Tchibo-Haus Kostenfallen drohen

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Tchibo-Haus - Kostenfallen drohen

Tchibo bietet ein massives Einfamilien­haus der Baufirma Heinz von Heiden an. Der Kaffee­röster nennt es „Energie-Konzepthaus“ und bringt es in drei Versionen auf den Markt, das güns­tigste für 170 000 Euro. test.de hat gemein­sam mit den Baurechts-Experten der Verbraucherzentrale Bremen die Verträge geprüft.

Energie von der Sonne und aus der Erde

Das Energie-Konzepthaus des Unter­nehmens Heinz von Heiden bietet Tchibo in drei Varianten mit Wohn­flächen von 158 bis 168 Quadrat­meter und Preisen zwischen 169 990 und 178 990 Euro an. Das Grund­stück muss der Bauherr selbst bereit­stellen. Im Preis ist eine Bodenplatte enthalten, ein Keller kostet extra. Verlockend klingt die Versorgung mit erneuer­baren Energien. Auf dem Dach ist eine kleine Solar­anlage mit einer Leistung von rund 2,34 Kilowatt peak (kWp) vorgesehen. Die Heiz­wärme kommt aus der Erde und wird mit einer Wärmepumpe im Haus verteilt. Das Haus soll mindestens 30 Prozent weniger Energie benötigen als ein Stan­dard-Neubau nach der Energie­einspar­ver­ordnung. Mit diesem Stan­dard können Hausbauer zins­güns­tige Kredite der staatlichen KfW-Bank beantragen.

Abenteuerliches Energiekonzept

Für die Erdwärmeanlage müssen zwei Sonden mindestens 60 Meter tief in der Erde versenkt werden. Dazu sind Bohrungen nötig. Erreicht der Bohrer plötzlich Fels­gestein oder Grund­wasser wird die Arbeit teuer. Das Risiko trägt der Bauherr. Solche Bohrungen und auch der Einbau der Wärmpumpe müssen Behörden genehmigen. Die Gebühren dafür zahlt der Bauherr. Verweigert das Amt die Bohrung, enthält der Bauvertrag keine Alternative. Zusatz­kosten für eine andere Heizung trägt der Bauherr. Eine Erdwärmehei­zung ist zwar einiges teurer als eine Öl- oder Gasheizung. Dennoch können dem Kunden Zusatz­kosten entstehen. Heinz von Heiden legt einen Fest­preis für das gesamte Haus fest und schlüsselt die einzelnen Posten nicht auf. Der Bauherr erfährt von den Kosten für die Erdwärme-Heizung nichts und kann sie somit auch nicht abziehen. Ebenso muss er die Kosten für den Abtrans­port des Erdaushubs über­nehmen. Ob für die Solar­anlage wie versprochen Marken-Module von SIG Solar auf das Dach kommen, ist nicht sicher. Im Vertrag steht „oder gleich­wertig“.

Keine Kosten- und Planungs­sicherheit

Wenn der Kunde den Vertrag mit Heinz von Heiden unter­schreibt, weiß er nicht, was ihn das Haus tatsäch­lich kostet. Auch die baurecht­liche Planung ist nicht gesichert. Sollte das Bauvorhaben scheitern, hat das Bauunternehmen gegen­über dem Kunden einen Schaden­ersatz­anspruch, weil der Vertrag bereits unter­schrieben ist. Der Kunde zahlt, um aus dem Vertrag raus­zukommen. Welche Fenster, Türen, Treppen, Dachziegel, Sanitär- und Elektro­ausstattung das Haus haben wird, ergibt sich aus dem sogenannten Bemusterungs­gespräch. Das findet auch erst nach Vertrags­schluss statt. Sonder­ausstattungen kosten meistens extra. Der Preis steigt weiter. Nicht enthalten im Fest­preis sind Fußbodenbeläge und Maler­arbeiten. Auch durch das Grund­stück können Mehr­kosten entstehen, etwa wenn es am Hang liegt. Die Beschaffenheit des Grund­stücks wird aber erst nach Vertrags­schluss geprüft.

