Heinz von Heiden hat seine Bauverträge nachgebessert und in einigen Punkten kundenfreundlicher gemacht. Dennoch unterscheibt der Bauherr einen Vertrag für das Tchibo-Haus, von dem er am Ende nicht weiß, was es ihn tatsächlich kostet. Darauf weißt auch der Tchibo-Flyer hin. Die neu angebotenen Rücktrittsrechte sind keine Werbung für das Konzept, sondern ein Warnsignal. Diese Rechte könnten Kunden zu einem viel zu frühen Vertragsschluss verleiten. Das Tchibo-Angebot können nur Bauherren für sich einschätzen, die bereits andere Angebote eingeholt haben. Dennoch empfehlen wir auch diesen Bauherren und Käufern sich zuvor kostenpflichtig zu dem Bauvertrag beraten zu lassen. Bauberatungen bieten zum Beispiel die Verbraucherzentralen, die Prüforganisationen Dekra und Tüv sowie die Bauherrenvereine an. Adressen und Angebote von 18 Organisationen für persönliche Bauberatung finden Sie im Report Bauvertrag: Tipps für faire Klauseln.
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