Tagesmütter und Tagesväter können ihre Schützlinge an verschiedenen Orten betreuen. Eine Pflegeerlaubnis vom Jugendamt ist immer notwendig, wenn die Betreuung der Kinder nicht im Haushalt der Eltern stattfindet.
- Im Haushalt der Eltern. Die Kinder werden zuhause bei ihren Eltern betreut. Die Tagesmutter oder der Tagesvater ist weisungsabhängig von den Eltern und meist bei ihnen angestellt. Die Eltern sind also Arbeitgeber. Für diese Form der Betreuung ist keine Erlaubnis vom Jugendamt notwendig.
- Im eigenen Haushalt. Tageseltern können eigene Räume in ihrer Wohnung einrichten, um Kinder zu betreuen. Die Räume müssen „geeignet“ sein – je nach Bundesland gibt es da unterschiedliche Vorgaben. Bis zu fünf fremde Kinder darf eine Tagespflegeperson im eigenen Haushalt betreuen.
- In angemieteten Räumen. In einigen Bundesländern können Tagesmütter und Tagesväter auch Räume anmieten, um Kinder zu betreuen. Das jeweilige Landesrecht regelt, welche Räume dafür „geeignet“ sind. Dazu gehört zum Beispiel, dass es ausreichend Platz zum Spielen, aber auch zum Zurückziehen und Schlafen gibt und Wald- und Parkanlagen zum Spielen in der Nähe sind.
- Großtagespflege. Wenn sich mehrere Tagesmütter und Tagesväter zusammenschließen und gemeinsam mehrere Kinder betreuen, spricht man von einer Großtagespflege. Sie ist allerdings nicht in allen Bundesländern möglich. Wie viele Kinder betreut werden dürfen, variiert von Land zu Land. Oft werden für die Großtagespflege Räume angemietet. Interessant ist sie vor allem für Personen, die nicht allein arbeiten wollen und den Austausch mit anderen schätzen.
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- Gut, wenn das Kind gut versorgt ist in der Kita oder bei einer Tagesmutter. Wir geben Antworten rund um Antrag, Förderung und Platzanspruch und bieten einen Musterbrief.
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Hallo,
als ich mich ca. vor 2 Jahren danach erkundigt habe, war es egal für meine erste Bewertung durch das Jugendamt, ob ich mit 50 schon 2 oder 20 Kinder groß gezogen habe. Ich wurde gleich bewertet in der Richtung als wenn ich mit 50 keine Kinder hatte. Auch ist es egal gewesen, ob ich schon mit Kindern gearbeitet habe oder nicht. War halt zu diesem Zeitpunkt fast auf HARTZ4 und habe etwas gesucht um Geld zu verdienen, egal wie viel.
Habe die Bewertung dann nicht machen lassen, weil ein 50 jähriger Single hätte eh überhaupt keine Chance gehabt, überhaupt erst mal in eine mögliche Erwägung gezogen zu werden. Wollte auch nicht erst mal Geld ausgeben um nachher dann zu erfahren, überhaupt keine Chance. Würde sich bei unserer Politik wundern, wenn sich da was generell geändert hat.
Gruß
Christian