
Nimmt ein Kfz-Versicherer den Fahrzeuginnenraum vom Schutz gegen Tierbisse aus, bezieht sich dies allein auf den Raum, in dem sich die Fahrzeuginsassen befinden und auf den Kofferraum. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden (Az. 7 U 25/16). Wenn aber Nagetiere zwischen Karosserie und Innenraumverkleidung ihr Unwesen treiben, haftet der Versicherer. Ansonsten laufe der Versicherungsschutz ins Leere. Denn Tierbissschäden treten vor allem im Motorraum an Kabeln auf. In dem Fall hatten Nagetiere – wahrscheinlich Mäuse – unter anderem die Wasserabläufe des Panoramadachs zerbissen, einen Kopfairbag angefressen und hinter dem Armaturenbrett Schäden an Dämmung und Isolierung der Verkabelung angerichtet. Der Versicherer musste zahlen.
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