Teilkasko­versicherung Biss­schäden am Auto

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Teilkasko­versicherung - Biss­schäden am Auto

Versicherer müssen nach Biss­schäden durch Mäuse zahlen. © Getty Images

Nimmt ein Kfz-Versicherer den Fahr­zeuginnenraum vom Schutz gegen Tierbisse aus, bezieht sich dies allein auf den Raum, in dem sich die Fahrzeug­insassen befinden und auf den Kofferraum. Das hat das Ober­landes­gericht Frank­furt am Main entschieden (Az. 7 U 25/16). Wenn aber Nagetiere zwischen Karosserie und Innenraum­verkleidung ihr Unwesen treiben, haftet der Versicherer. Ansonsten laufe der Versicherungs­schutz ins Leere. Denn Tierbiss­schäden treten vor allem im Motorraum an Kabeln auf. In dem Fall hatten Nagetiere – wahr­scheinlich Mäuse – unter anderem die Wasser­abläufe des Panorama­dachs zerbissen, einen Kopfairbag angefressen und hinter dem Armaturenbrett Schäden an Dämmung und Isolierung der Verkabelung ange­richtet. Der Versicherer musste zahlen.

Tipp: Herbst­zeit ist Wechsel­zeit: Mit dem Kfz-Versicherungsvergleich der Stiftung Warentest finden Sie das beste Angebot – ob Voll­kasko, Teilkasko oder die schlichte Kfz-Haft­pflicht.

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