Tages­mutter werden Berufs­chance für Quer­einsteiger

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Tages­mutter werden - Berufs­chance für Quer­einsteiger

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Bundes­weit fehlen tausende Betreuungs­plätze für Klein­kinder. Wer als Tages­mutter oder Tages­vater arbeiten möchte, hat gute Perspektiven.

Familiärer als die Kita

Bei Tages­vater Cristinel Parecker bleibt kein Betreuungs­platz lange frei. Der 45-Jährige betreibt in Hildesheim gemein­sam mit einer Kollegin eine sogenannte Großtagespflege. Acht Kinder – alle unter drei Jahren – haben die beiden dort unter ihren Fittichen. Mehr Schützlinge dürfen sie zu zweit nicht betreuen, auch wenn die Nach­frage durch­aus da ist. „Die Eltern schätzen die intime Atmosphäre bei uns“, sagt der gebürtige Rumäne, der seit mehr als 20 Jahren in Deutsch­land lebt. „Es geht einfach viel familiärer zu als in einer Kinder­tages­stätte, wo zwei Erzieher etwa 14 bis 16 Kinder betreuen.“ Allein­erziehende Mütter seien zudem oft froh darüber, dass ihre Kinder mit ihm eine männ­liche Bezugs­person hätten, erzählt er. Männer sind in der professionellen Kinder­betreuung eine Seltenheit.

Tausende Betreuungs­plätze fehlen

780 000 Betreuungs­plätze für unter Dreijäh­rige hatte die Regierung bis zum 1. August 2013 versprochen. Ab dann haben Kinder ab dem voll­endeten ersten Lebens­jahr einen Rechts­anspruch auf einen Betreuungs­platz, und zwar entweder in einer Kinder­tages­einrichtung oder in der sogenannten Kinder­tages­pflege, also bei Tages­müttern und Tages­vätern. Beide Betreuungs­formen stehen gleich­rangig neben­einander. Doch der Ausbau liegt weit hinter dem Zeitplan zurück. Im März 2012 fehlten laut Statistischem Bundes­amt bundes­weit noch etwa 220 000 Plätze. Dabei ist der Bedarf in den einzelnen Bundes­ländern recht unterschiedlich. Im Osten der Republik, in Brandenburg und Thüringen etwa, verfügen viele Kommunen über ein gut ausgebautes Betreuungs­netz. Ganz anders ist die Lage in Nord­rhein-West­falen oder Bremen: Dort suchen etliche Eltern Krippenplätze für ihren Nach­wuchs.

Jobchancen für Quer­einsteiger

Wo der Notstand in der Kinder­betreuung Eltern zum Verzweifeln bringt, schafft er gleich­zeitig eins: Jobchancen für Quer­einsteiger, die sich die Arbeit mit kleinen Kindern gut vorstellen können. Auch Cristinel Parecker ist so ein Fall. 2009 sattelte er um – nach etlichen Berufs­jahren als Zahn­techniker. Alles begann damit, dass er neben seiner eigenen damals einjährigen Tochter auch einen kleinen Jungen betreute. Mit den Jahren wuchs die Kinder­schar. Bis heute hat Cristinel Parecker den Wechsel nicht bereut, auch wenn es nicht immer leicht ist. „Die Arbeit ist fordernd, die Verantwortung hoch und der Verdienst bescheiden“, fasst er zusammen. Trotzdem kommt er zu dem Schluss: „Es ist die sinn­vollste Arbeit, die ich je gemacht habe.“

Schlechtes Image

In den Augen vieler Menschen sind Tages­mütter und Tages­väter einfach haupt­berufliche Babysitter. Der Grund für dieses Image: Jahre­lang durfte beinahe jeder, der sich dazu berufen fühlte, Kinder in den eigenen vier Wänden betreuen. Kennt­nisse über die frühkindliche Entwick­lung und über pädagogische Konzepte mussten nicht nachgewiesen werden. Das ist heute anders. Wer als Tages­mutter oder -vater arbeiten möchte, muss seit 2006 eine 160-stündige Grundqualifizierung absol­vieren. Das Deutsche Jugendinstitut (DJI) stellt dafür ein Curriculum, also einen Lehr­plan, zur Verfügung. Der Bundesverband für Kindertagespflege (BVKTP) hat ein darauf basierendes Zertifikat entwickelt. Wer auf die Suche nach geeigneten Kursen geht, sollte bei der Auswahl auf diese Komponenten achten.

