer die Arbeitgeber je nach Steuerklasse im Jahresverlauf vom Gehalt abziehen:
Einbehaltene Lohnsteuer 2016 (Euro)
Steuerklassen-Kombination | III / V | IV / IV | IV+Faktor / IV+Faktor |
Steuerklassen-Kombination | III / V | IV / IV | IV+Faktor / IV+Faktor |
Ehemann | 8 270 | 13 130 | 11 856 |
Ehefrau | 3 843 | 1 490 | 1 345 |
Summe | 12 113 | 14 620 | 13 201 |
Oft Nachforderungen bei III/V
- Wählt der Ehemann Steuerklasse III und die Frau Klasse V, zieht ihr Arbeitgeber von knapp 1 670 Euro Monatsbrutto rund 320 Euro Lohnsteuer sowie Solidaritätszuschlag und Sozialabgaben ab. Je nach Beitragssatz der Krankenkasse bleiben ihr höchstens rund 1 000 Euro netto. Dazu kommt: Nach der Steuererklärung wird das Finanzamt vom Ehepaar 1 097 Euro Einkommensteuer und etwa 60 Euro Solidaritätszuschlag nachfordern.
- Deutlich attraktiver wird der Teilzeitjob der Frau, wenn beide Steuerklasse IV wählen. Der Mann zahlt zwar mehr Lohnsteuer, die Frau aber jeden Monat knapp 200 Euro weniger. Es geht monatlich insgesamt zwar weniger aufs Konto, am Jahresende erhalten die beiden dafür über 1 400 Euro zurück.
- Besonders passend zahlt das Paar, wenn beide Steuerklasse IV mit Faktor wählen: Nach der Steuererklärung müssen sie nur 9 Euro nachzahlen.
Tipp: Denken Sie um, wenn Sie in absehbarer Zeit Lohnersatzleistungen wie Elterngeld erwarten. In dem Fall kann es sich trotz Teilzeitjob lohnen, wenn sie Steuerklasse III wählt und er Klasse V. Dann fällt ihr Elterngeld am höchsten aus. Mehr zu Regeln und Fristen im Special Elterngeld, Finanztest 8/2015.