- Wahlfreiheit. Ein Fahrgast darf an allen Halteplätzen das Taxi auswählen, das ihm am besten gefällt. Auch den Sitzplatz darf er aussuchen.
- Taxameter. Der Taxameter muss bei allen Fahrten eingeschaltet sein. Nur so ist der Passagier abgesichert, wenn es zu Auseinandersetzungen um den Fahrpreis kommen sollte.
- Geräusche. Radio und Funkgerät dürfen anbleiben. Auf Wunsch des Gastes muss der Fahrer aber die Lautstärke drosseln.
- Streckenführung. Ist nichts anderes vereinbart, ist der Fahrer verpflichtet, die kürzeste und damit billigste Strecke zu wählen. Der Fahrgast darf aber eine besondere Strecke verlangen, beispielsweise eine Autobahnfahrt bei Eile.
- Rauchen. Rauchen ist für Fahrer und Gäste seit 2007 verboten.
- Beförderungspflicht. Taxifahrer müssen auch sehr kurze Strecken akzeptieren. Lange Überlandfahrten dürfen Fahrer aber auch ablehnen.
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Manchmal wird auch ein Mietwagenfahrer mit einem Taxifahrer verwechselt. Mietwagenfahrer haben kein Taxischild und dürfen unterwegs niemanden mitnehmen. Diese fahren nur nach Bestellung über die Zentrale. Bei Mietwagen wird allerdings nur die reine Strecke bezahlt. Wartet der Fahrgast an Ampeln oder im Stau, entstehen keine weiteren Kosten. Im Taxi jedoch erfolgt eine Mischkalkulation zwischen Zeit und Strecke. Bei der Mietwagenzentrale lässt sich der Fahrpreis also vorher genau abmachen oder berechnen.
Die Nummer, die gleichzeitig auch die Konzessionsnummer des Taxis ist, muss (zumindest in Berlin) schwarz auf gelbem Grund in der rechten unteren Ecke der HECKscheibe angebracht sein. .
Auf der Quittung muss diese Nummer UND die vollständige Firmenanschrift stehen.
Es ist hilfreich, sich JEDE Fahrt quittieren zu lassen. Dann hat man alle Daten schriftlich für den Fall, wenn z.B. das Handy unbemerkt aus der Tasche gerutscht ist. Auch die Funkzentralen rufen Suchanzeigen nach der Funknummer (idR = Konzessionsnummer) aus.
Der Fahrgast darf nicht nur am Halteplatz die Taxe aussuchen, er/sie darf bei der Bestellung über eine Funkzentrale auch Wünsche äußern wie "Kombi", in heißen Sommern "mit Schiebedach" resp. "mit Klimaanlage", "Großraumtaxi" mit bis zu 8 Plätzen etc. Eine auf Service bedachte Taxizentrale wird versuchen, die Wünsche des Fahrgastes zu erfüllen.
Oft gibt es auch Streit wg. Zuschlägen. Bei Koffer, Kreditkarten ja, Kinderwagen nein (Berlin). Nachfragen lohnt.
Der Taxifahrer ist verpflichtet, immer die kürzeste Strecke zu fahren. Sind dort allerdings viele Ampeln, Stau, Baustellen o. ä. ist diese Strecke nicht unbedingt die preisgünstigste. Dann kann der Fahrer mit Einverständnis des Fahrgastes eine andere Strecke wählen.