Diese Versicherungen sind wichtig
Wer als Tagesmutter oder Tagesvater selbstständig tätig sein will, muss sich selbst um die Versicherungen kümmern.
- Kranken- und Pflegeversicherung. Selbstständige Tagesmütter und -väter müssen eine freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung abschließen. Die Hälfte der Beiträge erstattet das zuständige Jugendamt. Wer verheiratet ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen über den Ehepartner familienversichert sein, darf dann aber bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten.
- Rentenversicherung. Tagesmütter und Tagesväter sind rentenversicherungspflichtig, wenn ihre Einkünfte nach Abzug der Betriebsausgabenpauschale (pro Kind und Monat) 400 Euro überschreiten. Auch hier erstattet das Jugendamt die Hälfte der Beiträge.
- Arbeitslosenversicherung. Unter bestimmten Bedingungen können sich selbstständige Tagesmütter und -väter gegen Arbeitslosigkeit versichern. Welche das sind, wissen die Arbeitsagenturen vor Ort. Achtung: Anträge sind spätestens innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit bei der Arbeitsagentur zu stellen.
- Unfallversicherung. Falls Tagesmütter und -väter während ihrer Arbeit einen Unfall haben, sind sie gesetzlich über die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege versichert. Dort müssen sie sich aber zuvor anmelden. Die Beiträge für diese Versicherung übernimmt das Jugendamt nach Einreichen der Rechnung.
- Haftpflichtversicherung. Wer fremde Kinder betreuen will, muss außerdem eine Berufshaftpflichtversicherung haben, die speziell auf die Tätigkeit in der Kindertagespflege abgestimmt ist. Eine private Haftpflichtversicherung reicht meist nicht aus.
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