Tages­mutter werden

Diese Versicherungen sind wichtig

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Wer als Tages­mutter oder Tages­vater selbst­ständig tätig sein will, muss sich selbst um die Versicherungen kümmern.

  • Kranken- und Pflege­versicherung. Selbst­ständige Tages­mütter und -väter müssen eine freiwil­lige Kranken- und Pflege­versicherung abschließen. Die Hälfte der Beiträge erstattet das zuständige Jugend­amt. Wer verheiratet ist, kann unter bestimmten Voraus­setzungen über den Ehepartner familien­versichert sein, darf dann aber bestimmte Einkommens­grenzen nicht über­schreiten.
  • Renten­versicherung. Tages­mütter und Tages­väter sind renten­versicherungs­pflichtig, wenn ihre Einkünfte nach Abzug der Betriebs­ausgabenpauschale (pro Kind und Monat) 400 Euro über­schreiten. Auch hier erstattet das Jugend­amt die Hälfte der Beiträge.
  • Arbeits­losen­versicherung. Unter bestimmten Bedingungen können sich selbst­ständige Tages­mütter und -väter gegen Arbeits­losig­keit versichern. Welche das sind, wissen die Arbeits­agenturen vor Ort. Achtung: Anträge sind spätestens inner­halb eines Monats nach Aufnahme der Tätig­keit bei der Arbeits­agentur zu stellen.
  • Unfall­versicherung. Falls Tages­mütter und -väter während ihrer Arbeit einen Unfall haben, sind sie gesetzlich über die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege versichert. Dort müssen sie sich aber zuvor anmelden. Die Beiträge für diese Versicherung über­nimmt das Jugend­amt nach Einreichen der Rechnung.
  • Haft­pflicht­versicherung. Wer fremde Kinder betreuen will, muss außerdem eine Berufs­haft­pflicht­versicherung haben, die speziell auf die Tätig­keit in der Kinder­tages­pflege abge­stimmt ist. Eine private Haft­pflicht­versicherung reicht meist nicht aus.
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ch62718ris am 15.06.2013 um 08:50 Uhr
Finde folgendes nicht so gut

Hallo,
als ich mich ca. vor 2 Jahren danach erkundigt habe, war es egal für meine erste Bewertung durch das Jugendamt, ob ich mit 50 schon 2 oder 20 Kinder groß gezogen habe. Ich wurde gleich bewertet in der Richtung als wenn ich mit 50 keine Kinder hatte. Auch ist es egal gewesen, ob ich schon mit Kindern gearbeitet habe oder nicht. War halt zu diesem Zeitpunkt fast auf HARTZ4 und habe etwas gesucht um Geld zu verdienen, egal wie viel.
Habe die Bewertung dann nicht machen lassen, weil ein 50 jähriger Single hätte eh überhaupt keine Chance gehabt, überhaupt erst mal in eine mögliche Erwägung gezogen zu werden. Wollte auch nicht erst mal Geld ausgeben um nachher dann zu erfahren, überhaupt keine Chance. Würde sich bei unserer Politik wundern, wenn sich da was generell geändert hat.
Gruß
Christian