Unwirk­same Zahlungs­ver­einbarung

Grund­satz beim Bauen ist: Die Baufirma geht in Vorleistung. Sie muss die Leistungen vertrags­gemäß erbringen, erst dann zahlt der Bauherr. Im Zahlungs­plan des Vertrags ist jedoch eine erste Zahlung in Höhe von zwei Prozent des Gesamt­preises nach Vertrags­abschluss fällig, ohne dass bereits ein Gegen­wert da ist. Diese Abschlags­zahlung ist recht­lich unwirk­sam. Der Bauherr hat einen gesetzlichen Anspruch auf Vertrags­erfüllung und kann damit fünf Prozent der Vergütung als Sicherheit behalten. Sie soll dem Bauherrn die recht­zeitige Fertigstellung ohne gravierende Mängel garan­tieren und ihn im Insolvenzfall der Baufirma abfedern. Statt­dessen sieht der Zahlungs­plan die Schluss­rate in Höhe von zwei Prozent des Gesamt­preises nach Haus­über­gabe und nach im Wesentlichen mangelfreier Abnahme vor. Auch diese Abschlags­zahlung ist unwirk­sam.

Zwang zum Versicherungs­paket

Der Bauherr wird im Vertrag verpflichtet, eine Baufertigstellungs­versicherung, Bauherrenhaft­pflicht-, Bauleistungs-, Feuerrohbau- und Gebäude­versicherung der LVM abzu­schließen. Die ersten zwei Jahre sind die Policen im „5-Sterne-Bauherren-Schutz­brief“ beitrags­frei. Wie hoch die Kosten für den Eigentümer danach sind und wie lang die Lauf­zeit ist, erfährt er erst bei Unter­schrift. Mit Bezugs­fertigkeit soll auto­matisch auch eine Leitungs­wasser­versicherung, eine Sturm- und Hagel­versicherung einschließ­lich deren Haftungs­erweiterung „Wohn­gebäude-Plus“ beginnen. Die Baufertigstellungs­versicherung soll den Bauherren glauben machen, dass er vor finanziellen Ausfällen bei Insolvenz des Bauunter­nehmens während der Bauphase geschützt ist. Die Police tritt aber im Versicherungs­fall nur ein, wenn es sich um zusätzliche Kosten handelt. Sie gibt also keine Sicherheit.

Tipp: Je nach Lauf­zeit der Verträge können Sie spätestens nach drei Jahren und nach Ablauf jedes folgenden Vertrags­jahres alle Versicherungen kündigen. Drei Monate vor Ablauf der Frist muss die Kündigung eingehen. Dann würden Sie einmalig die Jahres­beiträge zahlen. Danach können Sie eine gute Bauversicherung aus dem Test Bauherrenhaftpflicht, Bauleistungsversicherung wählen.
Verbraucherzentrale Bremen: Kommentierung zum Hausbauvertrag
Verbraucherzentrale Bundes­verband (vzbv): Pressemeldung

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • beabernau am 17.08.2011 um 13:53 Uhr
    Energieberater auch bei Neubau? Warum nicht?

    Das Beispiel zeigt, dass mangels Alternative zur Wärmepumpe eine Fachberatung statt Flachberatung im Fall X not tut. In manchen Gegenden ist eine Sonde gar ganz verboten, zum Beispiel in Trinkwasserzonen, oder wenn Grundwasser verseucht ist. Ob Wärmepumpen tatsächlich ökologisch sind, das bezweifelt auf das Umweltbundesamt- Meines Erachtens ist eine Gasbrennwerttherme und Solarthermie mit Heizungsunterstützung mindestens gleich öklogisch- man muss sich die Jahresbilanz anschauen. Die PV-Anlage wird im Tiefwinter wenig Strom erzeugen- aber die Wärmpumpe entsprechend viel benötigen-dafür werden auch alte fossile Kraftwerksreserven noch vorgehalten oder eben Atomstrom importiert. www.sonnenhaus-institut.de äußert noch mehr Kritik zu dem Thema.
    Der Preis ist- das muss ich als Architekt sagen - recht sportlich, insbesondere, wenn man unabhängig regionalen Tiefpreise bauen will.
    Es stellt sich noch die Frage nach der Ökologie der Baustoffe - die haben entscheidend mit dem Wohlfühlen zu tu

  • ladi am 26.05.2011 um 02:48 Uhr
    Ein bisschen viel "Gegenkritik"

