Der Sommer bringt es an den Tag: Immer häufiger wird nackte Haut durch vielfarbige Tattoos verziert.
Fast jeder zehnte Deutsche trägt am Körper ein Tattoo – oft sogar gleich mehrere. Zunehmend begehrt ist auch der Schminkersatz mit Permanent-Make-up. Nun warnt das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR): Die vielfarbigen, langlebigen Schmucktechniken sind möglicherweise gesundheitskritisch. Die Farbpigmente, die beim Tätowieren mit Nadeln in die Haut eingestochen werden, können von dort in tiefere Schichten abwandern und über die Blutbahn im Körper verteilt werden. Die Gefahr dabei: Entzündungen und schwere allergische Hautreaktionen.
Eine Ursache ist zum Beispiel das Para-Phenylendiamin (PPD), das in Henna-Tattoos zum Abdunkeln benutzt wird. Dabei muss PPD noch nicht einmal unbedingt eingestochen werden, um im Körper schwere Hautreaktionen auszulösen.
Schon das intensive Einreiben beim Aufbringen gemalter Tattoos (Temptoos: temporäre Bilder), die an den Stränden südlicher Urlaubsparadiese von fliegenden Händlern angeboten werden, kann zu schweren Kontaktallergien führen. Und ist man erst einmal gegenüber PPD sensibilisiert, sind allergische Reaktionen auch gegen andere, chemisch ähnlich zusammengesetzte Farben möglich. Auch die metallhaltigen Bestandteile der verwendeten Farbmischungen können Allergien auslösen.
Nicht gesetzlich geregelt
Weitere Gefahrenquellen bei Tattoos und Permanent-Make-up: Verunreinigungen in den Farbmischungen und bestimmte Azofarbstoffe, deren Abbauprodukte Krebs erregend wirken können.
Farbstoffe in Kosmetika, die auf die Haut aufgetragen werden – wie Rouge oder Lidschatten – sind „kosmetische Mittel“. Sie unterliegen gesetzlichen Regelungen und wurden auf gesundheitliche Risiken hin geprüft. Anders Tätowierfarben: Sie werden in die Haut gespritzt, nicht aufgetragen. Deshalb gelten sie nicht als Kosmetika und verschwinden im gesetzlich nicht geregelten Freiraum.