Tages­mutter werden

Wie Tages­eltern arbeiten können

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Tages­mütter und Tages­väter können ihre Schützlinge an verschiedenen Orten betreuen. Eine Pfle­geerlaubnis vom Jugend­amt ist immer notwendig, wenn die Betreuung der Kinder nicht im Haushalt der Eltern statt­findet.

  • Im Haushalt der Eltern. Die Kinder werden zuhause bei ihren Eltern betreut. Die Tages­mutter oder der Tages­vater ist weisungs­abhängig von den Eltern und meist bei ihnen angestellt. Die Eltern sind also Arbeit­geber. Für diese Form der Betreuung ist keine Erlaubnis vom Jugend­amt notwendig.
  • Im eigenen Haushalt. Tages­eltern können eigene Räume in ihrer Wohnung einrichten, um Kinder zu betreuen. Die Räume müssen „geeignet“ sein – je nach Bundes­land gibt es da unterschiedliche Vorgaben. Bis zu fünf fremde Kinder darf eine Tages­pflege­person im eigenen Haushalt betreuen.
  • In angemieteten Räumen. In einigen Bundes­ländern können Tages­mütter und Tages­väter auch Räume anmieten, um Kinder zu betreuen. Das jeweilige Landes­recht regelt, welche Räume dafür „geeignet“ sind. Dazu gehört zum Beispiel, dass es ausreichend Platz zum Spielen, aber auch zum Zurück­ziehen und Schlafen gibt und Wald- und Park­anlagen zum Spielen in der Nähe sind.
  • Groß­tages­pflege. Wenn sich mehrere Tages­mütter und Tages­väter zusam­menschließen und gemein­sam mehrere Kinder betreuen, spricht man von einer Groß­tages­pflege. Sie ist allerdings nicht in allen Bundes­ländern möglich. Wie viele Kinder betreut werden dürfen, variiert von Land zu Land. Oft werden für die Groß­tages­pflege Räume angemietet. Interes­sant ist sie vor allem für Personen, die nicht allein arbeiten wollen und den Austausch mit anderen schätzen.
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ch62718ris am 15.06.2013 um 08:50 Uhr
Finde folgendes nicht so gut

Hallo,
als ich mich ca. vor 2 Jahren danach erkundigt habe, war es egal für meine erste Bewertung durch das Jugendamt, ob ich mit 50 schon 2 oder 20 Kinder groß gezogen habe. Ich wurde gleich bewertet in der Richtung als wenn ich mit 50 keine Kinder hatte. Auch ist es egal gewesen, ob ich schon mit Kindern gearbeitet habe oder nicht. War halt zu diesem Zeitpunkt fast auf HARTZ4 und habe etwas gesucht um Geld zu verdienen, egal wie viel.
Habe die Bewertung dann nicht machen lassen, weil ein 50 jähriger Single hätte eh überhaupt keine Chance gehabt, überhaupt erst mal in eine mögliche Erwägung gezogen zu werden. Wollte auch nicht erst mal Geld ausgeben um nachher dann zu erfahren, überhaupt keine Chance. Würde sich bei unserer Politik wundern, wenn sich da was generell geändert hat.
Gruß
Christian