Kostenlose Bargeldauszahlungen an Targobank-Automaten in Deutschland – so wirbt die Targobank für die Visa Online-Classic Kreditkarte. Doch in der Kreditkartenabrechnung eines Finanztest-Lesers stand für eine Bargeldabhebung eine „Finanzierungsgebühr“. Auf seine Reklamation antwortete die Bank, dass sie zwar keine Bargeldauszahlungsgebühr berechnet, eine Finanzierungsgebühr aber schon. Doch die ist in den Unterlagen kaum zu finden.
Hinweis tief im Kleingedruckten
Die Gebühr steht an verschiedenen Orten und es wird kein einheitlicher Begriff gewählt. Sie taucht auf Seite 37 der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) auf: „Der Verzicht gilt nicht für die Geltendmachung von Kreditzinsen auf Bargeldauszahlungen aus einem Sollsaldo auf dem Kreditkartenkonto.“ Unter dem Punkt Entgelt für Bargeldauszahlung heißt es „... zuzüglich Sollzinsen“.
Fußnote im Preisverzeichnis
Auf die Sollzinsen wird nur verzichtet, wenn der Kunde Guthaben auf seinem – unverzinsten – Kreditkartenkonto hat oder die Karte die „Gratis Cash-Funktion“ besitzt. Das bedeutet, dass der Kunde ein Targobank-Guthaben von 75 000 Euro hat oder ein Girokonto mit 600 Euro Mindestgeldeingang sowie eine Einzugsermächtigung für die Kreditkarte. Transparenz scheint nicht die Stärke der Targobank zu sein. Das zeigte bereits unsere Bewertung ihrer Kreditkartenabrechnungen: Mangelhaft.
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In der Kreditkartenabrechnung Juli fiel mir eine Gebühr für Rechnungsversand per Post in Höhe von 1,08 Euro auf.Über diese Gebühr hatte ich keinerlei schriftl. Information erhalten. Ich forderte Rückerstattung und kündigte dann auch die Karte. Telefonisch wurde mir mitgeteilt. Eine kostenlose Kreditkarte sei nur über online Abrechnungen möglich.Meine Kündigung wurde zum 30.8.schriftlich mit Bedauern ohne Kommentar akzeptiert, Gebühren wurden bis September eingezogen, insgesamt 3,24 Euro.