Wer als Tagesmutter oder Tagesvater selbstständig tätig sein will, muss sich selbst um die Versicherungen kümmern.
- Kranken- und Pflegeversicherung. Selbstständige Tagesmütter und -väter müssen eine freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung abschließen. Die Hälfte der Beiträge erstattet das zuständige Jugendamt. Wer verheiratet ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen über den Ehepartner familienversichert sein, darf dann aber bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten.
- Rentenversicherung. Tagesmütter und Tagesväter sind rentenversicherungspflichtig, wenn ihre Einkünfte nach Abzug der Betriebsausgabenpauschale (pro Kind und Monat) 400 Euro überschreiten. Auch hier erstattet das Jugendamt die Hälfte der Beiträge.
- Arbeitslosenversicherung. Unter bestimmten Bedingungen können sich selbstständige Tagesmütter und -väter gegen Arbeitslosigkeit versichern. Welche das sind, wissen die Arbeitsagenturen vor Ort. Achtung: Anträge sind spätestens innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit bei der Arbeitsagentur zu stellen.
- Unfallversicherung. Falls Tagesmütter und -väter während ihrer Arbeit einen Unfall haben, sind sie gesetzlich über die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege versichert. Dort müssen sie sich aber zuvor anmelden. Die Beiträge für diese Versicherung übernimmt das Jugendamt nach Einreichen der Rechnung.
- Haftpflichtversicherung. Wer fremde Kinder betreuen will, muss außerdem eine Berufshaftpflichtversicherung haben, die speziell auf die Tätigkeit in der Kindertagespflege abgestimmt ist. Eine private Haftpflichtversicherung reicht meist nicht aus.
-
- Ob Kita oder Au-pair – Eltern wollen ihren Nachwuchs in guten Händen wissen. Aufwendungen für die Aufsicht können sie sich teilweise über die Steuererklärung zurückholen.
-
- Wer im eigenen Haushalt einen Babysitter beschäftigt, wird zum Arbeitgeber. Mit einer Anmeldung bei der Minijob-Zentrale sind beide Parteien abgesichert – zum Beispiel,...
-
- Gut, wenn das Kind gut versorgt ist in der Kita oder bei einer Tagesmutter. Wir geben Antworten rund um Antrag, Förderung und Platzanspruch und bieten einen Musterbrief.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
Hallo,
als ich mich ca. vor 2 Jahren danach erkundigt habe, war es egal für meine erste Bewertung durch das Jugendamt, ob ich mit 50 schon 2 oder 20 Kinder groß gezogen habe. Ich wurde gleich bewertet in der Richtung als wenn ich mit 50 keine Kinder hatte. Auch ist es egal gewesen, ob ich schon mit Kindern gearbeitet habe oder nicht. War halt zu diesem Zeitpunkt fast auf HARTZ4 und habe etwas gesucht um Geld zu verdienen, egal wie viel.
Habe die Bewertung dann nicht machen lassen, weil ein 50 jähriger Single hätte eh überhaupt keine Chance gehabt, überhaupt erst mal in eine mögliche Erwägung gezogen zu werden. Wollte auch nicht erst mal Geld ausgeben um nachher dann zu erfahren, überhaupt keine Chance. Würde sich bei unserer Politik wundern, wenn sich da was generell geändert hat.
Gruß
Christian