
Auch so etwas Alltägliches wie eine Taxifahrt wirft erstaunlich viele Fragen auf: Darf der Passagier im Taxi regelmäßig fotografiert werden? Darf ein Kunde einen Wagen auswählen, der weiter hinten in der Schlange steht? Muss der Fahrer Geld wechseln können? Das Special von test bietet eine kleine Rundfahrt durch die Fragen des Rechts.
Alle 15 Sekunden ein Foto
Wer in Bremen in ein Taxi steigt, wird alle 15 Sekunden von einer kleinen Kamera fotografiert. Mit den Fotos wollen sich Taxifahrer vor möglichen Gewalttaten schützen. Ein Zehntel aller Taxis meldet mindestens einen gewalttätigen Übergriff pro Jahr, betont der Deutsche Taxi- und Mietwagenverband (BZP). Auch in anderen deutschen Städten sind vereinzelt Taxen mit Kameras unterwegs. Datenschützer wehren sich gegen die Fahrgastbilder. Auch nicht jedem Passagier passt es, während der Fahrt ständig fotografiert zu werden.
Spezialkamera in der Sonnenblende
„Solche Fotos dürfen gemacht werden – verboten ist eine permanente Videoüberwachung von Fahrgästen“, sagt Anwalt Markus Jahn, spezialisiert auf Verkehrsrecht in Berlin. Nach 24, spätestens 48 Stunden müssen Taxiunternehmen die Fotos vernichten, es sei denn, es gab einen Vorfall. Die Wagen mit der Spezialkamera in der Sonnenblende müssen am Seitenfenster oder auf der Tür auf die Aufzeichnung hinweisen. „Wer nicht fotografiert werden möchte, braucht nicht einzusteigen. Zwischen Taxifahrern und ihren Gästen besteht Vertragsfreiheit“, sagt der Anwalt. Fahrgäste können ihr Taxi frei wählen. Im Gegenzug dürfen auch die Fahrer potenzielle Gäste ablehnen, etwa wenn jemand einen stark betrunkenen Eindruck macht. „Es kommt immer wieder zu Zwistigkeiten zwischen Taxigästen und Fahrern. Sie landen aber fast nie vor Gericht,“ berichtet Markus Jahn. Der Streitwert liege fast immer unter 100 Euro, da lohne sich keine juristische Auseinandersetzung. Ein Klassiker, der für viel Unmut sorgt, ist die Frage, ob der Fahrer den kürzesten Weg nahm oder Extrarunden durch die Stadt kurvte. Je weiter die Strecke, umso höher der Fahrpreis. Streit nutzt hier nichts.
Fahrstrecke lässt sich überprüfen
Wer sich übers Ohr gehauen fühlt, sollte die Nummer des Taxis – steht rechts in der Frontscheibe – notieren. Dann lässt er sich eine Quittung ausstellen, auf der Start, Ziel, Datum und Uhrzeit der Fahrt stehen. Damit wendet er sich an die Taxi-Innung oder an die Polizei. Die Profis können die Streckenführung überprüfen und einen möglichen Betrug aufdecken.
Heikle Sache mit dem Wechselgeld
Besonders heikel ist die Sache mit dem Wechselgeld. „Ein Fahrer muss in der Regel keine größeren Geldscheine wechseln können. Können größere Geldscheine nicht gewechselt werden, geht dies zulasten des Fahrgasts,“ heißt es zum Beispiel auf der Website des Taxiverbands Berlin. Also lieber vorher fragen, ob der Fahrer auf einen 100-Euro-Schein herausgeben kann. Sinnvoll ist es, wenn der Gast bereits beim Einsteigen oder Anruf in der Taxizentrale einiges klärt. Akzeptiert der Fahrer Kredit- oder ec-Karten? Ist er bereit, Funk und Radio abzustellen, damit der Passagier während der Fahrt in Ruhe telefonieren kann? So lassen sich bereits im Vorfeld Streitigkeiten vermeiden – und Fahrer wie Fahrgast erreichen entspannt das Ziel.
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Manchmal wird auch ein Mietwagenfahrer mit einem Taxifahrer verwechselt. Mietwagenfahrer haben kein Taxischild und dürfen unterwegs niemanden mitnehmen. Diese fahren nur nach Bestellung über die Zentrale. Bei Mietwagen wird allerdings nur die reine Strecke bezahlt. Wartet der Fahrgast an Ampeln oder im Stau, entstehen keine weiteren Kosten. Im Taxi jedoch erfolgt eine Mischkalkulation zwischen Zeit und Strecke. Bei der Mietwagenzentrale lässt sich der Fahrpreis also vorher genau abmachen oder berechnen.
Die Nummer, die gleichzeitig auch die Konzessionsnummer des Taxis ist, muss (zumindest in Berlin) schwarz auf gelbem Grund in der rechten unteren Ecke der HECKscheibe angebracht sein. .
Auf der Quittung muss diese Nummer UND die vollständige Firmenanschrift stehen.
Es ist hilfreich, sich JEDE Fahrt quittieren zu lassen. Dann hat man alle Daten schriftlich für den Fall, wenn z.B. das Handy unbemerkt aus der Tasche gerutscht ist. Auch die Funkzentralen rufen Suchanzeigen nach der Funknummer (idR = Konzessionsnummer) aus.
Der Fahrgast darf nicht nur am Halteplatz die Taxe aussuchen, er/sie darf bei der Bestellung über eine Funkzentrale auch Wünsche äußern wie "Kombi", in heißen Sommern "mit Schiebedach" resp. "mit Klimaanlage", "Großraumtaxi" mit bis zu 8 Plätzen etc. Eine auf Service bedachte Taxizentrale wird versuchen, die Wünsche des Fahrgastes zu erfüllen.
Oft gibt es auch Streit wg. Zuschlägen. Bei Koffer, Kreditkarten ja, Kinderwagen nein (Berlin). Nachfragen lohnt.
Der Taxifahrer ist verpflichtet, immer die kürzeste Strecke zu fahren. Sind dort allerdings viele Ampeln, Stau, Baustellen o. ä. ist diese Strecke nicht unbedingt die preisgünstigste. Dann kann der Fahrer mit Einverständnis des Fahrgastes eine andere Strecke wählen.