Dringt bei Unwetter Regenwasser ins Auto ein, kommt die Teilkaskoversicherung nicht für den Schaden auf. Sturm und starker Regen hatten in dem strittigen Fall dazu geführt, dass die Wasserkästen unterhalb der Scheibenwischer überliefen und Nässe ins Fahrzeuginnere und den Motorraum gelangte.
Die Versicherte wollte den so entstandenen Defekt an der Elektrik ihres Autos bei der Versicherung als Überschwemmungs- oder als Sturmschaden geltend machen. Doch der Versicherer weigerte sich und bekam vor dem Oberlandesgericht Hamm recht (Az. 20 U 233/14).
Eine Überschwemmung liege nur vor, wenn Wasser über die Ufer tritt oder die technisch vorgesehenen Abflüsse verlässt und sich auf dem Gelände staut. Und einen Sturmschaden ersetzt die Teilkaskoversicherung nur, wenn der Sturm einen Gegenstand, zum Beispiel einen Ast, aufs Auto wirft. Regenwasser sei nicht als Gegenstand anzusehen.
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