Alle Testergebnisse für Festnetztarife für Internet und Telefonie 02/2019
1. Kündigung prüfen
Schauen Sie, zu welchem Termin Sie bei Ihrem bisherigen Anbieter kündigen können. Das steht in Ihrer Rechnung. Liegt Ihnen die nicht vor, loggen Sie sich auf der Webseite des Anbieters ein. Beispiel: Ihr Vertrag läuft 24 Monate und endet am 31. Dezember 2019, die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Dann müssten Sie bis spätestens Ende September 2019 kündigen. Ansonsten bleiben Sie im Vertrag – in der Regel ein weiteres Jahr.
2. Anbieter wählen
Wählen Sie den neuen Anbieter und überprüfen Sie die Verfügbarkeit für Ihre Adresse auf dessen Webseite. Beauftragen Sie das neue Unternehmen mindestens 30 Tage vor Ablauf Ihrer Kündigungsfrist. Die Kündigung beim alten Anbieter kann der neue übernehmen.
3. Rufnummer mitnehmen
Wer seine alte Rufnummer behalten möchte, beantragt die „Portierung der Rufnummer“ in das Netz des neuen Anbieters. Vorteil: Sie bleiben unter der Rufnummer erreichbar, die Ihre Freunde und Familienangehörigen von Ihnen kennen. Die Mitnahme der Rufnummer kann bis zu 30 Euro kosten.
4. Wechseln
Die Anbieter arrangieren den Wechsel zum vereinbarten Termin. In unserem Beispiel am 1. Januar 2020. Ihre Leitung darf höchstens einen Tag unterbrochen sein. Klappt die Verbindung beim neuen Anbieter nicht, muss der alte wieder einspringen. Hilfe bei Problemen erhalten Sie unter bundesnetzagentur.de, Rubrik Verbraucherservice. Laut Bundesnetzagentur verlaufen gut 99 Prozent der Wechsel reibungslos.
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Kommentar vom Administrator gelöscht. Grund: Schleichwerbung
@HerbertK: Korrigiert um 13:53:
Es gibt Minimalwerte und sogenannte "Normalwerte" für die Datenübertragungsraten. Für den von Ihnen genutzten Tarif werden laut Produktinformationsblatt als Minimalwerte 6 Mbit/s im Download und 0,7 Mbit/s im Upload genannt.
Damit würde Vodafone zumindest die unteren Datenübertragungsraten erreichen. Das dies sicherlich nicht Ihre Erwartung erfüllt, können wir gut nachvollziehen. Vielleicht gibt es an Ihrem Standort noch Alternativen, wie z. B. der Wechsel zu einem Kabelnetzanbieter. Kontaktieren Sie aber auch Ihren Anbieter um zu klären woran es liegt, dass Sie nur die Minimalwerte erreichen.
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Die Verbraucherzentrale berichtet: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/onlinedienste/internetanschluss-zu-langsam-was-betroffene-tun-koennen-12763
(Bu)
Dass im Tarif für Up- und Download die Maximalwerte gennat sind, die in der Praxis wohl nie erreicht werden, ist bekannt.
Gibt es MINIMALwerte, die der Anbieter regelmäßig einhalten muss?
Mein Vertrag bei Vodafon Internet & Phone DSL 16 nennt 5 Mbit/s in Up- und 16 Mbit/s im Download.Nach vielen Speedtests (Breitband, Telekom, Chip usw.) liege ich beim
- Download bei durchjschnittlich 8 Mbit/s = 50 % des Maximalwertes
- Upload bei durchschnittlich 0,6 Mbit/s = 12 % des Maximalwertes
(Bei der Vodafone-Messung ergibt sich immer ein Upload von 1 Mbit/s. Grund: Vodafone nennt nur ganze Zahlen. Und 0,52 Mbit/s werden eben auf 1 Mbit/s augerundet).
Ist mit 12 % die zugesagte Leistung erbracht?
Für ein Gebäude das nur einfaches DSL kann hat die Maingau gute Konditionen, nach mehreren Absagen war es der einzige Anbieter, der einen monatlich kündbaren Anschluss bereitgestellt hat.
@peterw2401: Es ist leider richtig, dass die genannten Dienste nicht von der Festnetzflatrate abgedeckt sind. Die Anbieter dürfen selbst definieren, was ihre Flatrate abdeckt. Bei Konferenzdiensten ist es leider so, dass diese deutlich intensiver genutzt werden als gewöhnliche Rufnummern und damit vermutlich die Kalkulation des Anbieters durcheinanderbringen. Auch würde ich mir wünschen, dass man nicht in einer seitenlangen Liste schauen müssten, ob eine Ortsnummer nun doch von der Flatrate ausgenommen ist.
Ich halte das Problem allerdings mittlerweile nicht mehr für gravierend, da bei HomeOffice der Computer sowieso läuft und man per Headset am Computer sogar die bessere Sprachqualität erreicht. Rein technisch gesehen sind Telefonnummern heute nicht mehr notwendig.