Tipp: Kurs­anbieter, die sich nach dem DJI-Curriculum richten, können ein Gütesiegel beantragen, das Bund, Länder und Bundesagentur für Arbeit entwickelt haben. Danach sollten Interes­senten fragen.

Nicht als Beruf anerkannt

Als Beruf anerkannt ist die Tätig­keit von Tages­müttern und Tages­vätern nicht. Nach dem Willen von Familien­ministerin Kristina Schröder und Berufs­verbänden soll sich die wachsende Professionalisierung in der Branche künftig aber zumindest im Sprach­gebrauch nieder­schlagen. Durch­setzen soll sich die etwas sper­rige Berufs­bezeichnung „Kinder­tages­pflege­person“. Auch Cristinel Parecker würde das begrüßen: „Tages­mutter oder Tages­vater – das klingt doch nach jemandem, der auf dem Sofa vor dem Fernseher sitzt, während um ihn herum kleine Kinder wuseln.“

Ansprech­partner Jugend­amt

Wer in die Kinder­tages­pflege einsteigen will, muss sich an sein örtliches Jugend­amt wenden. Die Mitarbeiter dort über­prüfen jeden Bewerber darauf, ob er für den Job geeignet ist. Am Ende des Prozesses stellen sie die so genannte Pfle­geerlaubnis aus, die seit 2005 Pflicht ist. Damit dürfen Tages­eltern bis zu fünf Kinder außer­halb des Haus­halts der Eltern betreuen. In einigen Kommunen haben die Jugend­ämter diese Aufgabe an Träger der freien Jugend­hilfe über­tragen, zum Beispiel an Vereine. In diesen Fällen sind sie Ansprech­partner für Interes­sierte.

Information und Beratung

Beim ersten Kontakt informieren und beraten die Mitarbeiter der Jugend­ämter zunächst. Sie klären auf über den Bedarf an Tages­müttern und Tages­vätern in der jeweiligen Region, geben Auskunft über die Höhe der Vergütung und beschreiben die Anforderungen. „Wer nur kurz­fristig jobben möchte oder irgend­einen Job sucht, um Geld zu verdienen, ist falsch in der Kinder­tages­pflege“, sagt Eveline Gers­zonowicz vom BVKTP. „Gefragt sind Personen, die lang­fristig in diesem Bereich arbeiten wollen.“

Pfle­geerlaubnis nach Über­prüfung

Nach einem ersten Informations­gespräch ist meist eine schriftliche Bewerbung notwendig. Damit rollt die Eignungs­prüfung an (siehe Die Schritte bis zur Pflegeerlaubnis). Die Mitarbeiter der Jugend­ämter führen dann in der Regel Gespräche mit den Bewerbern und schauen sich die Räume an, in denen die Kinder später betreut werden sollen. Verlaufen Gespräche und Besuch positiv, werden die Kandidaten zur vorgeschriebenen Grund­qualifizierung für Tages­eltern zugelassen. Diese Weiterbildungen führen unter anderem private Bildungs­institute, aber auch Volks­hoch­schulen durch. Die rund 1 000 Euro teuren Kurs­gebühren können unter bestimmten Voraus­setzungen auch die Jugend­ämter über­nehmen. Das macht das 2009 von Bund und Ländern ins Leben gerufene Aktionsprogramm Kindertagespflege möglich, das Menschen für diese Tätig­keit gewinnen will. Bei Arbeits­losen kann auch die örtliche Arbeitsagentur bei der Finanzierung einspringen. Um die Pfle­geerlaubnis zu bekommen, müssen Bewerber neben der Grund­qualifizierung auch einen Erste-Hilfe-Kurs für Säuglinge und Klein­kinder absol­vieren. Außerdem sind ein polizei­liches Führungs­zeugnis und ein ärzt­liches Attest über die gesundheitliche Eignung vorzulegen.