    Die Kritik von Test, bzw. Verbraucherzentrale ist voll gerechtfertigt. Bei einer derart hohen Investitionssumme kann ich Planungssicherheit erwarten und wird mir in vielen Fällen sogar per Gesetz garantiert. Schwammige Formulierungen "oder gleichwertig", das Ausgehen vom Optimalfall (Erdbohrung), Zwang zu bestimmten Versicherungen oder gar direkt Geld zu kassieren, kaum dass der Vertrag unterschrieben ist, spricht nicht gerade für das Angebot. Aber klar: Kalkuliert man im Vorhinein solide sind solche Traumpreise natürlich nicht zu halten.

  • joku am 24.05.2011 um 15:45 Uhr
    "Tschibo Haus" feat "HvH" nach "ExNorm"- 2.Versuch

    Zunächst mal vielen Dank der treuherzigen Erklärungen der HvH-Hausverkäufer und der wirtschaftlich verbundenen Kommentatoren hier.
    1. Natürlich sind die einzelnen kleinen Tricks und Kniffs nicht in den Verträgen sofort sichtbar. Das ein Hausbauvertrag etwas besonders wichtiges ist, das ist jedem, der es einmal durchgemacht hat (und eben nicht nur daran verdiente), wohl klar, wenn auch manchmal viel zu spät. Deshalb verdient er besonderes Augenmerk. Diese Verträge sind eben BGB-Werk-Verträge. Und diese bedingen die Einhaltung des BGB. 2. Finanzierungslücken werden so oft von Hausbaufirmenvertretern billigend in Kauf genommen, damit der erste Abschluss erst einmal gemacht wurde und der Kunde vom Markt ist. Über diverse Nachträge wird dann der Gewinn realisiert. Oder halt mit Materialien gebaut, die als "gleichwertig" im Vertrag betitelt wurden... Weisen Sie mal das Gegenteil nach...Diesen Vertriebsweg versuchen manche Größen. Ob das ihnen gut tut?...siehe Tschibo & "ExNorm"200

  • iximmo am 13.05.2011 um 23:30 Uhr
    Tchibo Haus

    Heutzutage werden Häuser von Hausverkäufern verkauft als wär's ein Stück Kühlschrank oder ein Auto. Kommt denn irgend jemand vielleicht auch mal auf die Idee bei, der teuersten Entscheidung im Leben einen echten Fachmann hinzuzuziehen. Da haben Leute jahrelang Bauwesen studiert und wissen worauf es ankommt. Aber nein, man geht zum Hausverkäufer. Und anschließend die kostenpflichtige Hotline! Und die fachliche Kompetenz des Hausverkäufers? Vertriebs orientiertes handeln! Das ist deren Job. Verkaufen. Und für einen Abschluss wird schon mal viel erzählt was zuletzt dann doch ein wenig anders ist. Der Fairness wegen- Ausnahmen bestätigen wie immer die Regel.
    Das mag jetzt hässlich klingen, aber ich finde schon, Dummheit sollte ruhig auch mal bestraft werden.

  • ikz100 am 12.05.2011 um 09:48 Uhr
    Heinz von Heiden

    Ich sehe hier keine Kostenfalle, welche Leistung ich erhalte steht sehr genau in der Baubeschreibung und die sollte doch jeder bauwillige vorher einmal gelesen haben. Logisch ist auch, dass der Anbieter eines produktes doch nur den Preis für sein Produkt in einer bestimmten Situation anbieten kann, das Häuser am Hang mehr kosten als auf einer absoluten Ebene sollte doch jedem klar sein. Welche Ausstattung das Haus hat kann ich auch vorher lesen und wenn das nicht reicht kann ich mir alles vorher in einer Ausstellung genau ansehen und auch beraten lassen.
    Ein Architekt kann sicher helfen, nur übernimmt er keine Kostengarantie - warum wohl - und die war mir besonders wichtig.
    Erdwärme ist doch absolut toll und das dafür Löcher gebohrt werden müssen ist ja wohl klar, wie soll es sonst gehen. All diese Leistungen zu diesem Preis ist sagenhaft und hab ich noich nicht an anderer Stelle gesehen und was die Versicherungen angehen, die forderte meine Bank von mir.