Junge Mütter oder Väter, die Beruf und Familie unter einen Hut bekommen wollen, ältere Beschäftigte, die sich einen sanfteren Übergang in den Ruhestand wünschen: Für sie ist ein Teilzeitjob oft die einzige Möglichkeit, sich die gewünschten Freiräume zu schaffen. Doch welche Folgen hat Teilzeit für die Rente? Was ist arbeitsrechtlich zu beachten? Und: Wie können Teilzeitangestellte ihre steuerliche Situation verbessern? Finanztest beantwortet die wichtigsten Fragen zum Thema Teilzeit und sagt, wie Sie das Beste für sich rausholen.
Der Einstieg in den Finanztest-Artikel
„Susanne Grasel hat sich für eine Halbtagsstelle im Krankenhaus entschieden. „So passt es im Moment am besten“, sagt die 37-Jährige, die mit ihrem Mann und Sohn Simon in Waldshut-Tiengen (Baden-Württemberg) lebt. Die medizinisch-technische Assistentin ist eine von mehr als acht Millionen Berufstätigen mit einem sozialversicherungspflichtigen Teilzeitjob.
Manchmal gibt es keine Alternative zur reduzierten Arbeitszeit, etwa für viele Alleinerziehende oder wenn der Arbeitsmarkt keine andere Position bietet. Für viele Mütter ist Teilzeit aber die bewusst gewählte Lösung, um Beruf und Familie zu verbinden: Nach Angaben des Statistischen Bundesamts arbeiten mehr als zwei Drittel der berufstätigen Mütter Teilzeit.
Aber auch abseits der Elternzeit nutzen Arbeitnehmer die Chance, Stunden zu reduzieren, etwa um sich nebenbei fortzubilden oder um sanfter aus dem Job auszusteigen.
Doch Teilzeit wirft einige Fragen auf, zum Beispiel: Wann und wie kann die reduzierte Stelle wieder zur Vollzeitbeschäftigung aufgestockt werden? Wie lassen sich die Einbußen bei der Rente zumindest zum Teil ausgleichen? Welche Alternativen gibt es zur unattraktiven Steuerklasse V, damit vom Monatsbrutto möglichst viel übrig bleibt? (...)“
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Der Leistungsdruck in vielen Unternehmen steigt von Jahr zu Jahr: Stellen werden gestrichen, die Aufgaben auf die übrigen Mitarbeiter verteilt ohne Gehaltsausgleich. Proteste der Mitarbeiter werden mit dem Hinweis abgebügelt, dass in ihren Arbeitsverträgen „Aufgaben können sich ändern“ steht. Deren genauer Umfang ist aber meist nicht definiert! Das führt zu solchen Situationen wie diese: Ein Burn-out gefährdeter Kollege, der seine schwer erkrankte Ehefrau zu Hause pflegt, stellt einen Antrag auf Teilzeitarbeitszeit (Pflegeteilzeit). Die (mündliche) Antwort seines Chefs: reduzierte Arbeitszeit (und Gehalt) sind bei uns möglich, reduzierte Aufgaben – ausgeschlossen. Sämtliche bisherigen Aufgaben müssen von dem Mitarbeiter weiterhin erledigt werden. Der Betroffene solle außerdem schriftlich eine Art „Businessplan“ vorlegen, wie seine Aufgaben (100%) in Zukunft in 50% der Arbeitszeit erledigt, bzw. in seiner Abteilung umverteilt werden!