
Scharfe Klinge. So machen Taschenmesser Freude. © Alamy Stock Photo / Ben North (Symbolbild)
Nur drei von zwölf Klappmessern im Test des Schweizer Verbrauchermagazins Saldo schneiden gut ab. Alle drei sind in Deutschland erhältlich.
Auf die Klinge kommt es an
Im Saldo-Test von zwölf Taschenmessern war die Klinge das wichtigste Prüfkriterium. Sie soll Fischhaut, Äste oder Seile durchtrennen, scharf bleiben und nicht rosten. Im Labor zeigte sich, dass längst nicht alle Klingen den Ansprüchen genügen. Ein Messer ging überdies im Falltest kaputt. Insgesamt überzeugten nur drei Taschenmesser.
Leatherman Testsieger vor Victorinox
Das rundum gute Leatherman Free K2 aus den USA kostet in Deutschland rund 120 Euro und überzeugt mit scharfer Klinge. Am ergonomischsten in der Hand liegt der Klassiker von Victorinox mit weißem Schweizerkreuz auf rotem Grund in der Variante Hunter pro Alox für hierzulande knapp 100 Euro. Preistipp ist das robuste Swiza SH01R-WM für 30 Euro.
Zwei Klappmesser rosten nicht
Im Prüflabor tauchten Fachleute die Messer im Verlauf von sechs Stunden immer wieder in eine Kochsalzlösung. Anschließend zählten sie unter der Lupe unter anderem die Risse in der Klinge. Je stärker der Stahl angegriffen war, desto schlechter fiel die Bewertung aus.
Die beiden Schweizer Messer von Victorinox und Swiza überstanden das Eintauchen ins Salzwasser ohne nennenswerte Spuren. Sie taugen auch als Begleiter beim Segeln oder Fischen.
Die Klinge pflegen
Im Alltagsgebrauch treten Bedingungen wie im Salzwasser-Test selten auf. Zudem lässt sich Korrosion durch Pflege vermindern. Die Fachleute von Saldo raten, das Messer trocken zu halten und ab und zu mit ein paar Tropfen Öl einzureiben.
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@ReverendFlashback: Das Leatherman Free K2 dürfte rechtlich zwar als Einhandmesser im Sinne von § 42a Absatz 1 Nummer 3 Waffengesetz einzustufen sein, aber für die „normale“ Nutzung ist nach unserer Einschätzung die Verbotsausnahme des § 42 Absatz 3 letzte Alternative WaffG („allgemein anerkannter Zweck“) einschlägig. Das Waffengesetzt selbst erläutert nicht näher, was darunter zu verstehen ist. Aber aus der Gesetzesbegründung geht hervor, dass allgemein anerkannter Nutzungszweck beispielsweise die Nutzung für ein Picknick, das Bergsteigen oder die Gartenpflege ist (Bundestags-Drucksache 16/8224, Seite 18, Link: https://dserver.bundestag.de/btd/16/082/1608224.pdf). Bei der weiteren Recherche zur Frage, welche Nutzungsabsichten unter den Begriff „allgemein anerkannter Zweck“ fallen, sind wir auch auf die Anfragen des Betreibers des Deutschen Messerforums gestoßen. Dieser hatte im Jahr 2008 (Inkrafttreten des neuen § 42a WaffG) die Innenministerien einiger Bundesländer und das Bundesinnenministerium um eine Erläuterung des Begriffs gebeten. Die Antworten (hier veröffentlicht: http://messer-werkzeuge.de/initiative/pages/anfrage-allgemein-anerkannter-zweck.php ) zeigen, dass auch aus Sicht der mit dem Waffengesetz befassten Beamten neben Picknick, Bergsteigen und Gartenpflege das Mitführen solcher Messer zur Fischerei, zur Jagd oder beim Camping als allgemein anerkannter Zweck angesehen wird (sogar das bloße "Apfelschälen"), sprich: erlaubt ist. Das Mitführen eines Leatherman Free K2 ist daher keineswegs allgemein verboten – es kommt auf den konkreten Nutzungszweck an.
Ich bin auch ein Fan von Leatherman Multitools, aber hätte nicht vielleicht auch in die Bewertung einfließen müssen, dass das Leatherman Free dank Einhandöffnung und fester Verriegelung in Deutschland nicht legal zu tragen ist?