Taxi

Rechte auf einen Blick: Der Gast wählt das Taxi

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  • Wahl­freiheit. Ein Fahr­gast darf an allen Halteplätzen das Taxi auswählen, das ihm am besten gefällt. Auch den Sitz­platz darf er aussuchen.
  • Taxa­meter. Der Taxa­meter muss bei allen Fahrten einge­schaltet sein. Nur so ist der Passagier abge­sichert, wenn es zu Auseinander­setzungen um den Fahr­preis kommen sollte. 
  • Geräusche. Radio und Funk­gerät dürfen anbleiben. Auf Wunsch des Gastes muss der Fahrer aber die Laut­stärke drosseln.
  • Stre­ckenführung. Ist nichts anderes vereinbart, ist der Fahrer verpflichtet, die kürzeste und damit billigste Strecke zu wählen. Der Fahr­gast darf aber eine besondere Strecke verlangen, beispiels­weise eine Auto­bahn­fahrt bei Eile.
  • Rauchen. Rauchen ist für Fahrer und Gäste seit 2007 verboten.
  • Beför­derungs­pflicht. Taxifahrer müssen auch sehr kurze Stre­cken akzeptieren. Lange Über­land­fahrten dürfen Fahrer aber auch ablehnen.
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Leu am 04.06.2013 um 20:01 Uhr
Mietwagenfahrer =! Taxifahrer

Manchmal wird auch ein Mietwagenfahrer mit einem Taxifahrer verwechselt. Mietwagenfahrer haben kein Taxischild und dürfen unterwegs niemanden mitnehmen. Diese fahren nur nach Bestellung über die Zentrale. Bei Mietwagen wird allerdings nur die reine Strecke bezahlt. Wartet der Fahrgast an Ampeln oder im Stau, entstehen keine weiteren Kosten. Im Taxi jedoch erfolgt eine Mischkalkulation zwischen Zeit und Strecke. Bei der Mietwagenzentrale lässt sich der Fahrpreis also vorher genau abmachen oder berechnen.

schlemihl26 am 03.06.2013 um 22:21 Uhr
Korrektur: Nummer des Taxis

Die Nummer, die gleichzeitig auch die Konzessionsnummer des Taxis ist, muss (zumindest in Berlin) schwarz auf gelbem Grund in der rechten unteren Ecke der HECKscheibe angebracht sein. .
Auf der Quittung muss diese Nummer UND die vollständige Firmenanschrift stehen.
Es ist hilfreich, sich JEDE Fahrt quittieren zu lassen. Dann hat man alle Daten schriftlich für den Fall, wenn z.B. das Handy unbemerkt aus der Tasche gerutscht ist. Auch die Funkzentralen rufen Suchanzeigen nach der Funknummer (idR = Konzessionsnummer) aus.
Der Fahrgast darf nicht nur am Halteplatz die Taxe aussuchen, er/sie darf bei der Bestellung über eine Funkzentrale auch Wünsche äußern wie "Kombi", in heißen Sommern "mit Schiebedach" resp. "mit Klimaanlage", "Großraumtaxi" mit bis zu 8 Plätzen etc. Eine auf Service bedachte Taxizentrale wird versuchen, die Wünsche des Fahrgastes zu erfüllen.
Oft gibt es auch Streit wg. Zuschlägen. Bei Koffer, Kreditkarten ja, Kinderwagen nein (Berlin). Nachfragen lohnt.

kuddeldaddeldu am 30.05.2013 um 11:08 Uhr
Rechte des Fahrgastes

Der Taxifahrer ist verpflichtet, immer die kürzeste Strecke zu fahren. Sind dort allerdings viele Ampeln, Stau, Baustellen o. ä. ist diese Strecke nicht unbedingt die preisgünstigste. Dann kann der Fahrer mit Einverständnis des Fahrgastes eine andere Strecke wählen.