Bescheidener Verdienst

Tages­mütter und Tages­väter sind meist selbst­ständig tätig und müssen sich dann selbst versichern (siehe Diese Versicherungen sind wichtig). Die Vergütung zahlt in der Regel das Jugend­amt vor Ort. Die Höhe hängt ab von der Zahl der betreuten Kinder, vom Umfang an Betreuungs­stunden und von der Region, in der Tages­eltern tätig sind. Zwischen 2,10 Euro und 6,70 Euro pro Stunde bewegen sich die Stundensätze pro Kind bundes­weit, hat das Deutsche Jugend­institut ermittelt. Wer am unteren Ende der Skala verdient, kann mit seinem Einkommen schnell unter der Armuts­grenze liegen. Zu empfehlen ist das nicht. Wenn über­haupt, ist es nur etwas für Personen, die andere Einkünfte haben oder über ihre Partner finanziell versorgt sind. Wer von der Arbeit leben möchte, muss meist mehrere Kinder die ganze Woche über ganz­tags betreuen. „Wir haben bei uns Tages­mütter und -väter, die Betreuungs­zeiten von 8 bis 18 Uhr oder sogar nach 18 Uhr und am Wochen­ende anbieten. So ein Angebot ist für Eltern sehr attraktiv“, sagt Evelyn Kubsch vom Referat Kinder­betreuung des Berliner Senats. „In der Regel sind diese Personen sehr schnell ausgebucht.“ Cristinel Parecker rät Neulingen dazu, sich möglichst schnell mit anderen Tages­eltern zu einer Groß­tages­pflege zusammen zu tun: „Das halbiert viele Kosten.“

Jugend­amt bleibt im Boot

Eines muss zukünftigen Tages­eltern klar sein: Das Jugend­amt bleibt mit im Boot, auch nachdem es die Pfle­geerlaubnis erteilt hat. Die Mitarbeiter dort wollen sicher sein, dass es den Kindern bei ihren Betreuern gut geht und führen deshalb regel­mäßig Kontrollen bei Tages­eltern durch. Das Jugend­amt über­nimmt meist auch die Vermitt­lung von Kindern zur Betreuung. Tages­eltern und Eltern haben aber auch die Möglich­keit, sich gegen­seitig zu suchen und zu finden. Sinn­voll ist es, wenn Tages­eltern mit einer Website, Broschüren oder Flyern auf ihr Angebot hinweisen.

Weiterbildung ist wichtig

Da es in der Pädagogik von Klein­kindern immer wieder neue Erkennt­nisse gibt, sollten sich Tages­mütter und Tages­väter regel­mäßig weiterbilden. Die Themen sind vielfältig und reichen von Gesund­heits­erziehung bis zur Förderung der Fein­motorik. Kurse bieten Jugend­ämter, Volks­hoch­schulen und private Bildungs­institute an. Das Aktions­programm Kinder­tages­pflege bietet Tages­eltern zudem geförderte Weiterbildungen an, die zu einem anerkannten Berufs­abschluss führen, zum Beispiel zum staatlich geprüften Erzieher oder zum Sozial­assistenten. Anträge können noch bis zum 30. Juni 2013 bei der zuständigen Regiestelle gestellt werden.

Mehr Anerkennung

Cristinel Parecker und seine Kollegin bilden sich zurzeit zu Fach­kräften für Kleinst­kindpädagogik weiter. Diese einjährige Weiterbildung absol­vieren beide neben der Arbeit an Wochen­enden und auf eigene Kosten. 1 050 Euro zahlt jeder dafür. Für die Zukunft wünscht sich Cristinel Parecker, dass seine Arbeit gesell­schaftlich stärker gewürdigt wird und die Tätig­keit von Tages­eltern als Beruf anerkannt wird. Dass dafür die Grund­qualifizierung von 160 Stunden nicht ausreicht, steht für ihn außer Frage: „Eine Berufs­ausbildung sollte mindestens ein Jahr Voll­zeit dauern“, sagt er. „Und natürlich sollte es die Option geben, diese auch berufs­begleitend, also Teil­zeit, zu absol­vieren.“

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  • ch62718ris am 15.06.2013 um 08:50 Uhr
    Finde folgendes nicht so gut

    Hallo,
    als ich mich ca. vor 2 Jahren danach erkundigt habe, war es egal für meine erste Bewertung durch das Jugendamt, ob ich mit 50 schon 2 oder 20 Kinder groß gezogen habe. Ich wurde gleich bewertet in der Richtung als wenn ich mit 50 keine Kinder hatte. Auch ist es egal gewesen, ob ich schon mit Kindern gearbeitet habe oder nicht. War halt zu diesem Zeitpunkt fast auf HARTZ4 und habe etwas gesucht um Geld zu verdienen, egal wie viel.
    Habe die Bewertung dann nicht machen lassen, weil ein 50 jähriger Single hätte eh überhaupt keine Chance gehabt, überhaupt erst mal in eine mögliche Erwägung gezogen zu werden. Wollte auch nicht erst mal Geld ausgeben um nachher dann zu erfahren, überhaupt keine Chance. Würde sich bei unserer Politik wundern, wenn sich da was generell geändert hat.
    Gruß
    Christian